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Zitat von Danksta
was muss ich tun, um Kampfrichter zu werden?
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Grundsätzliches:
1. Die Ausbildung zu den Gruppen 1 und 2 kann jeder nach Vollendung des 17. Lebensjahres absolvieren.
2. Der/die Interessent/in muss Mitglied eines Triathlonvereines, bzw. einer Triathlonabteilung eines Vereines, der dem jeweiligen Landesverband und Landessportbund angeschlossen ist, sein.
3. beim Landesverband nachfragen wann der nächste Ausbildungstermin ist und sich ggf. anmelden.
ab jetzt wird es unterschiedlich, je nach Landesverband.
In Hessen bilde ich zuerst mal Kampfrichter der Gruppe 1 aus. D. h. die Kampfrichter werden im Bereich Schwimmen, Wechselzonen/Check-In, Penaltybox und Laufen eingesetzt. Da gibt es ausreichend Möglichkeiten sich ins Thema einzuarbeiten und Erfahrungen im Umgang mit Athleten zu sammeln, ausserdem hat der KR-Rookie immer die Chance einen erfahrenen KollegIn zu fragen, falls etwas unklar sein sollte.
Entsprechend ist auch die Ausbildung primär auf diese Bereich ausgerichtet und auch die abschließende Prüfung (60 min. Dauer bis zu 40 Fragen) bezieht sich darauf.
Nach 2-3 Jahren als KR Gruppe 1, besteht dann die Möglichkeit in einer weiteren Ausbildung die Prüfung zum KR Gruppe 2 zu absolvieren. D. h. zu den bisherigen Aufgaben kommt dann noch der Einsatz auf der Radstrecke hinzu. Für die Ausbildung bedeutet das entsprechend die Erweiterung bzw. die Vertiefung der Regelkenntnisse. Auch diese Ausbildung schließt mit einer 60 minütigen Prüfung mit bis zu 40 Fragen ab.
Die Ausbildung zur Gruppe 3/Einsatzleiter+Schiedsrichter steht dann nach weiteren 2-3 Jahren an. Auch hier gibt es wieder den exakten Ablauf wie für Gr. 1 und 2 und auch hier schließt sich wieder eine schriftliche Prüfung an.
d.h. für Hessen das KR die auf der Radstrecke eingesetzt werden mindestens 2-3 Jahre Erfahrung haben und die Einsatzleiter mindestens 4-6 Jahre.
Danach geht es dann auf DTU-Ebene weiter.
Im HTV muss jeder Kampfrichter pro Jahr drei Einsätze leisten, falls mal was berufliches oder gesundheitliches dazwischen kommt ist das auch kein Problem, bei der Einsatzauswahl gibt jeder drei fixe Termine plus einen Ersatztermin an, der dann genommen wird, falls einer der Fixtermine nicht klappen sollte. Dazu kommt noch das KR-Fortbildung-WE Anfang Februar.
In Hessen gibt es ausserdem noch die Regelung, dass Vereine die bei Meisterschaften, Ligen starten oder selbst eine Veranstaltung ausrichten - gestaffelt nach Anzahl der volljährigen Startpaßinhaber - Kampfrichter stellen müssen. Falls sie das nicht tun, müssen sie eine Ausgleichsabgabe an der Verband zahlen, von der dann z.B. die Ausbildung der KR finanziert wird. Der HTV zahlt alle Kosten die im Bereich der KR anfallen.
Vielleicht kann maifelder noch was berichten, er war ja dieses Jahr zu Gast bei unserer KR-Fortbildung