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Alt 25.11.2010, 18:35   #65
Noiram
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Registriert seit: 05.05.2010
Beiträge: 1.844
Zitat:
Zitat von DerElch Beitrag anzeigen
Meines Wissens müssen auch die mit blauen Schildern gekennzeichneten Radwege nur dann benutzt werden, wenn sie straßenbegleitend und zumutbar sind. Und damit würdest du im Notfall wahrscheinlich sehr oft aus der Sache rauskommen.
.
Das ist immer so eine Sache... was ist zumutbar?
Wir haben hier oft Radwege (stückweise), die dann mit Ästen und Zapfen beladen sind und wo man bei schneller Geschwindigkeit kobolz schießen würde.

Gibt es überhaupt Radwege auf denen man z.Bsp. 30km/h fahren könnte? Dort sind dann oft Rollerblader und Rentner mit Tourenrädern unterwegs. Für die ist das sicher ideal. Für Rennradler, die mit Speed ankommen immer ne unsichere Sache.
Im Zweifel nehme ich immer lieber die Straße - und sucher mir dann nicht gerade Hauptverkehrswege aus.

Rechtlich nicht optimal sicher - man wird ja auch oft genug angehupt - auch ohne Radweg.

LG
Marion
Noiram ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.11.2010, 10:27   #66
HendrikO
Szenekenner
 
Benutzerbild von HendrikO
 
Registriert seit: 01.08.2008
Ort: Dresden
Beiträge: 897
Zumutbar bedeutet, daß man den Weg - ggf. mit angepaßter Geschwindigkeit - befahren kann. Unzumutbar ist er also dann, wenn auch angepaßte Geschwindigkeit nichts bringt, weil er zugeparkt, im Winter nicht geräumt, voll mit rutschigem Laub (streitig), voller Fußgänger, Scherben u.s.w. ist.

Außerdem muß er wirklich parallel zu der Straße verlaufen, die man befahren möchte. In Dresden gibt es bspw. Radwege, die dann rechts abbiegen und einem nicht ermöglichen, dem Straßenverlauf geradeaus weiter zu folgen. Hier darf man rechtzeitig vorher - also dort, wo es ohne absteigen möglich ist - auf die Straße wechseln.

Kein Argument zur Straßenbenutzung ist leider, wenn man den Radweg aufgrund seiner Beschaffenheit nur mit 15 km/h befahren kann.
__________________
live unscared
HendrikO ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.11.2010, 10:59   #67
KalleMalle
Szenekenner
 
Registriert seit: 04.03.2010
Beiträge: 1.135
Zitat:
Zitat von HendrikO Beitrag anzeigen
Zumutbar bedeutet, daß man den Weg - ggf. mit angepaßter Geschwindigkeit - befahren kann. Unzumutbar ist er also dann, wenn auch angepaßte Geschwindigkeit nichts bringt, weil er zugeparkt, im Winter nicht geräumt, voll mit rutschigem Laub (streitig), voller Fußgänger, Scherben u.s.w. ist.

Außerdem muß er wirklich parallel zu der Straße verlaufen, die man befahren möchte. In Dresden gibt es bspw. Radwege, die dann rechts abbiegen und einem nicht ermöglichen, dem Straßenverlauf geradeaus weiter zu folgen. Hier darf man rechtzeitig vorher - also dort, wo es ohne absteigen möglich ist - auf die Straße wechseln.

Kein Argument zur Straßenbenutzung ist leider, wenn man den Radweg aufgrund seiner Beschaffenheit nur mit 15 km/h befahren kann.
Hört sich vernünftig und mit gewissen Einschränkungen selbst für's Rennrad machbar an.
Ist das Deine eigene Auslegung oder gibt's das irgendwo "rechtsverbindlich" - also als Grundsatzurteil oder so nachlesbar ?
KalleMalle ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.11.2010, 12:21   #68
HendrikO
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Registriert seit: 01.08.2008
Ort: Dresden
Beiträge: 897
Hier kann man sich recht umfassend informieren: http://cycleride.de/cms/index.php?page=recht
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live unscared
HendrikO ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.11.2010, 12:26   #69
HendrikO
Szenekenner
 
Benutzerbild von HendrikO
 
Registriert seit: 01.08.2008
Ort: Dresden
Beiträge: 897
Zitat:
Radwege, Radwegebenutzungspflicht

Ebenfalls § 2 Abs. 4 der StVO regelt die Benutzungspflicht von Radwegen. Diese gilt nur, wenn ein Radweg mit einem entsprechenden Schild (blau mit weißem Fahrradsymbol, Z. 237, 240 oder 241) gekennzeichnet ist. Ungekennzeichnete Radwege dürfen benutzt werden, eine Verpflichtung besteht jedoch nicht.
Linke Radwege dürfen nicht benutzt werden, außer sie sind entsprechend beschildert. Die Beschilderung kann entweder mit einem Radwegschild erfolgen, dann besteht eine Benutzungspflicht. Stehen auf dem rechten sowie auf dem linken Radweg blaue Schilder, darf man sich eine Seite aussuchen. Dabei sollte man bedenken, dass das Risiko für einen Unfall auf der linken Seite ungefähr viermal höher ist als auf einem rechten Radweg. Ist der linke Radweg mit einem Zusatzschild "Radfahrer frei" ausgeschildert, darf der Radweg in dieser Richtung benutzt werden, eine Verpflichtung besteht aber nicht.
Natürlich gibt es auch Ausnahmen von der Benutzungspflicht. Ein Radweg, der durch parkende Kfz oder durch Schnee und Eis nicht oder nicht gefahrlos benutzt werden kann, muss auch nicht benutzt werden. In diesem Fall darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil von 1994 entschieden und in einem weiteren Beschluss im Jahr 2003 bekräftigt.
Quelle: http://www.pdeleuw.de/fahrrad/stvo.html (Stand: 26.11.10)
__________________
live unscared
HendrikO ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.11.2010, 22:58   #70
Lui
Szenekenner
 
Registriert seit: 03.11.2009
Beiträge: 4.757
Was macht Ihr eigentlich wenn Ihr mit schnellem Tempo auf'm Radweg unterwegs seid und so ein Arsch auf'm Rad entgegen kommt: zur Seite fahren oder stur gerade aus bis die Person zur Seite fährt? Ich mache das zweite...und das ohne mit der Wimpe zu zucken

Aber Geisterradfahrer ist ein Grund wieso ich Radwege hasse.
Lui ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.11.2010, 12:08   #71
HendrikO
Szenekenner
 
Benutzerbild von HendrikO
 
Registriert seit: 01.08.2008
Ort: Dresden
Beiträge: 897
Ich mag Geisterradler, sind nämlich meistens so viele, daß die Benutzung des Radwegs unzumutbar wird.
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live unscared
HendrikO ist offline   Mit Zitat antworten
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