Das geht so nicht, denn es gibt Regelungen zur Vermeidung von verdeckter Gewinnausschüttung. Die Finanzbehörden führen eine sog. Angemessenheitsprüfung bei den Gehältern (übrigens auch bei Firmenwägen) durch
Edit: Gerade im KMU Bereich muss man genau hinsehen. Gesetzliche Regelungen machen gerne nen Unterschied zwischen angestelltem GF/Vst ohne bzw mit Beherrschungscharakter (entsprechende Geschäftsanteile/Aktienanteile).
Das geht natürlich. Ein Gesellschafter-Geschäftsführer kann sich ein Gehalt zahlen. Soweit dies angemessen ist und im Voraus festgelegt, ist das keine verdeckte Gewinnausschüttung.
...und lassen sich alle Gewinne inform eines bei der Gesellschaft angestellten Geschäftsführerlohnes bezahlen,
Zitat:
Zitat von Helmut S
Das geht so nicht, denn es gibt Regelungen zur Vermeidung von verdeckter Gewinnausschüttung. Die Finanzbehörden führen eine sog. Angemessenheitsprüfung bei den Gehältern ...
Zitat:
Zitat von Neginroeb
Das geht natürlich. Ein Gesellschafter-Geschäftsführer kann sich ein Gehalt zahlen. Soweit dies angemessen ist und im Voraus festgelegt, ist das keine verdeckte Gewinnausschüttung.
Ja, ja .... so ist das
Wie du richtig feststellst, muss das Gehalt im Voraus festgelegt sein. Da Gewinne, die ggf. als Gehaltsbestandteile ausgeschüttet werden können aber erst in nachhinein entstehen, ist das zeitlich etwas doof
Die übliche Vorgehensweise ist, dass man sich deshalb neben einem festen Gehaltsbestandteil eine variable Komponente in den Dienstvertrag/Arbeitsvertrag schreiben lässt. Das ist die einzige Möglichkeit Gewinne als "Gehalt" raus zu kriegen.
Die Tantieme darf aber beim GesGF nicht mehr als 25% der Gesamtbezüge ausmachen, denn sonst ist man in der verdeckten Gewinnausschüttung.
Alle Gewinne is also nicht, wenn es sich nicht gerade um völlig homöophatische Beträge handelt
EDIT: Mir fällt noch was ein .... man könnte sich von seinem Unternehmen eine fette Altersvorsorge in ne U-Kasse einzahlen lassen. Das geht voll als Betriebsausgabe durch und man muss es erst im Rentenalter nachgelagert versteuern. Alle anderen Wege gehen diesbezüglich nicht, denn dann driftet ggf die Steuerbilanz und die Handelsbilanz auseinander und du zahlst Steuern ... auf Gewinne, die du gar nicht erwirtschaftet hast ...
ich möchte nochmal das Thema Finanztransaktionssteuer kurz ergänzen und entschuldige mich wegen Off-Topic. Für das bge gibt es ja einen eigenen Thread. Ich habe mal zu ersterem etwas recherchiert und bin auf zwei Ausarbeitungen der Steuer gestossen so wie Helmut sie sich wohl vorstellt. Sie heisst entweder: "Automatic Payement Transaction tax (APT)" von Feige. https://en.wikipedia.org/wiki/Automa...ransaction_tax
oder "automatische Microsteuer" http://www.microtax.ch/wp-content/up...03.08.2017.pdf. In der Schweiz startete dazu schon eine Volkinitiative für eine Volksabstimmung. Die automatische Microsteuer soll der Initiative nach über eine Einführung in mehreren Stufen alle anderen Steuern (incl. Mehrwertsteuer) komplett ersetzen. https://www.srf.ch/news/schweiz/prof...-steuersystems
Mir persönlich kommt es, rein philosophisch betrachtet, so vor, als ob damit der Geldfetisch im Kapitalismus zu seiner "Vollendung" käme, indem nicht mehr Personen, Firmen, Organisationen etc. die gesellschaftlichen Steuersubjekte des Staates darstellen, sondern stattdessen eine Taxe im Promillebereich für jede "Transaktion" der Fetische Geld und aller anderen Fetischformen (Kapital, Aktien, Optionen und andere Derivate etc.) automatisch und anonym - ohne Zuordnung zu Personen, Firmen etc. - an den Staat abgeführt werden. Vielleicht kommt diese Taxe ja wirklich irgendwann?
Als Kritikpunkte muss man sehen: fehlende Steuerprogression, Verlagerung der Transaktionen an andere Plätze mit plötzlichem Wegfall von relevanten Einnahmen, Wegfall von politischen Steuerungsmöglichkeiten durch Steuern wie Benzisteuer, Ökosteuern, Tabaksteuer, Zölle etc.
Sobald die Beschäftigten in Bereichen arbeiten, die tarifvertraglich gebunden sind, fallen natürlich alle Beschäftigte unter diese, d.h. die Gewerkschaftsmitglieder erstreiten die Löhne und Arbeitsbedingungen auch für diejenigen mit, die nicht in den Gewerkschaften sind und keine Beiträge (z.B. für die Streikkasse) zahlen. Das Tarifgefüge des öffentlichen Dienstes und der GEW z.B. wirken sich direkt und indirekt auf viele private Träger aus, die in Anlehnung an den öffentlichen Dienst bezahlen und wo die Beschäftigten wegen ihrer Grösse nicht streiken können. Desweiteren wirkt es sich auf die Höhe der Mindestlöhne aus, weil eine Anhebung der untersten Lohnsektoren in der Folge auch eine Anhebung des Mindestlohnes bedeutet.
Ich arbeitete als Psychologe im öffentlichen Dienst in Berlin (Verdi-Mitglied bis heute), wo in der Zeit in erster Linie die Arbeitersektoren und die Erzieherinnen den Tarifkampf mit der Streikoption auch für die Angestellten mführten, weil bei denen der Organisationsgrad viel niedriger war. Mit der Privatisierung der gewerkschaftlich organisierten (fast 100 %) Arbeiter (Auslagerung) und der Erzieherinnen (Kita`s) wurden für Verdi die Umstände entscheidend schlechter. Es gab einen realen Lohnabbau (!) und den zwischenzeitlichen, jahrelangen Austritt aus dem Tarifvertrag der Länder, d.h. der Senat handelte die Tarife mit Verdi-Berlin allein aus, die kaum mehr eigene Kampfmöglichkeiten besass. Folge: Abwanderung von Personal zum Bund, in andere Bundesländer (Brandenburg bezahlt besser), Mangel an Personal z.B. in der Jugendhilfe. Ganz Berlin klagt heute über den öffentlichen Dienst. Die Aufgaben der ausgelagerten Bereiche (Reinigung, Hausmeister, Handwerker, Grünflächenpflege usf.) werden heute z.T. mit Mindestlöhner oder Hartz IVer erledigt. Der DGB möchte natürlich möglichst viele Mindestlöhner wieder in normale Tarife einbinden und pekuniäre Beschäftigte auf feste Stellen bringen als Hauptforderung.
Übrigens haben wir Ende der 70ziger Jahre gemeinsam mit einer grösseren Gruppe aufgrund von Kettenarbeitsverträgen (Honorarverträge) auf Festanstellung geklagt und gewonnen, mithilfe der Rechtshilfe der ÖTV (vor Verdi).
Im Bereich der "Nachhilfebranche" kenne ich mich nicht aus. Ich habe mal gegoogelt und gesehen, dass die GEW diesen boomenden Markt bildungspolitisch sehr kritisch sieht als Teilprivatisierung. Sie kann jedoch für ihre Vorstellungen nur bei den Parteien und Wählern werben und hat wenig Machtoptionen zur eigenen Durchsetzung. https://www.gew.de/aktuelles/details...rivatisierung/. Welche tarif- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen für Nachhilfelehrer gelten, die bei Organisationen beschäftigt sind, weiss ich nicht. Ich denke, die GEW gäbe da gerne Auskunft.
Natürlich stehen sich die Argumente der "Deregulierer" auf dem Arbeitsmarkt (von denen Du einige nennst) und die Argumente der Gewerkschaften ziemlich diametral gegenüber. Trotz meinen positiven Erfahrungen hätte ich auch eine Menge an Kritik.
Du hast mir das schon einmal ähnlich vedeutlicht, was Du im ersten Teil Deines Beitrages angesprochen hast in Bezug auf die Gewerkschaften.
Ich hatte das nicht mehr so parat als ich ziemlich spontan noch einmal davon angefangen habe.
Vielen Dank!
Ich werde noch eine Weile darüber nachdenken und werde jetzt so schnell nicht mehr wie geschehen über Gewerkschaften und Gewerkschaftler reden.
Achtung hatte ich prinzipiell immer von Gewerkschaftlern, aber eher so vor den kleineren Rädchen im Getriebe.
Sehr prominente Vertreter kommen bei mir so herüber wie prominente Politiker.
Politisch engagierte Menschen ohne viel Macht(interessen) bewundere ich viel eher.
Es wird schon arg darauf geachtet, dass die Nachhilfelehrer nicht zu intensiven Kontakt haben mit der (organisatorischen) Leitung der einzelnen Nachhilfeschulen, die zu den großen Ketten gehören.
Vermutlich, damit der Schein eher gewart bleiben kann, jeder Dozent wäre völlig frei und unabhängig.
Vom Status her wird das so verkauft, als würde die Nachhilfeschule einem Dozenten beauftragen Kurse zu übernehmen und das könne er im Prinzip dann so machen, wie er es machen will.
Nachfolgend wird es glaube ich gut beschrieben:
Zitat:
Begriffsdefinition
Honorarkräften im Rahmen eines freien Mitarbeiterverhältnisses werden weder bezahlter Urlaub, noch Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, noch andere tarifliche Leistungen gewährt. Honorarkräfte versichern sich ggf. selbst und müssen auch selbst die Einkommenssteuer abführen. Sie übernehmen keine Daueraufgaben, haben keine Bindung an Weisungen, sind nicht in die Schulorganisation eingebunden, nehmen keine vollzeitnahe Tätigkeit wahr, sind frei in der Wahl, welche Aufträge sie annehmen, erhalten keine Sozialversicherungsleistungen und kein Honorar ohne Dienstleistung und haben die Möglichkeit, für weitere Auftraggeber und Auftraggeberinnen tätig zu sein.
Bei einem Honorarvertrag in der hier verwandten Begrifflichkeit handelt es sich um einen Unterfall eines Dienstvertrages (§§ 611 ff. Bürgerliches Gesetzbuch - BGB), also um einen freien Dienstvertrag bzw. ein freies Mitarbeiterverhältnis mit natürlichen Personen.
........
Dass er ein Vertreter der Finanzindustrie ist, lässt mich jetzt schon voraussagen, welche Vorschläge er für eine Rentenferorm und Krankenkassenversicherung durchsetzen will, nämlich eine, welche die Börsenkurse von Allianz und anderen Versicherer steil nach oben bringt, also den Ausbau eines privaten Rentensystems. Alternativen wären bekanntlich Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung und allgemeine Bürgerversicherung wie sie die Gewerkschaften fordern.
.......