Für die Prämien der bei der WM erfolgreichen Athleten mussten von der DTU Kredite aufgenommen werden - so was habe ich wirklich noch nie gehört. Peinlicher geht es nicht mehr.
Mit Prämien war's ja auch schon früher nicht so einfach - soweit ich mich erinnere, mußte Stephan Vuckovic auch klagen, um zumindest an einen Teil der zugesagten Prämie für Olympiasilber zu kommen. Während Sydney war M-O aber ja noch Vizepräsident für Öffentlichkeitsarbeit und Engelhardt Präsident.
@cengiz: Deine Mutmaßungen bzgl. Unterstellungen haben sich damit vermutlich von selbst erledigt, oder?
Mit Prämien war's ja auch schon früher nicht so einfach - soweit ich mich erinnere, mußte Stephan Vuckovic auch klagen, um zumindest an einen Teil der zugesagten Prämie für Olympiasilber zu kommen. Während Sydney war M-O aber ja noch Vizepräsident für Öffentlichkeitsarbeit und Engelhardt Präsident.
@cengiz: Deine Mutmaßungen bzgl. Unterstellungen haben sich damit vermutlich von selbst erledigt, oder?
Meines Wissens fiel das schon in die Zeit von M-O. Er erklärte, dass es für Vukovic keine weitere Prämie gibt.
Auf Spiegelonline ist bei dem Artikel der Name Rainer Düro verlinkt. Klickt man diesen Link an, lautet der erste Treffer "Liste der Ritter des Ordens vom Goldenen Vlies" Nicht schlecht der neue DTU Präsident;-)
Naja, vor dem Arbeitsgericht gibt es keine Kostenerstattung. Erklärt man, dass an den Kündigungen nicht festgehalten wird, müssen die Kläger die Klage zurücknehmen. Will man jedoch an einer nicht eindeutigen Kündigungen festhalten, dann geht das meist nur über eine Abfindung. So die Regel vor den Arbeitsgerichten.
Wer hat eigentlich die Kündigungen unterschrieben. M-O allein kann es nicht gewesen sein. Es sind zwei Unterschriften notwendig.
Cengiz
Hi,
ich gebe nun mal meinen Senf als Arbeitsrechtler leicht verständich dazu.
a) Der Arbeitgeber (AG) teilt dem Arbeitnehmer (AN) die Rücknahme der Kündigung mit und bestätigt dies schriftlich. Der AN zieht die Kündigungsschutzklage zurück. Das zuvor gekündigte Arbeitsverhältnis (AV) lebt ab Kündigungstermin bei voller Bezahlung auf. Es gilt der seinerzeit geschlossener Arbeitsvertrag.
b) Der AG hält die Kündigung aufrecht. Im Kündigungsschutzprozess klärt das Arbeitsgericht zu erst die formale Richtigkeit der Kündigung. Ist die nicht gegeben besteht das AV ab Kündigungstermin fort. Der Arbeitsvertrag gilt weiter. Ist die Kündigung formal rechtens wird. i. d. R. eine gütliche Einigung (Abfindung) vereinbart. Ich setze hier aber eine betriebsbedingte Kündigung voraus.
Da der Betriebsrat (BR) aber erst nach ausgesprochener Kündigung gegründet wurde kann dieser leider noch nicht einmal einen Sozialplan/Interessenausgleich mit dem AG verhandeln.
Wer die Kündigung unterschreiben kann richtet sich nach der internen Kompetenzregelung der DTU, ist von aussen also nicht zu beurteilen.
ich gebe nun mal meinen Senf als Arbeitsrechtler leicht verständich dazu.
a) Der Arbeitgeber (AG) teilt dem Arbeitnehmer (AN) die Rücknahme der Kündigung mit und bestätigt dies schriftlich. Der AN zieht die Kündigungsschutzklage zurück. Das zuvor gekündigte Arbeitsverhältnis (AV) lebt ab Kündigungstermin bei voller Bezahlung auf. Es gilt der seinerzeit geschlossener Arbeitsvertrag.
Heinrich
Hallo Heinrich,
kann man eine Kündigung, einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, tatsächlich zurücknehmen oder erklärt man nicht vielmehr, dass man den Wirkungen nicht mehr festhält und das AV zu den bisherigen Bedingungen fortführt? Ist aber eigentlich egal, da auch ziemlich off topic.
Interessanter: Die Kündigungen mussten von zwei Personen aus dem Präsidium unterschrieben werden (dass weiß ich ganz genau und ist auch von außen zu beurteilen, weil irgendwo so festgelegt). Die Kündigungen wurden auch von zwei Personen unterschrieben, eine davon heißt Müller-Ott, die andere heißt nicht Wilke. Derjenige, der die zweite Unterschrift geleistet hat, hat m.E. ein Problem, wenn auch kein arbeitsrechtliches.
der Frankfurter "Regionalsender" ist KEIN bundesweit ausstrahlender Sender. In weiten Teilen Deutschlands ist er z.B. nicht über KAbel erreichbar.
Im Gegensatz zu z.B. ARD und ZDF.
Von daher wäre es wünschenswert, wenn ihr - nach Auslauf der Verträge - hier eine gleichermaßen bundesweit ausstrahlende Sendeanstalt für die Liveübertragung finden würdet.
Den "IRONMAN-Internet-Haussender" sehe ich dabei als "Notlösung" an.
Und ob man bei Reichweiten wirklich mit Prozentzahlen arbeiten sollte???
Deren Aussagekraft ist doch sehr von der ihr zugrundeliegenden GesamtZAHL abhängig und somit keine sichere Größe.
(20 % von z.B. 2.000.000 sind einem Unternehmen letztendlich sicherlich lieber als z.B. 26 % von 1.000.000)
Ich hab mir gerade das Interview mit Rainer Düro im Tri-Mag durchgelesen und muss sagen, dass mir der Mann gefällt. Was er sagt ist gerade heraus und zeugt von Charakter.
Für den Sport kann es nicht von Nachteil sein, dass ein Veteran des Sports, der sich traut, anzuecken, jetzt der Präsident ist.