Die IMO relevante Frage ist, ob es von einem durchschnittlichen Bankkunden tatsächlich zu erwarten ist, dass er in der Lage ist den tatsächlichen Zinssatz zu berechnen.
Wenn man davon ausgeht, dass Otto-Normalverbraucher nicht in der Lage ist, soweas zu überprüfen, dann hilft ihm auch kein zweiter, dritter, ... Blick.
Der Effektivzins wird (gesetliche Vorschrift!) im Kreditvertrag angegeben. Dann müsste ihn nur noch jemand lesen.
Geändert von swimslikeabike (13.04.2009 um 19:17 Uhr).
Grund: wegen merkwürdigstem Satzbau
Nicht alles, was man erst auf den zweiten Blick vollstaendig erfasst, ist Betrug.
Zitat:
Zitat von Raimund
vor allem, wenns normal ist in der branche...
Wenn alle bei rot fahren, darf ich es dann auch?
Die Verkäuferin ruft mich ungefragt an und erklärt mir wahrheitswidrig, dass Variante A billiger ist als die aktuelle Variante B. Mit welchem Argument argumentierst du gegen die Irtumserregung? Insbesondere angesichts der Tatsache, dass der durchschnittliche Kunde nicht in der Lage ist nachzurechnen.
Der Effektivzins wird (gesetliche Vorschrift!) im Kreditvertrag angegeben. Dann müsste ihn nur noch jemand lesen.
Auf Nachfrage hab ich dann auch ein PDF mit Effektivzins bekommen. Jedoch wurde hierbei als Kreditsumme nicht der Auszahlungsbetrag x sondern (x+Versicherung) absetzt. Die tatsächlichen 14,9% wurden nirgents aufgeführt.
Zitat:
Bitte kurze Info, Ich könnte die Unterlagen dann vorbereiten und wir verabreden uns nur zur Unterschrift.
Das sind natürlich optimale Bedingungen um in Ruhe das Kleingedruckte zu studieren
Auf Nachfrage hab ich dann auch ein PDF mit Effektivzins bekommen. Jedoch wurde hierbei als Kreditsumme nicht der Auszahlungsbetrag x sondern (x+Versicherung) absetzt. Die tatsächlichen 14,9% wurden nirgents aufgeführt.
Wie geschrieben: Ist die Versicherung tatsächlich Bedingung -> andere Berechnung des Effektivzinses. Im Zweifel würde es auch helfen, einfach mal auf den Euro-Betrag der gesamten Rückzahlung zu achten. Das machen die meisten aber nichtmal bei ihrer Baufinanzierung...
Zitat:
Zitat von DragAttack
Das sind natürlich optimale Bedingungen um in Ruhe das Kleingedruckte zu studieren
Die Zeit sollte man sich immer nehmen (ich weiss, Klugscheisserei ). Aber genau aus diesem Grund gibt es das 14-tägige Rücktrittsrecht. Ohne Angabe von Gründen, ohne weitere Verpflichtungen.
Die IMO relevante Frage ist, ob es von einem durchschnittlichen Bankkunden tatsächlich zu erwarten ist, dass er in der Lage ist den tatsächlichen Zinssatz zu berechnen.
Wenn die Leute mal Wiso statt DSDS, Gerichts-Shows, Pimp-my-Bruchbude, Daily Soaps etc. gucken würden, dann würden sie auch nicht mehr auf den letzten Schwachsinn reinfallen und zumindest wissen, dass der Effektivzins ausgewiesen werden muss und sich mit einer kurzen Internetrecherche auch informieren können, was da eingerechnet werden muss.
Aber ein grundehrliches Geschäftsleben ist genauso naiv wie dopingfreier Profisport.
Am besten geht man mit dem Angebot von Bank A direkt zu Bank B. Da sitzen die kompetentesten Leute, um das auseinander zu reißen.
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
Abgesehen von der Verschleierung des Effektivzinses finde ich auch den Zinssatz für den Kredit angesichts eines Leitzinses von nur 1,25 % u. den Zinsen, welche die Banken aktuell für Kundeneinlagen zahlen, einfach zu hoch !
Die Verschleierung wichtiger Inhalte ist halt leider übliche Praxis in den sog. Produktbeschreibungen der Banken, man könnte X-Beispiele anführen.
Wie geschrieben: Ist die Versicherung tatsächlich Bedingung -> andere Berechnung des Effektivzinses.
Wo steht das? Mindestens dagegen wurde absolut unbestreitbar verstoßen!
Zitat:
Im Zweifel würde es auch helfen, einfach mal auf den Euro-Betrag der gesamten Rückzahlung zu achten.
Was hilft das? Was kann der Normalverbraucher damit anfangen, dass die Gesammtrückzahlung in 49 Monaten 132% des Kreditbetrages entspricht? Wie soll er hieraus ablesen, ob dieses besser oder schlechter als die aktuelle Zinslast ist?
Leider kann die Bank darauf vertrauen, dass die meisten Kunden nicht rechnen können. Dieses auszunutzen und falsche Tatsachenbehauptungen aufzustellen halte ich für Betrug(-sversuch).
Nochmal - wie begründest du, dass keine Irrtumserregng vorliegt?
Nochmal - wie begründest du, dass keine Irrtumserregng vorliegt?
Gruß Torsten
Nochmal - tu ich gar nicht. Aber unterhalte dich mal mit der Verbraucherzentrale deines Vertrauens, die streiten sich zu dem Thema schon seit Jahren. Aus welchem Grund sie dabei so erfolglos sind ist wahrscheinlich egal.
Mein Punkt ist: Egal, was Du da noch an Vorschriften mit reinbringst - es ändert nichts daran, daß wahrsch. 80% der Kreditnehmer nicht die intellektuellen Fähigkeiten und/oder den Willen mitbringen, die Informationen umzusetzen. Du kannst die Leute nicht vor sich selbst schützen.
Bei dir wurde auch gegen keine der einschlägigen Regelungen verstossen, was hier relevant wäre, da Du noch keinen Vertrag gesehen bzw. unterschrieben hast. Die Vorschriften zur Angabe des Effektivzinses beziehen sich alle auf den Vertrag, nicht auf irgendwelche Werbung (man möge mich verbessern, wenn hier seit 1996 was neues eingeführt wurde).