Bin kein Experte, war aber immer der Auffassung, dass der Besitz nicht illegal ist. Daher halte ich die Aussage von Garmin zumindest für fragwürdig. Aber wie mein Vorredner schon sagt, wenn Garmin DE sich querstellt, kannst Du da wohl wenig bis nix erreichen.
Der Besitz ist natürlich nicht illegal und der deutsche Kunde könnte sich das Teil ja auch kaufen um es für eine Radtour quer durch die USA zu nutzen.
Hallo zusammen,
es gibt ja hier einige die mit der internationalen Version des Varia Lichtes fahren.
Daher möchte ich mit euch mein Problem mit dem aktuellen RTL515 und dem Garmin Support teilen:
Ich fahre seit mehreren Jahren eine deutsche Version des Varia, habe mich nun dazu entschieden eine internationale Version zu kaufen. Mir ist die Sichtbarkeit wichtig.
Das RTL515 habe ich zusammen mit einem Edge 1040 in Italien gekauft.
Seit Mitte Mai 2023 habe ich beides mit aktueller Software im Einsatz. Der Edge verliert bei nahezu jeder Fahrt die Verbindung zum Radar (Fehler F:01) und in der Folge die Verbindung zu allen anderen Sensoren (HR, SRAM, Assioma).
Erst nach einem Neustart des Edge verbinden sich die Sensoren wieder.
Nun habe ich mich an den Garmin Support (Chat) gewendet und nach meiner Schilderung
kam der Mitarbeiter zum Ergebnis, dass das Varia getauscht werden muss.
Nachdem der Support erfragt hat dass in DE wohne bekam ich die Antwort
" Leider können wir dir dann kein Varia RTL515 im Austausch anbieten. Wir dürfen aus gesetzlichen Gründen keine Varia RTL515 an deutsche Kunden versenden.
Ein Austausch in ein Varia RTL516 STVZO ist möglich."
Welches Gesetz verbietet Garmin den Versand nach DE?
Ist es nicht mein Problem, wenn ich mit dem nicht zugelassenen Gerät in DE fahre?
Zumal ich ja die deutsche Version auch noch habe und mit dem RTL515 bisher mehr im Ausland unterwegs war.
Die Lösung sieht nun für mich so aus, dass ich das Gerät nach IT sende. Von dort geht es zu Garmin nach München und ein Austauschgerät über den Umweg Italien wieder zu mir.
Kann mir evtl. jemand einen Tipp geben, wie man Garmin zu einer direkten Abwicklung bringen kann?
VG
Frank
Ich habe mein Vario Radar 515 auch bei einem Shop in Italien bestellt. Funktioniert zum Glück seit 4 Wochen tadellos.
Ich hab schon öfter gelesen das man im Falle eines Garantie Tausches mit Garmin in D nur die Vario Radar 516 bekommt.
Nebenbei, mich hat inzwischen schon einige male ein Polizeifahrzeug überholt wo mein Garmin geblinkt hat. Gab keine Probleme.
Ich habe mein Vario Radar 515 auch bei einem Shop in Italien bestellt. Funktioniert zum Glück seit 4 Wochen tadellos.
Ich hab schon öfter gelesen das man im Falle eines Garantie Tausches mit Garmin in D nur die Vario Radar 516 bekommt.
Nebenbei, mich hat inzwischen schon einige male ein Polizeifahrzeug überholt wo mein Garmin geblinkt hat. Gab keine Probleme.
Die Polizei ist über jeden Radfahrer froh der (deutlich) sichtbar unterwegs ist...
Ich habe mein Vario Radar 515 auch bei einem Shop in Italien bestellt. Funktioniert zum Glück seit 4 Wochen tadellos.
Ich hab schon öfter gelesen das man im Falle eines Garantie Tausches mit Garmin in D nur die Vario Radar 516 bekommt.
Nebenbei, mich hat inzwischen schon einige male ein Polizeifahrzeug überholt wo mein Garmin geblinkt hat. Gab keine Probleme.
Das ein Austausch nur auf das 516er geht wusste ich nicht, hätte mich aber auch nicht vom Kauf des des 515er abgehalten.
Ich sehe so viele blinkende Rücklicht in D.
Es ist für mich tagsüber ein Sicherheitsgewinn. Nachts mag es vielleicht die genannten Nachteile haben, aber da könnte man ja umstellen oder im meinem Fall habe ich ja noch ne alte deutsche Version.
Ich habe schon von einem Freund gehört, dass die Polizei ihn für das gut sichtbare blinkende Rücklicht gelobt hat.
Die Polizei ist über jeden Radfahrer froh der (deutlich) sichtbar unterwegs ist...
Mich hat vor Monaten in einem engen Anstieg mal die Polizei überholt und mir aus dem Fenster zugerufen, dass sie das super finden mit dem Rücklicht.
Die blinkende Variante war ihnen dabei auch total Wurst.
Vielen Anbietern von Fahrzeugteilen ist nicht bekannt, dass bestimmte (für die Verkehrssicherheit besonders bedeutende) Fahrzeugteile in Deutschland nur in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn diese zuvor amtlich genehmigt und mit einem entsprechenden Prüfzeichen versehen worden sind. Ansonsten besteht ein Vertriebsverbot - selbst für den Fall, das in der Artikelbeschreibung darauf hingewiesen wird, dass die Fahrzeugteile nicht zur Verwendung im Geltungsbereich der StVZO zugelassen sind.
Im Artikel steht, das betrifft auch Fahrräder und ein Rücklicht dürfte ein bedeutsames Fahrzeugteil sein und überdies Garmin kein Risiko eingehen wollen.
PS: Ich bin ein Varia-Blink-Fan und finde die Trägheit der STVzo generell schwer erträglich ( siehe die sich über mehrere Jahrzehnte ziehende Dynamodebatte). Andererseits, wenn ich mir so die Werte Verkehrstote pro 100000 motorisierte Fahrzeuge anschaue und bespielsweise vergleiche:
Deutschland 5,7
Japan 5,7
Großbritannien 4,7
Indien 71,8
Saudi-Arabien 131,7
Äthiopien 618
Kamerun 218
ist das sicher multifaktoriell bedingt, aber starke gesetzliche (Über)Regulierung so eines sicherheitssensiblen Bereiches hat vielleicht nicht nur Nachteile.
für das Verbot des Blinkens gibt es ja sogar eine sinnvoll klingende Begründung, bei Menschen mit Veranlagung für Epilepsie (oder mit tatsächlicher Epilepsie?) könnte das Blinken bzw. helle Aufblitzen einen akuten Anfall auslösen. Das soll durch das Verbot von Blinkfunktionen verhindert werden. Wie stichhaltig das ist weiss ich nicht.
Ich glaube aber nicht dass hier eine Novellierung der STVZO bevorsteht.
P.S. Mein Rücklicht kann auch blinken und insb. tagsüber nutze ich das auch regelmässig. Die gefühlte Sicherheit ist blinkend um ein Mehrfaches höher als wenn das nur vor sich hin leuchtet, das nimmt insb. tagsüber niemand wahr.
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Grüße
Tri-K
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für das Verbot des Blinkens gibt es ja sogar eine sinnvoll klingende Begründung, bei Menschen mit Veranlagung für Epilepsie (oder mit tatsächlicher Epilepsie?) könnte das Blinken bzw. helle Aufblitzen einen akuten Anfall auslösen. Das soll durch das Verbot von Blinkfunktionen verhindert werden. Wie stichhaltig das ist weiss ich nicht.
Ich glaube aber nicht dass hier eine Novellierung der STVZO bevorsteht.
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Das dürfte meines Erachtens nach nicht der Fall sein - sonst würden Einsatzfahrzeuge (Polizei, Krankenwagen, Feuerwehr, Baustellenfahrzeuge, etc.) keine Rundumleuchten haben, in Baustellenbereichen keine blinkenden Barken aufgestellt werden und alleine der Abbiege-Blinker wäre ein gleichzusetzendes Risiko.
Ich würde eher davon ausgehen, dass der Standard ist, dass Fahrzeuge generell dauerhafte Beleuchtung haben müssen... zusätzliche blinkende Elemente, z.B. in Form einer Stirnlampe oder einer weiteren Rückleuchte am Rucksack etc. sind meines Wissens nach nicht verboten. Aber halt nicht als Fahrradbeleuchtung.