Zitat:
Zitat von Pippo
Wie bei so vielen Kommentaren zu rechtlichen Angelegenheiten fällt der Satz: "Ich bin kein Jurist...", um dann doch gleich eine (fehlerhafte) juristische Wertung hinterher zu schieben.
|
So fehlerhaft ist die juristische Wertung von Arne - im Ergebnis - gar nicht.
Der Tatbestand Betrug ist relativ kompliziert und hat verschiedene Tatbestandsmerkmale.
Eine davon ist die "Täuschungshandlung".
Wenn Schumacher in regelmäßigen Abständen (schriftlich oder auch nur mündlich) bestätigt, er würde nicht dopen, obwohl er es doch tut, dann ist das eine Täuschungshandlung. Zweifelsfrei und nicht zu diskutieren.
Ein anderes Tatbestandsmerkmal ist aber die durch die Täuschung bedingte "Irrtumserregung". Und das ist es, auf was Arne - juristisch vielleicht laienhaft, im Ansatz aber richtig - hinauswill:
Nur dann, wenn man bei Gerolsteiner tatsächlich geglaubt hat, Schumacher dope nicht, ist die Irrtumserregung erfüllt.
Wenn man das - warum auch immer - nicht geglaubt hat (oder wenn es Gerolsteiner tatsächlich egal war!), wurde kein Irrtum erregt und damit liegt auch kein Betrug vor.
Was bleibt, wäre wohl ein versuchter Betrug seitens Schumacher, wobei man bei Vorliegen verschiedener Umstände sogar darüber diskutieren könnte, was jetzt aber zu weit führen würde.
Die Kernfrage ist dann aber, ob bei dieser Konstellation (versuchter Betrug, weil das Team schon wusste oder ahnte, dass die Aussage unrichtig ist) eine zivilrechtliche Rückzahlungspflicht seitens Schumacher bestehen kann.
Ich hab da zumindest erhebliche Zweifel.