Diese Geschichte unterstützt mal wieder meine These, dass Leute zwar fleißig trainieren, aber sich leider nicht (genug) mit den Regeln beschäftigen. Sonst würden nicht so viele mit den Stöpseln im Ohr am Start stehen.
Jeder Depp beim Fußball bekommt irgendwann mit, was Abseits ist, aber in unserem Volkssport sind die Leute schlicht zu faul, mal in der Sportordnung zu lesen.
Und immer einen auf FairPlay machen und in Wahrheit...
Denn zum FairPlay gehört auch das befolgen von Regeln deren Sinn man selbst nicht verstehen will.
Ich dachte ja auch, dass das verboten ist (unterstütze das auch) aber konnte es in den IWR auf die Schnelle gerade nicht finden..
Unter was steht das?
144.2
Im Sinne dieser Regel sind die folgenden Umstände als Unterstützung anzusehen und somit nicht erlaubt:
b der Besitz oder das Benutzen von Video- oder Kassettenrekordern, Radios, CD-Playern, Funkgeräten,
Mobiltelefonen oder ähnlichen Geräten im Wettkampfbereich,
Weswegen der Einwurf von Gollrich weiter oben ebenso falsch ist.
__________________ „friendlyness in sport has changed into pure business“
Kenneth Gasque
Zum Thema "Preisgestaltung Ironman":
"Schließlich sei Triathlon eine exklusive Passion, bemerkte der deutsche Ironman-Chef Björn Steinmetz vergangenes Jahr in einem Interview. Im Zweifel, so sagte er, müsse man sich eben ein neues Hobby suchen."
Jeder, der im Wettkampf mit so nem Mistding in den Löffeln rum"rennt", sollte sich mal als Radbegleiter zur Verfügung stellen müssen und als solcher zusehen, wie er die solchermassen tauben Deppen zur Seite kriegt, wenn die Spitze überrunden will.
Irgendwann nehm ich mal ne Pressluftfanfare mit.
Wer in nem Wettkampf, wo´s nicht erlaubt ist, mit so nem Mistding erwischt wird, gehört sofort und ohne jegliche Vorwarnung disqualifiziert und ausm Rennen gezogen.
+1!
Ich finde es immer besonders schade, dass man die Einhaltung von Regeln kontrollieren muss. Nach meinem Verständnis sollte doch jeder selbest bemüht sein, Regeln einzuhalten. Ist aber leider nicht so - man muss ja nur mal den Straßenverkehr ansehen. Ist leider in allen Bereichen so.
Aber das, was wir machen ist alles freiwillig und total sinnlos - deshalb noch mehr Unverständis bei mir.
Im Sinne dieser Regel sind die folgenden Umstände als Unterstützung anzusehen und somit nicht erlaubt:
b der Besitz oder das Benutzen von Video- oder Kassettenrekordern, Radios, CD-Playern, Funkgeräten,
Mobiltelefonen oder ähnlichen Geräten im Wettkampfbereich,
Weswegen der Einwurf von Gollrich weiter oben ebenso falsch ist.
So jetzt sind wir beim penibeln Pfenningfuchsen angekommen...
Der Walkman ist ein Audioabspielgerät...
Es kann keine "Videorekodern"
keine Kassettenrekordern
es kann keine Radioabspielen
keine CDs abspieln
ich kann damit nicht Funken
und nicht telefonieren...
damit ist es mit keinem dieser Geräte in diesem Sinne Ähnlich....
Eine Ähnlichkeit wäre gewesen wenn Sie Geräte ausschließlich auf Ihre Fähigkeit des Abspielen von Musik beschrieben hätten.
Haben Sie nicht... also habe ich weiterhin recht....
Zum mal mir sicher keine Sportverordnung den gernellen Besitz eines der obengenannten Geräte verbieten darf... evtl. das Mitführen während eines Wettkampfes aber das haben Sie auch nicht geschrieben....
Ich mag so ungenaue Beschreibungen nicht und teil meines Jobs ist es auch so Sachen anzukreiden und aufzufinden ....
Die Intention der Verordnung ist mir klar... die Aufführung ist Mangelhaft, Stümpferhaft und uneindeutig
So jetzt sind wir beim penibeln Pfenningfuchsen angekommen...
Der Walkman ist ein Audioabspielgerät...
Es kann keine "Videorekodern"
keine Kassettenrekordern
es kann keine Radioabspielen
keine CDs abspieln
ich kann damit nicht Funken
und nicht telefonieren...
damit ist es mit keinem dieser Geräte in diesem Sinne Ähnlich....
Aber sicher ist es das. Es ist ein Audioabspielgerät wie ein CD-Player. Und zumindest mein Walkman konnte auch aufnehmen und in dem Fall ist es ein Cassettenrekorder.
Zitat:
evtl. das Mitführen während eines Wettkampfes aber das haben Sie auch nicht geschrieben....
Reicht ja, wenn sie das Benutzen verbieten. Dafür ist es streng genommen egal, ob Du das Gerät mitführst oder nicht.
Ich denke, DU bist so ein Supergenauer? Das war wohl eher nix...
__________________ „friendlyness in sport has changed into pure business“
Kenneth Gasque
Zum Thema "Preisgestaltung Ironman":
"Schließlich sei Triathlon eine exklusive Passion, bemerkte der deutsche Ironman-Chef Björn Steinmetz vergangenes Jahr in einem Interview. Im Zweifel, so sagte er, müsse man sich eben ein neues Hobby suchen."
So jetzt sind wir beim penibeln Pfenningfuchsen angekommen...
Der Walkman ist ein Audioabspielgerät...
Es kann keine "Videorekodern"
keine Kassettenrekordern
es kann keine Radioabspielen
keine CDs abspieln
ich kann damit nicht Funken
und nicht telefonieren...
damit ist es mit keinem dieser Geräte in diesem Sinne Ähnlich....
Eine Ähnlichkeit wäre gewesen wenn Sie Geräte ausschließlich auf Ihre Fähigkeit des Abspielen von Musik beschrieben hätten.
Haben Sie nicht... also habe ich weiterhin recht....
Zum mal mir sicher keine Sportverordnung den gernellen Besitz eines der obengenannten Geräte verbieten darf... evtl. das Mitführen während eines Wettkampfes aber das haben Sie auch nicht geschrieben....
Ich mag so ungenaue Beschreibungen nicht und teil meines Jobs ist es auch so Sachen anzukreiden und aufzufinden ....
Die Intention der Verordnung ist mir klar... die Aufführung ist Mangelhaft, Stümpferhaft und uneindeutig
Jurist?
An denen liegt es oft, dass es nachher vielleicht eindeutig formuliert ist, es aber kein normaler Mensch mehr versteht.
Also, ich verstehe den Gedanken der Verordnung und für mich ist die Sache damit klar.
Aber sicher ist es das. Es ist ein Audioabspielgerät wie ein CD-Player. Und zumindest mein Walkman konnte auch aufnehmen und in dem Fall ist es ein Cassettenrekorder.
Mein Walkman kann nicht aufzeichnen daher wäre meiner kein Rekorder...
und die einzige Ähnlichkeit aller genanten Geräte, ist exakt ! das sie elektronisch :P ... damit wären aber auch Uhren verboten....
Zitat:
Zitat von drullse
Reicht ja, wenn sie das Benutzen verbieten. Dafür ist es streng genommen egal, ob Du das Gerät mitführst oder nicht.
Ich denke, DU bist so ein Supergenauer? Das war wohl eher nix...
Die Wortwahl des Mitführen war schon explizit so gewählt, den ansonsten könnte die Diskussion entstehen ob man das Gerät eingeschalten hat oder nicht...