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Alt 06.08.2012, 16:00   #65
owk2011
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Benutzerbild von owk2011
 
Registriert seit: 15.02.2011
Ort: FFM
Beiträge: 272
Zitat:
Zitat von KernelPanic Beitrag anzeigen
Ich bin ein wenig irritiert.
Das ist ein Triathlonforum, in dem Leute schreiben, die sich für den Sport begeistern. Jetzt wird der Betreiber selbigen Forums von einem Vertreter des Triathlonverbandes verklagt, weil sich einer eine flapsige Bemerkung erlaubt hat? Geht's nur mir so, oder hätte man das nicht erstmal auf dem kleinen Dienstweg erledigen können, statt gleich die grosse Keule zu schwingen?
Ich denke so pauschal kann man dies nicht beantworten.

Für mich bleiben nachflg. Fragen offen:
Wie konkret hat sich der RA in der Nachricht auf deinen AB geäussert? War es nur ein "... guten Tag mein Name ist XY ich vertrete meinen Mandanten in der Sache 123 bitte rufen sich mich zurück ..."
Wann hat er dir auf den AB gesprochen ? zur normalen Geschäftszeit oder Freitag Nachmittag ?
Wann ging das FAX ein?

Allgemein gesprochen, macht es m.M. nach sehr wohl einen Unterschied, ob du du nur eine allgemeine Ansage auf den AB oder konkret durch ein Fax( wo sicherlich sehr viel konkreter auf die Angelegenheit eingegangen werden kann) auf eine mgl. Sache aufmerksam gemacht worden bist.

Ich würde an deiner Stelle den ganzen Vorgang chronologisch zusammenfassen (d.h. Wann hast du die Nachricht auf deinen AB erhalten, wie hast du daraufhin reagiert, wann das Fax, wann hast du die Kommentare gelöscht) und dann zu einer Beuteilung an einen RA deines Vertrauens weiterleiten.
Am besten inkl. Audiomitschnitt von der AB Nachricht, Kopie Fax, Kopie der Logs/Screenshots/ wann du den Kommentar auf der Webseite entfert hast und natürlich in Kopie die Korrespondenz mit dem RA bzw. Gedächtnisprotokolle der Telefonate

Viel Erfolg,
O.
owk2011 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.08.2012, 16:04   #66
sybenwurz
triathlon-szene.de Autor
 
Benutzerbild von sybenwurz
 
Registriert seit: 05.01.2007
Ort: Puy la Clavette
Beiträge: 37.786
Zitat:
Zitat von KernelPanic Beitrag anzeigen
Geht's nur mir so, ...
Nö, mir auch.
Wär doch kein Ding, die Karten aufn Tisch zu legen, in die Offensive zu gehen und Jahangir direkt eins auf die Nase zu geben, wenn er wirklich so übers Ziel hinausgeschossen sein sollte.

Was mich darüber hinaus wundert: Cengiz/Jahangir iss ja kein Nobody in der Szene und Hn. Pfaff mit Sicherheit persönlich bekannt.
Wieso die Animositäten dann nicht direkt geklärt werden (wie Cengiz dies ja offensichtlich provoziert hat), sondern ein Rechtsanwalt via Anrufbeantworter die Löschung irgendwelcher Beiträge fordert, wo ich als quasi Laie nichtmal sicher bin, ob ein Fax rechtsverbindlich wäre, würd mich dann schonmal interessieren.

Wie oben geschrieben: Anruf, Beitrag löschen lassen, ggf. geht das auch übers Forum durch 'Beitrag melden', und parallel Jahngir wegen übler Nachrede oder sonstwas in der Art auf Unterlassung zu verlagen.
Die Art und Weise, wie das hier aber abläuft, spricht für mich schon wieder Bände...

Und was mich dann noch interessieren würde: wie die 7500Öcken Streitwert zustandekommen.
__________________
Irgendwo, irgendwann, begegnest auch du mal dem Sensenmann. Und in dem Moment denkst gewiss nedd ‘Oh! Ich hätt im Leben viel öfter ins Büro gesollt!‘
sybenwurz ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 06.08.2012, 16:14   #67
Hafu
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Was bedeutet "erreicht hat"? Genügt eine Nachricht des generischen Anwalts auf meinem Anrufbeantworter? Oder zählt erst das später verschickte Fax des Anwalts?

Nach Erhalt des Faxes habe ich innerhalb von Minuten die beanstandeten Stellen entfernt.

Grüße,
Arne
Bin mir sicher, dass eine Nachricht auf einem AB nicht rechtsverbindlich ist, genauso wenig wie eine mail, da man ja nicht verpflichtet ist, seine mailbox/ AB ständig abzuhören.

Die Anwaltskosten sind mit Sicherheit auch zu hoch angesetzt, weil der Streitwert nicht dem tatsächlich entstandenen Vermögensschaden ( angesichts der begrenzten Reichweite eines Forumseintrags) der ja im Steitfall vor einem Gericht auch belegt werden muss, entspricht.

Ich würde erstmal gar nicht zahlen, weil wenn die Sache vor Gericht geht, wird der Streitwert gekürzt, das Ganze endet mit einem Vergleich, der höchstwahrscheinlich günstiger für Arne ist und die Gegenseite bleibt auf den eigenen Anwaltskosten sitzen.
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Alt 06.08.2012, 16:15   #68
triwolf
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Benutzerbild von triwolf
 
Registriert seit: 09.10.2006
Beiträge: 303
Den Artikel habe ich auch gelesen. Die 24 Stunden "gelten als allgemein ankerkannt" sind aber keine verbiindliche Rechtsgrundlage nach der in jedem Folgefall entschieden werden muss. Die Frage ist hier, wieviel Aufwand und Geld Du in das Risiko investierst am Ende doch nicht "Recht" zu bekommen.

@kernelpanic

Geht mir genauso! Ich finde diese Aktion von Peter Pfaff ziemlich überzogen ...
__________________
The grass is always greener on the other side ...
triwolf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.08.2012, 16:23   #69
owk2011
Szenekenner
 
Benutzerbild von owk2011
 
Registriert seit: 15.02.2011
Ort: FFM
Beiträge: 272
Zitat:
Zitat von Hafu Beitrag anzeigen
Ich würde erstmal gar nicht zahlen, weil wenn die Sache vor Gericht geht, wird der Streitwert gekürzt, das Ganze endet mit einem Vergleich, der höchstwahrscheinlich günstiger für Arne ist und die Gegenseite bleibt auf den eigenen Anwaltskosten sitzen.
Das bedeutet aber auch, dass Arne auch auf seine RA kosten sitzen bleibt. Und sein RA wird seine Gebühren gemäß dem Streitwert bemessen. Will heissen, ich würde erst mal probieren im Gespräch eine Lösung zu erzielen. Vor Gericht zu ziehen kann nur der letzte Ausweg sein.
Durch den Teilerlass hat die gegnerische Seite zumindest schon mal Verhandlungsbereitschaft signalisiert.
owk2011 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.08.2012, 16:31   #70
Rhing
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Beiträge: 4.813
Rechtsverbindlich ist die gesprochene Aufforderung, ein Fax, ne Email und natürlich ein Schreiben. Alles andere ist ne Frage der Beweisbarkeit. Ein Fax-Sendeprotokoll z.B. beweist nur die Absendung, aber nicht den Eingang beim Empfänger. Da Arne hier im Forum das Telefonat und das Fax bestätigt hat, kommt er da wohl nicht mehr runter. Andererseits bin ich natürlich nicht verpflichtet, meinen AB alle 15 min abzurufen. Könnte also sein, dass er die Nachricht auf dem AB erst unmittelbar vor dem Faxeingang abgehört hat und dann sofort reagiert hat.

Das wird natürlich relevant, wenn es um die Frage geht, ob Arne als Forenbetreiber ne Pflichtverletzung begangen hat. Er hat sicher die Pflicht der unverzüglichen Löschung. Das heißt aber, dass er ohne schuldhaftes Zögern löschen muss, wobei ne Überlegenszeit und ggfls. auch ne Rechtsberatung zugebilligt werden müssten. Das ist aber natürlich auch von den Äußerungen und deren Grad der Beleidigung etc. abhängig. Eine Bemerkung "XY ist ein A...ch" könnte "aus dem Stand heraus als beleidigend erkannt werden, bei anderen Bemerkungen kann das schon schwieriger werden. Ich kenne den Wortlauf nicht und das dürfte für einige andere hier auch zutreffen.

Das gleiche gilt für den Streitwert, dessen Höhe sich bei einer nicht vermöggensrechtliche Streitigkeit nach dem Grad der Rechtsverletzung richtet. Ein Vermögensschaden ist ja gerade nicht eingetreten, soweit ich weiß. Dabei wäre natürlich auch zu berücksichtigen, welchem Kreis die beanstandete Äußerung zur Kenntnis gelangt ist. Der dürfte m.E. relativ klein sein. Ich z.B. bin viel zu oft im Forum, hab aber nur noch die "....." gesehen.

Das man die gesamte Angelegenheit anders hätte lösen können, ist keine Frage. Das gilt gerade dann, wenn man berücksichtigt, wie wir hier Arne kennengelernt haben. Da zieht bestimmt jeder seine Rückschlüsse für seine Beurteilung der Beteiligten drauss. Ändert aber nix daran, dass die Sache nun mal so steht, wie sie steht.
__________________
Relax, no worries!
Rhing ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.08.2012, 16:36   #71
Rhing
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Benutzerbild von Rhing
 
Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bonn
Beiträge: 4.813
Außerdem würde ich Cengiz natürlich ne Kopie von dem Vorgang mit der Bitte schicken, die Angelegenheit zu bereinigen. Ob gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen wird, ist Entscheidung der Gegenseite. In dem Fall wäre ggfls. C. der Streit zu verkünden, d.h. das Ergebnis des 1. Rechtstreits müßte C. dann gegen sich gelten lassen oder entsprechende Tatsachen vortragen.
Ein Vergleich ohne C.'s Zustimmung ist schwierig, weil er dann natürlich behaupten kann, er wäre den nicht eingegangen, das sei auch nicht notwendig gewesen, weil er - je nach gelöschten Bemerkungen - diese berechtigterweise geäußert hätte. Damit wäre der Vorgang nun dort zu klären, wo er nun wirklich nicht hingehört.
__________________
Relax, no worries!
Rhing ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.08.2012, 17:14   #72
meggele
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Registriert seit: 04.10.2006
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Beiträge: 1.820
Zitat:
Zitat von triwolf Beitrag anzeigen
Den Artikel habe ich auch gelesen. Die 24 Stunden "gelten als allgemein ankerkannt" sind aber keine verbiindliche Rechtsgrundlage nach der in jedem Folgefall entschieden werden muss. Die Frage ist hier, wieviel Aufwand und Geld Du in das Risiko investierst am Ende doch nicht "Recht" zu bekommen.
Das sowieso. Ich interpretiere die genannte Zeitspanne auch eher so, dass der Forenbetreiber eine realistische Chance haben muss, den Beitrag zu löschen. (Sonst könnte man sich ja selbst anonym beleidigen und eine Sekunde später den Kram per Anwalt rausschicken lassen...)
Ansonsten lese ich da Unstrittig ist, dass der tatsächliche Autor eines Beitrages, sofern er bekannt ist, uneingeschränkt hierfür haftbar gemacht werden kann. und sehe deshalb noch weniger Grund dafür, dass Arne irgendwas zahlen müsste.
__________________
I want to believe.
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