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Alt 28.10.2010, 17:48   #1
MainEvent
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Registriert seit: 15.02.2010
Ort: Bayerischer Wald
Beiträge: 509
Verständnisfrage zum Thema Doping

Hallo allerseits,

Soweit mir bekannt ist der Begriff "Doping" nur eine Verschönerungsform, soll heißen "doping" ist eigentlich nichts anderes wie drogenmissbrauch, hört sich halt nicht so hart an.

Soweit so gut...
Wird nun jemand des Dopings überführt ist es in den meisten Fällen so, dass der Täter zu 2Jahren "Zwangspause" verurteilt wird.Wieso wird in solchen fällen keine Freiheitsstrafe oder ähnliches verhängt, denn eigentlich handelt es sich ja um einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz?
Wenn sie irgendeinen Koksdealer,Junkie oder ähnliches schnappen ist es ja auch mit keinen 2Jahren Berufsverbot abgetan

Oder bekommen wir außenstehende davon nur nichts mit?
Oder bin ich der einzige der davon bisher nichts mitbekommen hat?

LG MainEvent
__________________
Wer will, der kann auch!

Geändert von MainEvent (28.10.2010 um 18:00 Uhr).
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Alt 28.10.2010, 17:57   #2
Raimund
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Registriert seit: 28.05.2007
Beiträge: 6.963
ich versteh die frage nicht
Raimund ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.10.2010, 18:00   #3
MainEvent
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Registriert seit: 15.02.2010
Ort: Bayerischer Wald
Beiträge: 509
Zitat:
Zitat von Raimund Beitrag anzeigen
ich versteh die frage nicht
Hab die frage gefettet
__________________
Wer will, der kann auch!
MainEvent ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.10.2010, 18:03   #4
pinkpoison
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von MainEvent Beitrag anzeigen
Hallo allerseits,

Soweit mir bekannt ist der Begriff "Doping" nur eine Verschönerungsform, soll heißen "doping" ist eigentlich nichts anderes wie drogenmissbrauch, hört sich halt nicht so hart an.

Soweit so gut...
Wird nun jemand des Dopings überführt ist es in den meisten Fällen so, dass der Täter zu 2Jahren "Zwangspause" verurteilt wird.Wieso wird in solchen fällen keine Freiheitsstrafe oder ähnliches verhängt, denn eigentlich handelt es sich ja um einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz?
Wenn sie irgendeinen Koksdealer,Junkie oder ähnliches schnappen ist es ja auch mit keinen 2Jahren Berufsverbot abgetan

Oder bekommen wir außenstehende davon nur nichts mit?
Oder bin ich der einzige der davon bisher nichts mitbekommen hat?

LG MainEvent
Nicht alle leistungssteigernden Substanzen sind Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes. Ich glaube nicht, dass EPO oder Clenbuterol das Bewußtsein erweitern....
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Alt 28.10.2010, 18:03   #5
Raimund
Szenekenner
 
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Registriert seit: 28.05.2007
Beiträge: 6.963
Zitat:
Zitat von MainEvent Beitrag anzeigen
Hab die frage gefettet
tut mir leid, das würde jetzt echt ne menge zeit kosten...
Raimund ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.10.2010, 18:06   #6
ironlollo
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Benutzerbild von ironlollo
 
Registriert seit: 04.05.2010
Ort: wieder in Berlin :)
Beiträge: 4.365
Das ist nicht zwangsläufig so. Ich muss als Diabetiker Insulin nehmen, was auf der Dopingliste steht. Wenn ich also ohne Ausnahmegenehmigung der NADA positiv getestet werde, bin ich in der Tat gedopt, aber keinesfalls ist das Medikamentenmissbrauch.
ironlollo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.10.2010, 18:15   #7
lonerunner
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Benutzerbild von lonerunner
 
Registriert seit: 27.09.2007
Ort: Bremerhaven
Beiträge: 3.675
Zitat:
Zitat von MainEvent Beitrag anzeigen
Wieso wird in solchen fällen keine Freiheitsstrafe oder ähnliches verhängt, denn eigentlich handelt es sich ja um einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz?
Da bist du komplett auf dem Holzweg


http://de.wikipedia.org/wiki/Bet%C3%...z_(Deutschland)
lonerunner ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.10.2010, 18:18   #8
Frank65
Szenekenner
 
Registriert seit: 18.03.2009
Beiträge: 401
Zitat:
Zitat von MainEvent Beitrag anzeigen

Wieso wird in solchen fällen keine Freiheitsstrafe oder ähnliches verhängt, denn eigentlich handelt es sich ja um einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz?
:
Das hat in der Regel mehrere Gründe:
Zum einen fallen die meisten der Dopingmittel gar nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BtmG). Das BtMG ist nach einer sog. Positivliste aufgebaut, dass heißt, nur die BtM, die dort in den Anlagen I bis III ausdrücklich aufgeführt sind, können überhaupt nur zu einer Strafbarkeit nach dem BtMG führen.
Selbst wenn aber mit einem der dort aufgeführten BtM gedopt wird, ist eine Strafbarkeit nur bei Erwerb, Besitz, Anbau, Handel u.sw. mit diesen BtM strafbar. Und das muss dem Sportler erstmal nachgewiesen werden, was oft nicht leicht ist. Der reine Konsum ist nämlich straflos (ist übrigens bei allen anderen Drogen genauso; wer z.B. bekifft oder bekokst erwischt wird und bei der Polizei die Klappe hält, so dass ihm nicht der Erwerb oder Besitz von Cannabis oder Kokain nachgewiesen werden kann, bleibt straflos wegen "bloßen" Konsums )

Darüber hinaus gibt es aber noch das sog. AMG (Arzneimittelgesetz), wo viele - aber auch nicht alle - Dopingsubstanzen drunter fallen. Auch hier ist aber der Konsum und -weitergehend als beim BtmG - auch der Besitz kleiner Mengen straflos.
Erst beim Besitz sog. "nicht geringer Mengen" oder der Verabreichung/Anwendung an Dritten beginnt hier die Strafbarkeit.

Gruß

Frank65 - Strafverteidiger
Frank65 ist offline   Mit Zitat antworten
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