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Alt 02.01.2009, 10:21   #9
amontecc
Szenekenner
 
Registriert seit: 25.03.2008
Beiträge: 1.479
Dass die StVO einzuhalten ist steht schon in der Sportordnung unter dem Punkt G1d.
Gemeldete Zuwiederhandlungen werden wie Regelverstöße gehandhabt.

Das heißt automatisch, dass bei jeder genehmigten Veranstaltung, egal ob abgesperrt oder nicht, die StVO einzuhalten ist! Man müsste es eigentlich nicht mal in der Ausschreibung erwähnen wenn man auf die Sportordnung verweist.

Nicht umsonst werden je nach Radstrecke vom Amt jede Menge Auflagen gemacht (Ampelabschaltungen, Polizei, Streckenposten), damit ein "Rennbetrieb" möglich ist.

Und ja, eigentlich müsste jeder Teilnehmer eine Beleuchtungsanlage nach StVO mit sich führen... ;-)
(Schutzbleche sind glaub ich nicht vorgeschrieben, obwohl die bei Regen auch im "Rennen" ziemlich Sinn machen!)
amontecc ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.01.2009, 11:43   #10
LidlRacer
Szenekenner
 
Benutzerbild von LidlRacer
 
Registriert seit: 01.02.2008
Beiträge: 18.654
Zitat:
Zitat von amontecc Beitrag anzeigen
Und ja, eigentlich müsste jeder Teilnehmer eine Beleuchtungsanlage nach StVO mit sich führen... ;-)
Da muss ich auch mal wieder was kluges scheißen:
"Rennräder sind für die Dauer der Teilnahme an Rennen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 11 befreit."
http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__67.html

Aber außerhalb von Rennen müsste man theoretisch tatsächlich auch bei schönstem Sonnenschein eine Lichtanlage dabei haben. Hat schon jemals irgendwer deswegen Ärger bekommen?
LidlRacer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.01.2009, 12:27   #11
Frieder
Szenekenner
 
Registriert seit: 09.11.2006
Beiträge: 683
Zitat:
Zitat von LidlRacer Beitrag anzeigen
Aber außerhalb von Rennen müsste man theoretisch tatsächlich auch bei schönstem Sonnenschein eine Lichtanlage dabei haben.
Und nicht nur die Lichtanlage - das Rad müsste mit jeder Menge Strahlern (1 vorne, 1 hinten, 4 in den Laufrädern und 4 an den Pedalen) sowie einer Klingel ausgestattet sein!
Frieder ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 02.01.2009, 16:45   #12
phonofreund
Szenekenner
 
Benutzerbild von phonofreund
 
Registriert seit: 28.12.2007
Beiträge: 2.121
Zitat:
Zitat von LidlRacer Beitrag anzeigen
Da muss ich auch mal wieder was kluges scheißen:
"Rennräder sind für die Dauer der Teilnahme an Rennen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 11 befreit."
http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__67.html

Aber außerhalb von Rennen müsste man theoretisch tatsächlich auch bei schönstem Sonnenschein eine Lichtanlage dabei haben. Hat schon jemals irgendwer deswegen Ärger bekommen?
In bestem total bescheuertem Rechtsdeutsch verfasst. Ich krieg die Krise, wenn ich so einen Mist lese........
Aber: es interessiert keinen Polizisten, wenn man mit dem Rennrad oder MTB ohne das alles aufgeführte unterwegs ist. Die meckern höchstens, wenn man einen gut zu befahrenen Radweg nicht benutzt. Und da sind es meist "normale" Autofahrer, die sich als Oberlehrer aufspielen. (Um am nächsten Stopschild ohne anzuhalten weiterfahen.....)
phonofreund ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.01.2009, 11:10   #13
Volkeree
Szenekenner
 
Benutzerbild von Volkeree
 
Registriert seit: 02.11.2006
Ort: Mönchengladbach
Beiträge: 4.916
Zitat:
Zitat von phonofreund Beitrag anzeigen
Aber: es interessiert keinen Polizisten, wenn man mit dem Rennrad oder MTB ohne das alles aufgeführte unterwegs ist.
Stimmt!

Zitat:
Zitat von phonofreund Beitrag anzeigen
Die meckern höchstens, wenn man einen gut zu befahrenen Radweg nicht benutzt.
Und da auch nur die Idioten! Man macht ja da so seine Erfahrung und spricht mit anderen....

Volker
__________________
Volkeree ist offline   Mit Zitat antworten
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