Das Patent wird üblicherweise bereits vor der Erteilung veröffentlicht, üblicherweise 18 Monate nach Einreichnung der Patentanmeldung. Da sich ein Prüfungsverfahren regelmäßig wesentlich länger hinzieht, haben die Mitbewerber die Möglichkeit im Rahmen der oben genannten Mittel (Einwendungen Dritter, Einspruch) auf das Erteilungsverfahren Einfluss zu nehmen.
Bis auf den Einspruch korrekt. Einsprechen kann man nur nach der Erteilung, und das auch nur 9 Monate lang.
Genau das hat es übrigens in dem Fall gegeben. Siehe Patentregister, dem man ja auch entnehmen kann, dass kein Einspruch eingelegt wurde.
Einwendungen Dritter gab es laut dem Patentregister, Einsprüche dagegen nicht.
Zitat:
Zitat von Megalodon
Bis auf den Einspruch korrekt. Einsprechen kann man nur nach der Erteilung, und das auch nur 9 Monate lang.
Hast recht, war zu schnell hingetippt, Einspruch kann natürlich nur gegen ein erteiltes Patent eingelegt werden. Mein Beitrag bezog sich auf die Rechtsmittel gegen ein Patent vorzugehen. Vor der Erteilung bleiben somit nur Einwendungen Dritter. Hab's korrigiert.
[Klugscheißmodus an] Genau genommen beginnen die 9 Monate erst nach der Bekanntmachung des Hinweises auf die Erteilung im europäischen Patentblatt und nicht schon mit der Patenterteilung [Klugscheißmodus aus]
Das finde ich ehrlich gesagt schon ziemlich interessant. Vor allem weil so Leute wie Arne dagegen keinen Einspruch eingelegt haben.
Nein, es ist kein Patent, sondern eine Anmeldung - hinten steht A1, siehe
What does A1, A2, A3 and B stand for after a publication number?
When a European patent application is published together with the search report, it is known as an A1 publication. When this application is published without the search report, it is an A2 document. The search report is then published later as an A3 document. When the patent is granted, it is published as a B document.
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Ex-Weiser, Mitglied in Axels 100-Tri-Plus-Club Owner of Post 10,000 im "Leben der Anderen"
[Klugscheißmodus an] Genau genommen beginnen die 9 Monate erst nach der Bekanntmachung des Hinweises auf die Erteilung im europäischen Patentblatt und nicht schon mit der Patenterteilung [Klugscheißmodus aus]
Matthias
Im Hinblick auf Artikel 99: yep, so ist das
Grundsätzliche Frage:
Was denkst Du: Verletzt Arne mit seinen persönlichen Trainingsplänen und den in dem Zusammenhang verwendeten Verfahren und Programmen das Patent ?
Nein, es ist kein Patent, sondern eine Anmeldung - hinten steht A1, siehe
What does A1, A2, A3 and B stand for after a publication number?
When a European patent application is published together with the search report, it is known as an A1 publication. When this application is published without the search report, it is an A2 document. The search report is then published later as an A3 document. When the patent is granted, it is published as a B document.
Einfach mal auf "legal status" oder "Register" klicken, dann siehst du, dass es auch eine B-Schrift gibt.
Es ist ein Patent auf dessen Erteilung am 31.03.2010 im Patentblatt hingewiesen wurde.
Nein, es ist kein Patent, sondern eine Anmeldung - hinten steht A1, ...
weiter unten steht: "also published as EP 1797929 (B1)"
Mitte oben ist ein Button 'Register'. Beim Klick daruaf erhält man die gesamte Historie zur jeweiligen Anmeldung, u.a. Erteilung und Ablauf der Einspruchsfrist.
Zitat:
Zitat von Megalodon
Im Hinblick auf Artikel 99: yep, so ist das
Grundsätzliche Frage:
Was denkst Du: Verletzt Arne mit seinen persönlichen Trainingsplänen und den in dem Zusammenhang verwendeten Verfahren und Programmen das Patent ?
Kenne die Pläne von Arne nicht, deshalb kann ich dazu keine genaue Aussage machen. Werden bei Arne oder anderen Anbieter auch die Daten des mobilen Mesgeräts direkt an den Dienstleister übermittelt oder werden diese vom Benutzer selbst eingegeben?
Da aber eine der Erfinder ein kostenloses Portal betreibt, bleibt abzuwarten, ob überhaupt geplant ist, gegen andere Anbieter vorzugehen...
Einfach mal auf "legal status" oder "Register" klicken, dann siehst du, dass es auch eine B-Schrift gibt.
Es ist ein Patent auf dessen Erteilung am 31.03.2010 im Patentblatt hingewiesen wurde.
Ok, wieder was gelernt...
Ansonsten - nach 18 Monaten Gültigkeit hätten die Patentbesitzer sich inzwischen durchaus schon bei von ihnen identifizierten Patentverletzern gemeldet, denke ich. Und dann halte ich persönlich die meisten Claims mit Datum 2007 für Stand der Technik.... Das kann man m.E. auch im Falle, dass man verklagt wird, noch anbringen...
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