Zitat:
Zitat von Stefan
Hat er nicht!
Nonaffektationsprinzip ist das Zauberwort.
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Große Teile der Rentenkasse werden mit Steuergeldern ausgeglichen, weil ansonsten die Renten zu gering ausfallen oder die Beiträge zu hoch wären. Steuern werden also direkt dazu eingesetzt Sozialleistungen zu verhindern.
Mit der Zusammenlegung von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe (Hartz IV) werden über die durch Steuern gestützte Arbeitslosenversicherungen auch direkt Steuern in Sozialleistungen gegeben.
Könntest Du dann nochmal erklären, was das gesetzliche Verbot von Zweckbindung der Steuern damit zu tun hat?
Gerade wegen des Nonaffektationsprinzips ist es ja möglich Steuereinnahmen auch für andere Zwecke, Sozialleistungen, auszugeben.
Bei den Kommunen die übrigens die Hauptlast der Sozialleistungen tragen ist es noch bei weitem häufiger, dass Steuereinnahmen für Sozialleistungen aufgewandt werden.
Ohne das von dir genannte Nonaffektationsprinzip würde es überhaupt keine Sozialleistungen geben können.