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Zitat von Seyan
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Es würde sich wirklich lohnen - auch für dich, Seyan- und die Diskussion hier auf eine andere Ebene bringen, wenn man zu dem aktuellen Urteil und den sich daraus ergebenden Folgen Stellung beziehen will, wenn man sich mal die Urteilsbegründung im Detail durchlesen würde.
https://www.jensweinreich.de/2016/06...n-unzulaessig/
In dem aktuellen Verfahren (ebenso wie auch in den vorangegangenen Verfahren vor dem CAS sowie auch dem Schweizer Bundesgericht) ging es längst nicht mehr um Schuld oder Unschuld, sondern um die Überprüfung von Verfahrensabläufen und die Fragestellung, ob die CAS-Besetzung sowie das Schiedsgerichtsverfahren bestimmten Mindestnormen an Rechtsstaatlichkeit genügten.
Wenn man sich die Urteilsbegründung durchliest, merkt man auch, dass es sich der BGH sicher nicht leicht gemacht hat mit seiner Entscheidung.
Pechstein wurde auch keinesfalls die Möglichkeit, die CAS-Entscheidung durch ein ordentliches Gericht anzufechten, verwehrt, so wie sie es jetzt darstellt, sondern der BGH hat entschieden, dass
für eine solche Klage der Gerichtsstand nicht in Deutschland liegen sollte, sondern in der Schweiz, wo nunmal der Verband seinen Sitz hat.
Zitat:
Schließlich ist der Klägerin im Anschluss an das Schiedsgerichtsverfahren Zugang zu den nach internationalem Recht zuständigen schweizerischen Gerichten möglich. Ein Anspruch gerade auf Zugang zu den deutschen Gerichten besteht danach nicht.
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Was würden wir hier denken und schreiben, wenn ein mutmaßlich gedopter Russischer Leichtathlet (oder Kenianischer bzw. Äthiopischer Läufer) nach abgelehntem Widerspruch gegen seine Sperre von einem Russischen Gericht (oder Keniatischen Gericht, das die Sachlage anders als der CAS bzw. das Schweizer Bundesgericht beurteilt) vom Dopingvorwurf frei gesprochen wird und demzufolge (aufgrund des Urteils dieses heimischen Gerichts) der internationale Leichtathletikverband diesem Athleten eine Millionen-Entschädigung hätte zahlen müssen?
Genau das wäre in Zukunft passiert! Und vor solch einer Präzedenzwirkung einer denkbaren Zulassung des deutschen Gerichtsstandes der Pechstein-Klage hatten die internationalen Verbände am meisten Sorge.
Es wäre ziemlich sicher dann nur noch höchst selten überhaupt zu Dopingsperren gekommen, denn bevor man sich kostspielig bzw. ruinös verklagen lässt, verzichtet man dann halt in Zukunft auf Sanktionen...