Zitat:
Zitat von tandem65
Das ist schon etwas was mich zumindest stutzig macht. Es entspricht halt nicht der Preisangabenverordnung in D.
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ja das sollte unzulässig sein.. es sei denn man hätte die Wahl, die Leistung nicht zu buchen.
Der Vergleicht den Steinmetz und Arne im Interview gezogen haben, stimmt auch nicht. Bei Flügen wird ein Endpreis angezeigt, der durch optional buchbare Leistungen steigen kann. Aber Preisangaben von 19 Euro und dann kommt erst noch die obligatorische Flughafengebühr und dann noch die Kerosingebühr dazu, sind auch dort mittlerweile unzulässig. Gleiches bei Mietwagen. Servicegebühr oder OneWay-Gebühr müssen im Preis inkludiert sein.
P.S. wo kein Kläger, da kein Richter