Wenn man glaubt, es geht nicht mehr schlimmer
Ich bin jetzt mal böse und sage, die Kampfrichter werden wohl wieder wie früher eine eigene praxisbezogene Regelauslegung abseits des geschriebenen Wortes entwickeln müssen und wir Athleten müssen hoffen auf jemand mit Praxisbezug zu treffen, weil(Tklingler, ich weiß, Du kannst nichts dafür ), die 5-Sekunden Regel ist .. suboptimal.
Da bin ich voll bei dir, aber genau um das zu verhindern, wenn ich auch weiß es geht nicht komplett, mache ich das hier.
Zu den 5 sek. dann denkt dir mal was Besseres aus ;-) .
Das Fair ist, durchführbar ist und auch noch verhindert, das sich einer im Windschatten des überholenden ausruht (klar nur bedingt) und auch nicht direkt von dort wieder einen Überhohlvorgang starten kann.
Wenn du es hast, dann leite ich das gerne an die Jungs von der ITU weiter. Dann können die es wenn es gut ist für 2017 aufnehmen, da Änderungsvorschläge dort hätten bis zum 23.10. vorliegen müssen.
Zitat:
War das bisher auch schon so, dass die 10m von Vorderrad zu Vorderrad gemessen werden?
Aus der SpO 2015
§ 42 Windschattenzone
Dabei gilt eine Windschattenzone von 10 x 3 Metern mittig hinter dem Rad jedes
Teilnehmers.
In der SpO 2016
33.1 Die Windschattenzone ist 10m lang, gemessen von der Vorderkante des Vorderrades des Vordermannes bis zur Vorderkante des Vorderrades des nachfolgenden Teilnehmers.
Das sind ca. 2 m Unterschied, da jetzt das Rad des Vorderen in den 10m mit drin ist.
Da bin ich voll bei dir, aber genau um das zu verhindern, wenn ich auch weiß es geht nicht komplett, mache ich das hier.
Kannst du dich hier mal erklären? Du betreibst eine Facebookseite mit 78 Likes, die keinen erkennbaren Bezug zu einem offiziellen regelvorbereitendem/-gebendem Gremium oder ähnlichem erkennen lässt. Sind das jetzt deine Ideen zu den Regeln oder durch wen ergeben sich diese? Dort sind Vorschläge zur praktischen Umsetzung von Regeln veröffentlicht, die zumindest meiner Ansicht nach in diesem Fall an den formulierten Regeln vorbeigehen bzw. nicht durch sie gedeckt sind. Für wen sollen diese Empfehlungen gelten? Könnte es nicht sein, dass jetzt einige Kampfrichter in gutem Glauben sich daran orientieren und den Athleten eine blaue Karte geben, sobald sie sich in direkter Linie von hinten beim Überholen annähern? Wenn mir einer meiner Kampfrichter damit von der Radstrecke zurückkommen würde, sollte ich als Einsatzleiter oder im Fall der Fälle das Schiedsgericht die Strafe gleich wieder einkassieren.
Ich werde da nicht so ganz schau draus, was du damit bezweckst. Es erweckt einen "relativ verbindlichen" Eindruck, jedenfalls eher als eine Frage-/Diskussionsrunde. Sowas fiele für mich unter die Aufgaben für offizielle Gremien.
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
Bevor wir die "Durchführungsvorschläge" diskutieren, sollte man vielleicht erst mal exakt auflisten, was die Unterschiede im Vorschlag der SpO 2016 zu 2015 konkret sind.
Soweit ich das sehe:
- Windschattenzone eine Radlänge kürzer, da die 10 m nun am vorderen statt am hinteren Ende des Vorausfahrenden beginnen.
- es gibt keine Box mehr mit 3 m Breite, nur die Länge ist festgelegt.
- Überholzeit:
Bisher: "Für das Durchfahren [der Windschattenzone] sind bis zur Kurzdistanz max. 15 Sekunden bei Mittel- und Langdistanz max. 30 Sekunden erlaubt."
NEU: "Der Überholvorgang muss nach 20 Sekunden abgeschlossen sein."
- Zurückfallen:
Bisher: "Der Überholte hat sofort die Zone des Überholenden seitlich oder nach hinten zu verlassen." Dabei gelten die gleichen Zeiten, die der Überholende einzuhalten hat.
NEU: Der Überholte hat innerhalb von 5 Sek. die Zone des Überholenden nach hinten zu verlassen, um den regelkonformen Abstand wieder herzustellen"
Alles richtig?
Die 5 Sekunden sind wirklich der allergröbste Unfug.
Die bisherige Regel war hier sehr sinnvoll, denn bei einem idealen Überholvorgang, bei dem tatsächlich mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsüberschuss überholt wurde, UND der Überholende nicht eng einschert und seine Geschwindigkeit verringert (dazu gab es aber keine Vorschriften), musste der Überholte seine Geschwindigkeit überhaupt nicht verringern, und so sollte es auch sein. In der Praxis mit doch etwas langsamer werdendem Überholer reichte es i.d.R., mal kurz nicht zu treten und dabei evtl. aus der Aero-Position zu gehen.
Bei der 5 Sekunden Regel muss der Überholte auf jeden Fall seine Geschwindigkeit stark verringern. Das geht nur durch Bremsen und das führt dazu, dass ihn weitere Leute überholen, obwohl diese nur aufgrund seines Bremsens schneller sind als er.
D.H. der Überholte wird erstens viel weiter zurückfallen als eigentlich nötig, und anschließend muss er etliche Leute wieder zurück überholen, da diese gar nicht schneller als er fahren können oder wollen.
Die Idee ist, da es Zuviel Idee bzw. wie schon beschrieben viele eigene Regelauslegungen durch Karis gibt. Eine Möglichkeit zu schaffen, dieses zu verbessern.
Es gibt kein offizielles Gremium, das dazu bereit ist, oder hast du das schon mal irgendwo gesehen?
Wie Beschrieben sind die Regel die offiziell und die Durchführungsvorschläge sind von mir, basierend auf den Vorschlägen aus den ITU Schulungen.
Ich habe meine Vorschläge frühzeitig Online gestellt, um eine breite Basis dafür zu finden und um wenn ich mich in etwas verrannt habe, dieses zu korrigieren, wie ich es bereits getan habe.
Zur Problematik, wenn du als EL oder Schiedsgericht, über eine Blau Karte verhandelst bzw. Entschiedest, ist das ein größeres Problem.
Es handelt sich hier um Tatsachenentscheidungen, solange diese Korrekt durchgeführt werden gibt es keine Einspruchsmöglichkeit und genau das ist, dass Problem beim direkten anfahren. Hier werden sicher viele Karten gegeben die nur bedingt berechtigt sind.
Daher Lösungsvorschläge die das verhindern solllen. Die auch öffentlich Diskutiert werden können und nicht irgenwo in einer dunklen Kammer festgelegt werden.
Als EL kannst du mit deinen Kari an der Wettkampfbesprechung klarstenn wie was durchgeführt wird. Wenn du dazu hilfen hast die Allgemein akzeptiert werden hast du es viel leichter.
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Zeig einem schlauen Menschen einem Fehler und er wird sich Bedanken.
Zeig einem dummen Menschen einem Fehler und er wird dich beleidigen.
(Laotse 553 v. CHR.)
Bisher: "Der Überholte hat sofort die Zone des Überholenden seitlich oder nach hinten zu verlassen." Dabei gelten die gleichen Zeiten, die der Überholende einzuhalten hat.
NEU: Der Überholte hat innerhalb von 5 Sek. die Zone des Überholenden nach hinten zu verlassen, um den regelkonformen Abstand wieder herzustellen"
In der SpO 2015 gibt es keine direkte Zeitangabe für das Verlassen der Box.
Es steht nur unter 43.3 Der Überholte hat sofort die Zone des Überholenden seitlich oder nach hinten zu verlassen.
Diese wird mit 43.4 ergänzt durch:
Die Windschattenzone anderer Wettkampfteilnehmer ist aber so schnell wie möglich
wieder zu verlassen.
Damit hast du ein riesen Problem, hiermit kann man ganz toll einen belgischen Kreisel aufziehen. Mit diesem Regeltext ist es möglich eine Zeit im Windschatten des anderen herzufahren die Zone seitlich wie erlaubt zu verlassen und von dort (seitlich vom Hinterrad) einen Überhohlvorgange starten. Wenn man das dauernd wiederholt hat man einen klassischen Kreisel.
Mit den Vorgeschlagenen Zeiten die in der Version1 der SpO 2016 tatsächlich mal drin waren, wäre es möglich gewesen je nach Distanz zwischen 12 und 25 sek. Im direkten Windschatten fahren.
Wie schon Mehrfach beschrieben kommen die 5 sek. aus den ITU Regeln.
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(Laotse 553 v. CHR.)
Zur Problematik, wenn du als EL oder Schiedsgericht, über eine Blau Karte verhandelst bzw. Entschiedest, ist das ein größeres Problem.
Es handelt sich hier um Tatsachenentscheidungen, solange diese Korrekt durchgeführt werden gibt es keine Einspruchsmöglichkeit und genau das ist, dass Problem beim direkten anfahren. Hier werden sicher viele Karten gegeben die nur bedingt berechtigt sind.
Wenn der Kampfrichter später einfach nur sagt, er hätte die blaue Karte wegen des Verdachts auf Windschattenfahren gegeben, hat man natürlich schlechte Karten. Sowohl der Athlet mit einem Einspruch als auch der Einsatzleiter mit seinem Kampfrichter. Auch wenn er dem Athleten im Wettkampf seine vermeintlich richtige Sicht der Dinge mit dem geradlinigen Einfahren in die Windschattenzone erläutert hat. Dann steht da Aussage gegen Aussage. Nur ein ehrlicher, nicht mit seinem Sozius verbrüderter Motorradfahrer könnte dem Athleten noch helfen.
Sollte er aber gegenüber seinem Einsatzleiter oder in der Protokollierung die Wahrheit von sich geben, nämlich, dass er die Karte wegen des geradlinigen Einfahrens in die Windschattenzone gegeben hätte, hielte ich das für durchaus einspruchsfähig, da der Kampfrichter gegen die Regeln verstoßen hätte und etwas nicht sanktionierungsfähiges sanktioniert hätte.
Was passiert mit einem Fußball-Schiedsrichter, der einen Handelfmeter mit der Begründung gibt, der Verteidiger hätte den Ball mit dem Knie/Rücken/Kopf/Hintern gespielt? Vermutlich hat er ab dem nächsten Wochenende mehr Freizeit.
So löblich deine Bemühungen sind und so sehr ich mit dir darin übereinstimme, dass von oben recht wenig kommt, so sehe ich dich dafür nicht in der Position und nicht mit der erforderlichen Reichweite ausgestattet. Und gerade in dieser hier diskutierten Frage und deinere Ansicht dazu sehe ich dich nicht auf dem richtigen Weg und befürchte eine vermeidbare Verwirrung.
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
In der SpO 2015 gibt es keine direkte Zeitangabe für das Verlassen der Box.
Falsch. Aber ich musste es auch lange suchen:
"§ 44 Definition von “Überholt” beim Radfahren
Ein Wettkampfteilnehmer gilt als überholt, wenn das Vorderrad des Überholenden vor dem des Überholten ist. In diesem Fall hat der Überholte für die Einhaltung der Windschattenzone innerhalb der unter § 43.2 SpO angeführten Zeit zu sorgen.
Der Überholte hat sofort die Zone des Überholenden seitlich oder nach hinten zu verlassen."
In 43.2 finden sich die Angaben 15 Sek. bis Kurzdistanz bzw. 30 Sek. ab MD, womit also geregelt ist, was unter "sofort" (was man selbstverständlich nicht wörtlich nehmen kann) zu verstehen ist.
Aber Du hast auch Recht damit, dass es bisher ein Problem gab, dass das seitliche Verlassen der Zone erlaubt war und man sich gar nicht die ganzen 10 m zurückfallen lassen musste. Das hatte ich eigentlich anders im Kopf.