Mal am Rande (ich habe schon bezahlt und mich geärgert, würde es aber dennoch gerne wissen):
Ist es eigentlich normal und rechtens, dass einem zum einen die Zahlung mit Kreditkarte vorgeschrieben wird und dann zum zweiten dafür auch noch einen Bearbeitungsgebühr von 13,80€ auferlegt wird?
Bearbeitungsgebühren halte ich für o.k., wenn man verschiedene Möglichkeiten zur Zahlung hat. Wenn aber nur eine einzige Zahlungsart vorgeschrieben wird, dann sehe ich als Kunde nicht ein, dass einem dann noch Gebühren aufgeschlagen werden. Diese hätte der Veranstalter doch dann direkt in den Preis integrieren können (in diesem Fall halt 243,80 € für die Anmeldung). Im Flugverkehr sind solche versteckten Gebühren meines Wissens nach schon lange verboten.
Ich habe mich jedenfalls doppelt geärgert, als nach der minutenlangen Anmeldeprozedur, bei der alle möglichen und unmöglichen Sachen gefragt wurden, plötzlich im letzten Buchungsschritt die Gebühr auftauchte.
In einem Mailverkehr mit dem Veranstalter ist auf diesen Einwand von mir einfach gar nicht eingegangen worden.
Vielleicht bin ich aber einfach zu unerfahren.
Es ist halt meine erste Ironman Veranstaltung...
...und die hinterlässt schon vor dem Start einen schalen Beigeschmack.
Aber es wäre vielleicht interessant, wenn jemand mit juristischen Wissen diesen Sachverhalt mal bewerten könnte.
Aber es wäre vielleicht interessant, wenn jemand mit juristischen Wissen diesen Sachverhalt mal bewerten könnte.
Meines Wissens müsste dann z.b. eine Verbraucherzentrale den Laden abmahnen. Als einzelner Verbraucher kann man da nichts machen, zumal dich ja keiner gezwungen hat, dich letztlich anzumelden.
Grundsätzlich ist eine Firma halt auch frei wie und mit wem sie Geschäfte macht. Es gibt kein Grundrecht auf Anmeldung beim Ironman. Wenn die halt sagen nur Kreditkarte dann ist das halt so.
Wobei s.o. einfach die Gebühren ganz hinten draufschlagen ist unfair. Ein weiterer Grund die Firma Ironman zu meiden.
Meines Wissens müsste dann z.b. eine Verbraucherzentrale den Laden abmahnen. Als einzelner Verbraucher kann man da nichts machen, zumal dich ja keiner gezwungen hat, dich letztlich anzumelden.
Interessante Sichtweise. Das gilt ja bei allen Verstössen gegen die Preisangabenverordnung. Niemand muss in den Läden einkaufen. Es sind vor allem die Mitbewerber, die abmahnen könnten.
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PB
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