Zitat:
Zitat von Megalodon
Das ist Quatsch, und damit würden die vor Gericht auch nicht durchkommen.
Das würde ja bedeuten, dass für jeden Online Shop mit angeschlossenem Ladengeschäft das Fernhandelsabsatzgesetz (-> BGB) nicht gilt, was natürlich nicht stimmt.
Bei Fernabsatzverträgen gelten bestimmte Ausnahmeregelungen bezüglich des Widerrufs; das Vorhandensein eines Ladengeschäfts gehört meines Wissens nach nicht dazu.
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Das mag schon sein. Hatte bisher keinen Rücksendebedarf.
Auf dem Angebotsschrieb steht (mehr oder weniger wörtlich zitiert":
"Der Kunde hat die Ware in Augenschein genommen und verzichtet auf Rücksendemöglichkeit blabla..."
Das "unterschreibt" man bei Bestellung quasi.
Ob sie damit im Zweifelsfall durchkommen, kann ich mangels Jurakenntnissen nicht beurteilen. Einen richtigen Laden haben sie vielleicht gar nicht. Weiß ich jetzt nicht.
Es ist halt eine kleine Firma, die die LRS nur auf Bestellung fertigt und sich daher wohl etwas absichern will. Verstehen kann ich das irgendwie. Und da sie klar auf das Prozedere hinweisen, hatte ich zumindest kein Problem damit.