Jetzt aber pauschal auf alle einzuschlagen finde ich nicht in Ordnung.
Tut mir ja auch weh.
na du bist doch bestimmt auch so einer
also wenn die leute von mikatiming das mit der erfolgreichen gebühr für ein nachschauen in einer popeligen datenbank mitbekommen, dann haben die bald einen ganz neuen einnahmezweig auf sportveranstaltungen. ich prognostiziere eine umsatzverdopplung!
Dass dieser Service 15 Euro kostet, wäre mir neu. Dass das überhaupt geht, auch.
Ist auch ziemlich neu. Ich glaube erst seit diesem Jahr.
Hintergrund war, dass letztes Jahr bei irgendeiner Meisterschaft einer der Favoriten (hab den Namen vergessen) seinen Startpass nicht dabei hatte. Er gewann zwar den Wettkampf, aber nicht die Meisterschaft. Deshalb wurde diese Möglichkeit geschaffen.
Und damit in Zukunft überhaupt noch jemand seinen Startpass mitbringt, eben kostenpflichtig. Erzieherische Maßnahme.
__________________
"Success consists of going from failure to failure without loss of enthusiasm." (W. Churchill ;-)
Habe ich eigentlich schon erzaehlt, was fuer nette Erfahrungen wir mit DTU-Funktionären und KR gemacht haben.
1. Startunterlagen abholen: Mei Frau findet ihren Startpass nicht in der Aufregung. Das Maedel beim einchecken ist unerbittlich: "Da hinten sitzt einer von der DTU und kontrolliert das, der hat die alle in seinem Computer". Sagt mei Frau "Ja prima, dann kann der ja nachschauen, dass ich tatsaechlich einen habe". Antwort: "Ja, schon, aber das kostet 15 Euro " Haben die noch alle ??
Da regst Du Dich völlig unnötig auf. Hättest Du mal in die SpO geschaut, hättest Du §2.4.1SpO entdeckt. Sei froh, dass der § geändert oder hinzugenommen wurde, sonst wäre das Spielchen ganz anders ausgegangen. Aber es gibt da einen Athleten der DM wurde und auch seinen Pass nicht zeigen durfte.
Als Alternative hätte Deine Frau in der offenen Wertung starten können, wollte Sie wohl nicht, also darf sie auch löhnen. Der Triathlet ist halt für sich selbst verantwortlich, oder machst Du die bösen KR dafür verantwortlich, wenn Du Schwimmbrille vergessen hast oder Deinen Neo, oder sogar Dein Fahrrad.
Regeln sind da, dass sie eingehalten werden. Ob das sinnvoll ist oder nicht steht auf einem anderen Blatt.
Beim Schachspielen führst Du den Läufer auch nur diagonal und nicht so wie Du willst.
Sagt mei Frau "Ja prima, dann kann der ja nachschauen, dass ich tatsaechlich einen habe". Antwort: "Ja, schon, aber das kostet 15 Euro " Haben die noch alle ??
und wie sie sie noch alle haben.
Die Regel gibt es seit 2 Jahren.
SpO:
§ 2.4.1 Das Startrecht zu startpasspflichtigen Wettbewerben (wenn eine der drei Disziplinen im Triathlon 0.75km Schwimmen – 20km Rad und 5km Lauf oder beim Duathlon 5km Lauf – 20km Rad – 5km Lauf überschritten wird)) erwirbt der Sportler mit dem Startpass oder der Tageslizenz. Ausländer haben bei Starts im Verbandsgebiet der Deutschen Triathlon Union die Lizenz ihres Heimatverbandes vorzuweisen. Der Startpass muss als Original bei allen Veranstaltungen unaufgefordert bei der Startpasskontrolle/ Startunterlagenausgabe vorgezeigt werden.Kann bei einer Deutschen Meisterschaft der Originalstartpass nicht vorgelegt werden, kann vom Wettkampfgericht, gegen eine Bearbeitungsgebühr von 15 € geprüft werden, ob ein aktueller Startpass vorhanden ist oder nicht.
Zitat:
2. Startnummer im Wechselbeutel. Angeblich gab es gelbe Karten weil die Leute Startnummern im Wechselbeutel und nicht am Rad hatten. Da von stand nix irgendwo....Grosse Verwirrung.
Verwirrung, nicht notwendig ... wer liest ist klar im Vorteil.
SpO:
§ 7.1.3 Wenn eine Umkleidezone und/oder Tütenablage für die Rad- und Laufbekleidung eingerichtet wird, so hat sich an dem Teilnehmer zugewiesenen Radstellplatz mit Ausnahme der Radschuhe, des Helmes, der Startnummer und ggf. einer Brille kein weiterer Ausrüstungsgegenstand zu befinden.
Und: nicht soviel posten und maulen, selber Kampfrichter werden und besser machen.
Verwirrung, nicht notwendig ... wer liest ist klar im Vorteil.
SpO:
§ 7.1.3 Wenn eine Umkleidezone und/oder Tütenablage für die Rad- und Laufbekleidung eingerichtet wird, so hat sich an dem Teilnehmer zugewiesenen Radstellplatz mit Ausnahme der Radschuhe, des Helmes, der Startnummer und ggf. einer Brille kein weiterer Ausrüstungsgegenstand zu befinden.
Würde ich so interpretieren, dass nichts außer Radschuhe, Helmes, Startnummer und Brille am Rad sein darf. Den Umkehrschluss, dass die Nummer am Rad sein muss (und nicht im Beutel) kann ich da nicht herauslesen.
Gruß Torsten,
der die SPO nicht auswendig kennt, der in Roth bisher immer die Nr im Beutel hatte und noch keine Karten dafür kassiert hat
Die Herren Funktionäre waren extrem unfreundlich - genauso wie Dein Posting hier.
Wenn da eine aufgeregte LD-Erststarterein, die darüberhinaus nicht an der DM teilehmen darf und will (weil sie naemlich kein Deutsche ist !) so dermassen abgekanzelt wird (Von der Sprachproblematik mal ganz zu schweigen), dann finde ich das eine Frechheit.
Hier im Nachhinein mit der Sportordnung zu winken....
Die Startpassnummer stand im Computer eingetragen, der Herr hätte es nur nachschauen brauchen - Das Nachschauen mit einer Gebuehr zu belegen die ueber der der Tageslizenz liegt, das hat er sich auch nicht ausgedacht, ich weiss das.
Der entsprechende Funktionär hat wohl an dem Tag ganz vergessen, dass wir Athleten diejenigen sind, die ihm seine Position eingebracht haben, nicht umgekehrt. Der Funktionär sollte für den Sportler da sein und nicht noch nachtreten.
Die 10 Euro oder auch die 15 Euro tun uns nicht weh !! Darum geht es gar nicht - Aber der Ton macht die Musik.