Zitat:
Zitat von dude
Vorab: ich wuerde mich heute maximal als Schmalspurstrafrechtler bezeichnen.
Vollendung ist nicht gegeben, also kommt nur ein versuchter Betrug in Betracht. M.E. fehlt es hier aufgrund der unabdingbaren Voraussetzung der Schriftlichkeit bereits am Ansatz, weshalb auch versuchter Betrug ausscheidet. Man moege mich korrigieren.
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Sind wir das nicht alle ein bisschen?
Gerade der Betrug ist da ja sehr schwierig und es gibt viele Auslegungen der einzelnen Tatbestandsmerkmale.
Die Frage ist ja, ob die falschen Angaben bzgl. der Prozentangaben eine Irrtumserregung ist, bzw. ob es deshalb zu einem Vermögensschaden kommt. Letztlich sagen die Bänker ja auch, du musst 48* 178€ (oder so) zahlen.
Ich glaube auch eher nicht, dass hier ein versuchter Betrug vorliegen könnte.
Ich weiß jetzt abe auch nicht, wonach sich Pflicht, den effektiven Zinsatz anzugeben, richtet. Ob das vielleicht nicht einfach nur Vertragsrecht ist und ein Fehler diesbezüglich den Vertrag nichtig macht?
Aber der Sachverhalt hier ist schon heftig. Ich glaube, ich würde da eine Beschwerde schreiben und je nach Reaktion die Bank wechseln.
Volker