Meine Erfahrung ist daß Polizisten vor allen Dingen, genauso wie Du und ich eine eigene Meinung haben. Diese Meinung ist üblicherweise von eigenen vorlieben geprägt. Wenn das jetzt solche sind die gerne selbst auf Radwegen halten, dann wirst Du da keine sinnvolle Antwort erhalten.
Falls ja verstehe ich nicht was da für Kosten auftreten sollen, insbesondere für dich.
Wenn die Schuld letztlich wirklich an dir hängen bliebe, zahlst du für den KRankentransport 20 €, das wars die Behandlungs und sonstigen Kosten zahlt die gesetzliche Krankenversicherung, völlig unabhängig von deiner Schuld.
Trotzdem würde ich machen was hier schon öfter gesagt wurde, eine Erstberatung beim Anwalt durchführen. Entweder ca. 120 € dafür selber zahlen oder die Versicherung aus dem Sportpass wenn sie greift in Anspruch nehmen.
In meinen Augen ist unklar, auf was die gegnerische Versicherung eigentlich genau hinaus will und das wird der Anwalt am ehesten wissen, bzw. er kanns raus kriegen.
Also im Prinzip hatte ich mal genau so einen Unfall auch. Ich bin auch von einer Straße ohne Radweg gekommen und wollte in einem Kreisverkehr mit nicht-sehbarer Radwegbeschilderung (auch 90° gedreht) im Kreisel 180° drehen und also wieder auf die Ursprungsstraße zurück.
Hatte das Glück, dass da keiner auf dem Radweg rumgeritten ist.
Es schien auch nicht Aussicht auf Erfolg zu haben, weil mich der Autofahrer ja umgenietet hatte. Und wie hier schon geschrieben wurde, wäre er ja jedem Verkehrsteilnehmer gegenüber haltepflichtig gewesen.
Schlussendlich ging es bei mir um eine ganze Menge Geld und Krankenkosten.
Ich hatte mir aber sofort einen Anwalt genommen, denn in heutiger Zeit geht es einfach nicht mehr ohne. Ist leider so. Insofern hätte ich mir von anfang an einen Anwalt genommen ,vor allem wenn man einen Rechtschutzversicherung hat. Und selbst wenn nicht, könnte man es machen, denn die Chance zu gewinnen ist ja doch recht hoch, vermute ich.
Leider wurde nun schon einiges mit der Versicherung verhackstückelt und die wollen natürlich vor allem eins: möglichst die Schuld bei wem anders suchen, damit möglichst wenig oder gar nichts gezahlt werden muss. Wenn du Pech hast und alles abnickst, kommen am Ende vielleicht sogar noch die Auto-Rep-Kosten auf dich zu und da kann auch schon nur eine Lackierung ordentlich kosten.
Man weiss ja nie und daher hätte ich mir schon längst einen Anwalt genommen.
Grüße
Felix
P.S: die Meinung der Polizisten zählt relativ wenig, es kommt ja drauf an, wie und was die anderen Parteien dann an Recht (für sich) auslegen.
Das der Vorschlag der Versicherung.
Nun bin ich unschlüssig ob ich den Aufwand gegen soll mit Rechtsschutzversicherung.
Wertverlust Rad werde ich angeben, ob ich die Schweigepflichtentbindung schicken soll, weiss ich nicht.
Das Schreiben enthält, mMn und gefühlt, zu viele für Dich nachteilige "Fehler".
Wieso wäre das KFZ vorfahrstberechtigt, hättest Du den Radweg benutzt? Radwege gelten doch afair als Erweiterung der Fahrspur, damit wärest Du auch auf dem Radweg vorfahrtsberechtigt gewesen.
Nicht jede runde Verkehrsführung ist auch ein Kreisverkehr. Ein Kreisverkehr wird durch das Kreisverkehr Zeichen 215 angezeigt (Blaues Rund mit drei kreisförmig gekrümmten Pfeilen). Für den Fahrradfahrer gelten im Kreisverkehr die gleichen Regeln wie für die Autofahrer - wenn er die normale Fahrbahn benutzt oder auch wenn er einen Radweg benutzt, der dem Kreisverkehr folgt. Es gibt zwei (Haupt-)Sorten von Kreisverkehren. Ist nur das Kreisverkehrsschild aufgestellt, hat der einbiegende Verkehr Vorrang vor dem Kreiselverkehr - auch Radfahrer im Kreis müssen dann auf einfahrende Autos warten. Häufig und vor allem bei größeren Kreiseln zwingt ein Vorfahrt-Beachten-Schild den einbiegenden Verkehr zu warten, dann hat der Kreisverkehr Vorrang vor den Einfahrenden. Also Vorsicht: Man darf nicht blindlings darauf vertrauen, dass der Kreisel Vorrang hat. Will ein Auto den Kreisverkehr verlassen und müsste dazu einen Radweg queren, der den Kreisverkehr folgt, muss das Auto warten – wie immer beim Überqueren von Fahrbahnen. Häufig wird der Radweg aber so unübersichtlich angelegt, dass der Autofahrer "glaubt", er habe den Kreisel bereits verlassen – das ändert an Vorfahrt nichts, aber Radfahrer sollten dann lieber vorsichtig sein. Zusätzliche Schilder und Ampelanlagen können die Vorfahrtsregelung im Kreisverkehr vor Ort jeweils individuell regeln.
Gruss
Thomas
__________________
„Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt.„
Für mich klingt das nach einem schlechten Witz, um dir möglichst viel Schuld einzureden. Du hast angeblich alles falsch gemacht und die Autofahrerin die Vorfahrt nicht "(ausreichend)" beachtet. Meiner Ansicht nach hast du den nicht benutzungspflichtigen zu Recht nicht benutzt.
__________________
Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
"...oder Sie wären erst zeitversetzt auf das bei uns versicherte Fahrzeug getroffen..." Wenn es nicht so ungerecht und traurig wäre könnte man sich über so ein Argument fast kaputt lachen..
Radwege gelten doch afair als Erweiterung der Fahrspur, damit wärest Du auch auf dem Radweg vorfahrtsberechtigt gewesen.
Auf dem Radweg sind "Vorfahrt gewähren" Schilder aufgestellt.
Ansonsten denke ich auch, dass die Versicherung versucht, den Threadersteller so schnell über den Tisch zu ziehen, dass unweigerlich weitere Schürfwunden dazu kommen.