(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Somit ist kündigen am letzten Tag der Probezeit wohl eher schwierig.
Abweichen davon gibt es aber noch eine ganze Reihe von Einschränkungen im BGB, so dass der TE eigentlich noch ausführen müsste, ob tariflich was vererinbart ist, wie groß die Firma ist etc.
Wieso kann ich dann am letzten Tag der Probezeit nicht mehr kündigen? Muss der letzte Tag der Kündigungsfrist auch in der Probezeit liegen? Ich dachte immer die Kündigung muss in der Probezeit ausgesprochen sein... Nicht das ich jemandem kündigen will, interessiert mich eher grundsätzlich...
... Ich dachte immer die Kündigung muss in der Probezeit ausgesprochen sein... Nicht das ich jemandem kündigen will, interessiert mich eher grundsätzlich...
Ist auch so, am letzten Tag kann noch die Kündigung erklärt werden.
@ hobbystudent,
wie lange warst du denn beschäftigt?
Wenn du ab Oktober ohnehin weiterstudieren willst, wäre es ein ohnehin zeitlich eingeschränkter AV gewesen?
Wenn du dem AG deine Krankheit mitteilst und erwähnst es könnte langwieriger werden, kann ich den AG schon verstehen.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass dich jemand entlässt, wenn du bis dahin super Arbeit geleistet hast und plötzlich für 7 - 14 Tage erkrankst!!
ne, so ists ja auch nicht, die Arbeit werd ich wohl in nächster Zeit einfach nicht mehr ausüben können. Das ist der vielgelobte deutsche Mittelstand, wenn der Mitarbeiter aufgearbeitet ist, kommt eben der nächste ^^
ne, so ists ja auch nicht, die Arbeit werd ich wohl in nächster Zeit einfach nicht mehr ausüben können. Das ist der vielgelobte deutsche Mittelstand, wenn der Mitarbeiter aufgearbeitet ist, kommt eben der nächste ^^
Um Dir Tipps geben zu können, müsstest Du hier die Details Deiner Krankheit und Deine persönlichen Umstände detailliert offenlegen, was ich Dir nicht empfehle. Am Besten, Du suchst Dir einen Anwalt im Arbeitsrecht und erzählte ihm alles. Ein erstess Gespräch beim Anwalt muss nicht gleich was kosten...
Um Dir Tipps geben zu können, müsstest Du hier die Details Deiner Krankheit und Deine persönlichen Umstände detailliert offenlegen, was ich Dir nicht empfehle. Am Besten, Du suchst Dir einen Anwalt im Arbeitsrecht und erzählte ihm alles. Ein erstess Gespräch beim Anwalt muss nicht gleich was kosten...
ach das brauchts nicht, ich bin nicht besonders traurig drüber, da raus zu sein, mir ging es schlicht um den Termin der Kündigung.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass dich jemand entlässt, wenn du bis dahin super Arbeit geleistet hast und plötzlich für 7 - 14 Tage erkrankst!!
Ich brauch mir das nicht vorstellen. Habe ich schon oft genug mitbekommen
Einen Anwalt würde ich nicht unbedingt nehmen. Gegen eine Probezeitkündigung kann man nicht viel machen (sofern sie schriftlich erfolgt und formale Aspekte wie eine Betriebsratsanhörung nicht vergessen wurden).
So könntest du also vier Wochen länger dein Geld bekommen. Als Vorgehen (weil Anwälte ja ziemlich was kosten) würde ich vorschlagen, den Arbeitgeber unter Hinweis auf die Regelung zur Zahlung aufzufordern, bei Nichtzahlung Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Es besteht kein Anwaltszwang, die Klage kannst du beim Gericht zur Niederschrift aufgeben. Zunächst erfolgt eine Güteverhandlung. Es gibt also kein Urteil, sondern der Richter fragt "wollen Sie sich einigen?". Bis zu diesen Punkt (und einer eventuellen Einigung) fallen keine Gerichtskosten an.
Einen Anwalt würde ich nicht unbedingt nehmen. Gegen eine Probezeitkündigung kann man nicht viel machen (sofern sie schriftlich erfolgt und formale Aspekte wie eine Betriebsratsanhörung nicht vergessen wurden).
So könntest du also vier Wochen länger dein Geld bekommen. Als Vorgehen (weil Anwälte ja ziemlich was kosten) würde ich vorschlagen, den Arbeitgeber unter Hinweis auf die Regelung zur Zahlung aufzufordern, bei Nichtzahlung Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Es besteht kein Anwaltszwang, die Klage kannst du beim Gericht zur Niederschrift aufgeben. Zunächst erfolgt eine Güteverhandlung. Es gibt also kein Urteil, sondern der Richter fragt "wollen Sie sich einigen?". Bis zu diesen Punkt (und einer eventuellen Einigung) fallen keine Gerichtskosten an.
ohha, interessant, das wusst ich noch nicht. ich bin allerdings nur diese Woche krank geschrieben und eigtnlich möchte ich nicht jede Woche zum Arzt, nicht dass ich mir noch was einfang, bäh - immer die ganzen Kranken im Wartezimmer :D
Noch was anderes, was passiert mit meinem restlichen Urlaub, wenn ich bis Ende der Frist arbeitsunfähig wäre?