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Alt 30.11.2017, 11:12   #57
Stefan
 
Beiträge: n/a
Ich würde mir einen Anwalt nehmen.
Solange die Versicherung der Gegenseite den Eindruck hat, dass Du keinen Anwalt an Deiner Seite hast, fühlen sie sich klar überlegen und rechnen mit wenig Gegenwehr.
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Alt 30.11.2017, 12:18   #58
RoadRenner
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Registriert seit: 31.07.2017
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Alt 30.11.2017, 13:29   #59
tandem65
Szenekenner
 
Benutzerbild von tandem65
 
Registriert seit: 21.08.2010
Ort: 69493 Hirschberg
Beiträge: 9.286
Zitat:
Zitat von Stefan Beitrag anzeigen
Ich würde mir einen Anwalt nehmen.
Solange die Versicherung der Gegenseite den Eindruck hat, dass Du keinen Anwalt an Deiner Seite hast, fühlen sie sich klar überlegen und rechnen mit wenig Gegenwehr.
Ja, der Anwalt freut sich, weil es nur noch um 50% Streitwert geht.
Spannend wäre jetzt mal endlich den Streitwert zu beziffern.
Da brauchst Du sowieso einen Anwalt für wenn Du Schmerzensgeld haben willst. Warum Du bei dem noch nicht warst erschliesst sich mir nicht. Für 80,-€ lohnt es sich natürlich vor Gericht zu ziehen.
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Alt 30.11.2017, 17:16   #60
Mirko
Auf eigenen Wunsch stillgelegt
 
Registriert seit: 15.09.2012
Beiträge: 6.768
Stellen die keine Forderungen für Schäden am Auto? Ich hätte da etwas Angst das plötzluch eine Forderung kommt wenn du darauf eingehst. Das liest sich ja wirklich etwas merkwürdig und ähnelt einem Schuldgeständnis wenn du annimmst.

Ich wollte da schriftlich haben, dass sie keine Forderungen mehr stellen und versuchen noch ein paar 100er für das Rad zu bekommen. Anwalt würde ich mir aus reiner Faulheit wohl sparen. Was gibts denn an Schmerzensgeld für Prellungen?
Mirko ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.11.2017, 18:14   #61
Stefan
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von tandem65 Beitrag anzeigen
Ja, der Anwalt freut sich, weil es nur noch um 50% Streitwert geht.
Spannend wäre jetzt mal endlich den Streitwert zu beziffern.
Da brauchst Du sowieso einen Anwalt für wenn Du Schmerzensgeld haben willst. Warum Du bei dem noch nicht warst erschliesst sich mir nicht. Für 80,-€ lohnt es sich natürlich vor Gericht zu ziehen.
Die 80 EUR sind quasi der halbe Fahrradhelm. Wenn es nur darum gehen würde, dann würde man die Geschichte natürlich hier beenden, ausser man hat Langeweile.

Rad und Gesundheitsschaden sind aber noch offen.

Ausserdem steht im Schreiben, dass die Ursache für das Unfallereignis beim Threadersteller liegt. Wie sieht es mit dem Schaden der Gegenseite aus? Wenn die Versicherung die Ursache für das Unfallereignis beim Threadersteller sieht, dann wird sie auch 50% der Kosten einfordern.

Einen Anwalt nehmen und vor Gericht ziehen sind zwei Paar Schuhe.

Der Threadersteller überlegt ausserdem, die Einwilligungs- und Schweigepflicht-Entbindungserklärung nicht zu unterschreiben. Seht Ihr dann noch realistische Chancen auf Schmerzensgeld? Ich denke, hier ist dringend die Einbeziehung eines Anwalts gefragt.
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Alt 30.11.2017, 19:21   #62
bobb77
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Mirko Beitrag anzeigen
Stellen die keine Forderungen für Schäden am Auto? Ich hätte da etwas Angst das plötzlich eine Forderung kommt wenn du darauf eingehst. Das liest sich ja wirklich etwas merkwürdig und ähnelt einem Schuldgeständnis wenn du annimmst.
Der Gedanke kommt natürlich auf.
"Angst" im eigentlichen Sinne habe ich nicht, weil ich ja entsprechend versichert bin, ich will nur nicht genervt werden.
Nehmen wir an, ich fordere nun im nächsten Schritt Wertverlust Rad und Schmerzensgeld ein.
Ich glaube nicht, dass im Fall des Falles ein Gericht das als 50% Schuldeingeständnis werten würde, sondern als Geltendmachung der eigenen Ansprüche.

Also entweder ich lass es nun ruhen und vermute Versicherung lässt dann auch alles gut sein.

Oder vielleicht ist die gegnerische Versicherung gar nicht so "böse" und möchte mit dem Deal 50% nur das für Sie bestmögliche noch herausholen.
Und will wirklich Wertverlust wissen und was an Schmerzensgeld eingefordert wird und bezahlt. Und danach ist es gut. Wegen 200 Euro mehr oder weniger beginne ich keinen Rechtsstreit.

Wenn ich der Versicherung antworte, schreibe ich jedenfalls, dass ich der Feststellung widerspreche, dass ich ursächlich für das Unfallereignis bin.
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Alt 30.11.2017, 21:50   #63
tandem65
Szenekenner
 
Benutzerbild von tandem65
 
Registriert seit: 21.08.2010
Ort: 69493 Hirschberg
Beiträge: 9.286
Zitat:
Zitat von Stefan Beitrag anzeigen
Rad und Gesundheitsschaden sind aber noch offen.
Also ich gehe mal mittlerweile davon aus daß das Rad keine Schäden hat. Wertverlust. Puh da geht es dann nur mit Gutachter und dann musst Du vor Gericht ziehen. Wie alt ist die Kiste. Nach 5 Jahren sowieso nur noch 30% Zeitwert. Da dann Wertminderung durch den Unfall.
Gesundheitschäden hatte ich nichts bleibendes gelesen. Also Schmerzensgeld für Prellungen.

Es wird kein Schmerzensgeld für eine Prellung gezahlt, die unerheblich ist.

Ich schätze mal erheblich ist wenn Du 4 Wochen lang zum Arzt rennst und Dir dort die Zeit um die Ohren schlägst.

Und zum Schluß gehst Du dann doch vor Gericht dafür um das Schmerzensgeld festzusetzen.

Zitat:
Zitat von Stefan Beitrag anzeigen
Ausserdem steht im Schreiben, dass die Ursache für das Unfallereignis beim Threadersteller liegt.
Das ist doch selbstverständlich, da ohne Schuld kein Anspruch auf Minderung. Sie erkennen dafür ja auch die Gefährdungshaftung der Dame an und zahlen daraus "freiwillig" 50% des Schadens.


Zitat:
Zitat von Stefan Beitrag anzeigen
Wie sieht es mit dem Schaden der Gegenseite aus? Wenn die Versicherung die Ursache für das Unfallereignis beim Threadersteller sieht, dann wird sie auch 50% der Kosten einfordern.
Nein, das ist Sache der Dame, es sei denn sie wäre Vollkasko versichert. Da Versicherung dann ja für den Schaden an ihrem Fahrzeug aufkommen müsste. Dann wäre aber längst eine Forderung eingegangen.

Zitat:
Zitat von Stefan Beitrag anzeigen
Einen Anwalt nehmen und vor Gericht ziehen sind zwei Paar Schuhe.
Schon richtig, ich glaube nur nicht daran, daß mehr als die 50% Kostenübernahme ohne Gericht nicht gehen. Ein Gutachter kostet dann schon Geld für die Wertminderung, was dann aktuell zu 50% von Bobb bezahlt wird.
Anders sieht die Sache aus wenn es einen KV für den Austausch von Teilen gibt. Aber den hätte bobb ja wohl bereits an die Versicherung geschickt.

Zitat:
Zitat von Stefan Beitrag anzeigen
Der Threadersteller überlegt ausserdem, die Einwilligungs- und Schweigepflicht-Entbindungserklärung nicht zu unterschreiben. Seht Ihr dann noch realistische Chancen auf Schmerzensgeld? Ich denke, hier ist dringend die Einbeziehung eines Anwalts gefragt.
Da sehe ich nach der Informationslage sowieso nichts. Daher braucht er das auch nicht zu unterschreiben. Wenn er sowieso keine Dauerhaften Schmerzen mit daraus resultierenden Arztbesuchen hatte gibt es da nichts.
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Alt 30.11.2017, 21:58   #64
tandem65
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Beiträge: 9.286
Zitat:
Zitat von bobb77 Beitrag anzeigen
Oder vielleicht ist die gegnerische Versicherung gar nicht so "böse" und möchte mit dem Deal 50% nur das für Sie bestmögliche noch herausholen.
Und will wirklich Wertverlust wissen und was an Schmerzensgeld eingefordert wird und bezahlt. Und danach ist es gut. Wegen 200 Euro mehr oder weniger beginne ich keinen Rechtsstreit.
Was hast Du denn an Schäden? Welche Teile sind beschädigt? Schmerzensgeld, wie oft warst Du beim Arzt? Waren die Schmerzen nach wenigen Tagen weg? Sind sie wöchentlich vom Arzt dokumentiert? Wenn ja musst Du die Erklärung unterschreiben, ansonsten brauchst du auch nicht nach Schmerzensgeld fragen.

Zitat:
Zitat von bobb77 Beitrag anzeigen
Wenn ich der Versicherung antworte, schreibe ich jedenfalls, dass ich der Feststellung widerspreche, dass ich ursächlich für das Unfallereignis bin.
Das hält den Ball im Spiel. Dazu gehört daß die Benutzungspflicht für dich nicht erkenntlich war.
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