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Alt 23.07.2012, 21:35   #9
Thorsten
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Benutzerbild von Thorsten
 
Registriert seit: 03.03.2007
Ort: Wetterau
Beiträge: 16.226
Zitat:
Zitat von Triabolo82 Beitrag anzeigen
Ausserdem weißt er nicht darauf hin, dass seine Veranstaltung nicht von der DTU oder einem ihrer Teilverbände genehmigt ist und nach Satzung der DTU, die das Gericht bestimmt nicht ändern wird, die Startpassinhaber dort nicht starten dürfen und sich somit auch nicht anmelden bräuchten, bzw. sie ihr Startgeld nicht zurückbekommen können, wenn sie dann herausfinden, dass diese Veranstaltung nicht genehmigt ist und sie u.a durch die Tageslizenzen (Impleziert...) hinters Licht geführt wurden.
Der Satz war mir nun doch zu lang und verschachtelt.

Muss er drauf hinweisen, dass seine Veranstaltung nicht genehmigt ist oder muss ein Startpassinhaber gucken, dass er in der Ausschreibung den Hinweis auf die Genehmigung inkl. Genehmigungsnummer findet? Denke eher zweites, ein Media-Markt muss ja auch nicht schreiben, dass es den gleichen Artikel beim Saturn noch billiger gibt.

Wie er jetzt Tageslizenzen ausgegeben hat und damit den Anschein einer genehmigten Veranstaltung erweckt, weiß ich aber nicht.

Notfalls kann man beim Verband auch rückfragen (oder im Netz gucken, sofern dieser Verband seine genehmigten Wettkämpfe auflistet).
__________________
Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
Thorsten ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.07.2012, 21:41   #10
Triabolo82
Szenekenner
 
Registriert seit: 04.02.2011
Beiträge: 342
Er deutet an dass die Veranstaltung genehmigt ist, indem er Tageslizenzen verkauft und zudem eine Abfrage mach, Startpassinhaber oder Tageslizenz. Damit ist klar was er will, entweder den Startpass sehen oder eben eine Tageslizenz verkaufen. Bei meiner Anmeldung im September musste man das auswählen. Wenn diese Abfrage nicht kommen würde, müsste sich der Startpassinhaber natürlich rückversichern, aber durch die Abfrage muss der Startpassinhaber eigentlich davon ausgehen, dass eine Genehmigung vorliegt bzw vorliegen wird. Denn die meisten Wettkämpfe sind bei Ausschreibung noch im Genehmigungsverfahren, also zu dem Zeitpunkt noch nicht genehmigt.

Der Veranstalter kassiert ja die Tageslizenzgebühren und führt diese dann an den Verband ab.

Sorry für den verschachtelten Satz, passiert mir manchmal
Triabolo82 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.07.2012, 22:16   #11
merz
Szenekenner
 
Registriert seit: 10.11.2006
Beiträge: 6.415
Also mal zum Mitschreiben: in Koeln werden/wurden einem Tageslizenzen verkauft, die keine waren (nach dem ueblichen Modell der Tageslizenzen, so wie man das Versteht, eine einmalige Verbandsabgabe?) schon interessant


m., liest jetzt mal das Urteil ....
merz ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 23.07.2012, 22:31   #12
Triabolo82
Szenekenner
 
Registriert seit: 04.02.2011
Beiträge: 342
In Köln mussten alle Interessenten, die keinen Startpass haben, eine Tageslizenz kaufen, diese müssen und werden nach gängiger Praxis an die DTU oder deren Teilverbände abgeführt, nur in Köln nicht, was jetzt auch auf der Webseite des CTW so lapidar angekündigt wird. Davon kann und muss man als Sich-Anmeldender aber ausgehen. Startpassinhaber brauchen diese Gebühr nciht bezahlen, weil sie diese schon für das gaze Jahr entrichtet haben, mit dem Erwerb des Startpasses.

Das Anbieten der Umschreibung auf das kommende Jahr ist auch nicht zulässig, da es sich um eine Straftat handelt, dies kann nur der Geschädigte anbieten.

Da in der Begründung von unschönen Vorgängen im Vorjahr gesprochen wird, ist ebenfalls davon auszugehen, dass nie beabsichtigt war, die Genehmigung einzuholen und somit erfüllt der Fall alle Kriterien für einen Betrug.

Vorsatz: Es war nie beabsichtigt die Genehmigung einzuholen. Vorjährliche Vorfälle werden angebracht.

Vortäuschen falscher Tatsache und daraus resultierender Irrtum des Geschädigten: Die Auswahl Startpass oder Tageslizenz deutet eine Genehmigung an, die nicht eingeholt wurde. Der Athlet überlässt daraufhin die Lizenzgebühr dem Veranstalter, da gängige Praxis bei allen Wettkämpfen mit Verbandszulassung.

Tat: Das Geld für die Tageslizenzen wird einbehalten und weder erstattet noch abgeführt. Startpassinhaber, die nicht starten dürfen, werden auch nicht entschädigt, denn sie haben ja auch die Startgebühr bezahlt für etwas was sie nicht in Anspruchnehmen können/dürfen. Da sie aber bei der Ausschreibung aufgrund der zu lösenden Tageslizenzen und der gängigen Praxis aber davon ausgehen können, dass eine Genehmigung vorliegt, verfallen auch sie dem Irrtum und der Schaden ist gar größer, weil sie, wie schon beschrieben, nicht starten dürfen, aber Startgeld bezahlt haben. Bei den Tageslizenzlern ist der Schaden geringer, da nur die Lizenzgebühren weg sind, sie dürfen ja starten, weil sie nicht an die Ordnung der DTU gebunden sind.

Geändert von Triabolo82 (23.07.2012 um 22:39 Uhr). Grund: Typo
Triabolo82 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.07.2012, 22:34   #13
amontecc
Szenekenner
 
Registriert seit: 25.03.2008
Beiträge: 1.479
wenn ich das Urteil richtig verstanden habe, geht es darin um wettbewerbsrechtliche Dinge.
Es darf also Unternehmer A (der Verband, da er Veranstalter eines Triathlons in D ist) dem Unternehmer B (CTW) nicht auf die beklagte Weise die Teilnehmer vergraulen.

Zwischendurch wurde auch eine Summe an Gebühren erwähnt, welche von 2011 nicht gezahlt wurden, mit dem Hinweis, dass der Verband keine adäquate Gegenleistung erbracht hat.
Waren da nicht deutsche Meisterschaften? Ist das keine "Gegenleistung"? Wie auch immer.

Im Grunde wird hier dem Verband die Möglichkeit genommen, seine Mitglieder darauf hinzuweisen, welche Konsequenzen ihr Verhalten hat. Und zwar aus kommerziellen Gründen.

Der Fehler des Verbandes war demnach, selbst zum Veranstalter zu werden.

Zu den ganzen Dingen kann man stehen wie man will.
amontecc ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.07.2012, 22:40   #14
JENS-KLEVE
Szenekenner
 
Benutzerbild von JENS-KLEVE
 
Registriert seit: 15.10.2009
Ort: KLEVE
Beiträge: 6.108
Zitat:
Zitat von amontecc Beitrag anzeigen

Der Fehler des Verbandes war demnach, selbst zum Veranstalter zu werden.

Zu den ganzen Dingen kann man stehen wie man will.
Zu obigem Punkt kann man stehen wie man will, und das ist das Ärgerliche im zusammenhang mit dem Urteil. die eigentliche Sauerei ist aber der weiter oben beschriebene Betrug und das anschließende Getue auf facebook. Wer Tageslizenzen von Athleten abkassiert muss sie auch an den Empfänger abgeben und nicht erst verprassen um anschließend noch den Verband zu verklagen. Dazu kann man dann nciht stehen wie man will. Pfui Spinne!
JENS-KLEVE ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 23.07.2012, 22:44   #15
amontecc
Szenekenner
 
Registriert seit: 25.03.2008
Beiträge: 1.479
Zitat:
Zitat von JENS-KLEVE Beitrag anzeigen
... Wer Tageslizenzen von Athleten abkassiert muss sie auch an den Empfänger abgeben und nicht erst verprassen um anschließend noch den Verband zu verklagen. Dazu kann man dann nciht stehen wie man will. Pfui Spinne!
Wenn es so war ist es tatsächlich sehr bedenklich.
Wurden denn jetzt die Tageslizenzen einbehalten oder einfach die Teilnehmergebühren nicht abgeführt?
Das ist ja leider schon ein großer Unterschied.
amontecc ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.07.2012, 22:48   #16
merz
Szenekenner
 
Registriert seit: 10.11.2006
Beiträge: 6.415
Ok, soweit verstanden und soweit komisches in Koeln, aber warum klagt jetzt der Verband nicht auf "ich will meine Lizenzgebuehren". Weil die "gegenleistung", namentlich KaRi-Stellung nicht erbracht, wohl eher nicht abgerufen wurde?


m.
P.s. Dann haette jetzt eigentlich der veranstalter die karis aus den tageslizenzen bezahlt und die startpassinhaber haben diesen service fuer umsonst bekommen?
merz ist gerade online   Mit Zitat antworten
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