Bei uns in der Gegend sind Straßen und Autobahnen übrigens am Wochenende deutlich voller als werktags, so dass eine (deutliche) Verteuerung privater PKW-Fahrten durchaus positive Effekte handhaben kann.
Möglicherweise sind darunter Menschen, die soziale Kontakte pflegen, Freunde und Bekannte besuchen. Dinge erledigen, für die sie während der Wochen keine Zeit haben. Vielleicht gehen sie auch ihrem Hobby nach.
Hier in Stuttgart sind die Wochenenden gegenüber dem Alltag verkehrstechnisch gesehen wahre Kindergeburtstage.
Bei uns in der Gegend sind Straßen und Autobahnen übrigens am Wochenende deutlich voller als werktags, so dass eine (deutliche) Verteuerung privater PKW-Fahrten durchaus positive Effekte handhaben kann.
Oder ist Jeder nur jemand der im Westen oder vielleicht in China geboren wurde?
Würden alle 8 Milliarden Menschen ihr Recht in Anspruch nehmen jährlich eine Flugreise zu machen, wo stünden wir dann umwelttechnisch?
So sieht die Realität aus, bitter für den Klimaschutz:
"Die Passagierzahlen werden laut DLR-Prognose von rund vier Milliarden im Jahr 2016 auf mehr als 9,4 Milliarden 2040 steigen. Die Zahl der Flüge wachse dabei von 35,5 Millionen auf etwa 53 Millionen im selben Zeitraum - das entspreche einer jährlichen Steigerung von 1,6 Prozent."
Man darf nicht vergessen, dass die Pendlerpauschale vor ca. 12 Jahren schon einmal politisch abgeschafft worden ist und die Streichung der Pendlerpauschale ein Jahr später dann vom Verfassungsgericht wieder gekippt worden ist.
Ich halte die Pendlerpauschale auch für klimaschädlich, weil sie exzessives Pendeln begünstigt, aber es ist auch für Politiker nicht ganz so einfach, sich über die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes hinweg zu setzen.
Ja, das ist ein Problem, aber mir scheint kein unlösbares.
"Folgende Rechtfertigungsgründe hat das Bundesverfassungsgericht erwogen:
Der von der Bundesregierung genannte Zweck der Erhöhung staatlicher Einnahmen wurde für generell ungeeignet erklärt eine steuerrechtliche Ungleichbehandlung zu rechtfertigen.[BVerfG 4][Br 2]
Lenkungszwecke: Als mögliche Lenkungszwecke nannte das Bundesverfassungsgericht beispielhaft die gesamtwirtschaftlich effiziente sowie die verkehrs-, siedlungs- und umweltpolitische Verhaltenslenkung.[BVerfG 5][BVerfG 6][Br 3] Der Gesetzgeber hatte sich jedoch solche Ziele im Gesetzgebungsverfahren zu keinem Zeitpunkt zu eigen gemacht, so dass das Bundesverfassungsgericht schon aus diesem Grund eine derartige Rechtfertigung ausschloss." https://de.wikipedia.org/wiki/Entfer...ichts_von_2008
Damals wurde Umweltschutz überhaupt nicht als Begründung angeführt, obwohl er seit 1994 als Staatsziel in §20a des GG steht.
Vielleicht könnte man heute zusätzlich den EU-Klimanotstand zur Begründung heranziehen.
Unter "Auslegung" und "Diskussion" stehen im Wiki-Artikel weitere Ansatzpunkte, wie eine Absenkung oder gar Abschaffung möglich sein könnte.
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