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Abeitsrecht: Kündigung während der Probezeit - Seite 3 - triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum
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Alt 23.01.2013, 07:22   #17
Faul
Szenekenner
 
Registriert seit: 19.07.2010
Ort: Tirol
Beiträge: 2.431
Zitat:
Zitat von drullse Beitrag anzeigen
Grundsätzlich:

§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen

(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Somit ist kündigen am letzten Tag der Probezeit wohl eher schwierig.

Abweichen davon gibt es aber noch eine ganze Reihe von Einschränkungen im BGB, so dass der TE eigentlich noch ausführen müsste, ob tariflich was vererinbart ist, wie groß die Firma ist etc.
Wieso kann ich dann am letzten Tag der Probezeit nicht mehr kündigen? Muss der letzte Tag der Kündigungsfrist auch in der Probezeit liegen? Ich dachte immer die Kündigung muss in der Probezeit ausgesprochen sein... Nicht das ich jemandem kündigen will, interessiert mich eher grundsätzlich...
Faul ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.01.2013, 07:26   #18
Rhing
Szenekenner
 
Benutzerbild von Rhing
 
Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bonn
Beiträge: 4.813
Zitat:
Zitat von Faul Beitrag anzeigen
... Ich dachte immer die Kündigung muss in der Probezeit ausgesprochen sein... Nicht das ich jemandem kündigen will, interessiert mich eher grundsätzlich...
Ist auch so, am letzten Tag kann noch die Kündigung erklärt werden.
__________________
Relax, no worries!
Rhing ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.01.2013, 08:14   #19
HobbyStudent
Szenekenner
 
Benutzerbild von HobbyStudent
 
Registriert seit: 29.06.2010
Ort: Madrid
Beiträge: 1.149
Zitat:
Zitat von Mad Max Beitrag anzeigen
@ hobbystudent,
wie lange warst du denn beschäftigt?
Wenn du ab Oktober ohnehin weiterstudieren willst, wäre es ein ohnehin zeitlich eingeschränkter AV gewesen?
Wenn du dem AG deine Krankheit mitteilst und erwähnst es könnte langwieriger werden, kann ich den AG schon verstehen.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass dich jemand entlässt, wenn du bis dahin super Arbeit geleistet hast und plötzlich für 7 - 14 Tage erkrankst!!
ne, so ists ja auch nicht, die Arbeit werd ich wohl in nächster Zeit einfach nicht mehr ausüben können. Das ist der vielgelobte deutsche Mittelstand, wenn der Mitarbeiter aufgearbeitet ist, kommt eben der nächste ^^
HobbyStudent ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.01.2013, 09:15   #20
DocB
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von HobbyStudent Beitrag anzeigen
ne, so ists ja auch nicht, die Arbeit werd ich wohl in nächster Zeit einfach nicht mehr ausüben können. Das ist der vielgelobte deutsche Mittelstand, wenn der Mitarbeiter aufgearbeitet ist, kommt eben der nächste ^^
Um Dir Tipps geben zu können, müsstest Du hier die Details Deiner Krankheit und Deine persönlichen Umstände detailliert offenlegen, was ich Dir nicht empfehle. Am Besten, Du suchst Dir einen Anwalt im Arbeitsrecht und erzählte ihm alles. Ein erstess Gespräch beim Anwalt muss nicht gleich was kosten...
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Alt 23.01.2013, 09:29   #21
HobbyStudent
Szenekenner
 
Benutzerbild von HobbyStudent
 
Registriert seit: 29.06.2010
Ort: Madrid
Beiträge: 1.149
Zitat:
Zitat von DocB Beitrag anzeigen
Um Dir Tipps geben zu können, müsstest Du hier die Details Deiner Krankheit und Deine persönlichen Umstände detailliert offenlegen, was ich Dir nicht empfehle. Am Besten, Du suchst Dir einen Anwalt im Arbeitsrecht und erzählte ihm alles. Ein erstess Gespräch beim Anwalt muss nicht gleich was kosten...
ach das brauchts nicht, ich bin nicht besonders traurig drüber, da raus zu sein, mir ging es schlicht um den Termin der Kündigung.

Gruß
HobbyStudent ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.01.2013, 18:35   #22
arist17
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Mad Max Beitrag anzeigen
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass dich jemand entlässt, wenn du bis dahin super Arbeit geleistet hast und plötzlich für 7 - 14 Tage erkrankst!!
Ich brauch mir das nicht vorstellen. Habe ich schon oft genug mitbekommen
  Mit Zitat antworten
Alt 23.01.2013, 19:58   #23
smiling_star
Szenekenner
 
Registriert seit: 26.05.2011
Beiträge: 860
Einen Anwalt würde ich nicht unbedingt nehmen. Gegen eine Probezeitkündigung kann man nicht viel machen (sofern sie schriftlich erfolgt und formale Aspekte wie eine Betriebsratsanhörung nicht vergessen wurden).

Aber: dir wurde offensichtlich aufgrund deiner Erkrankung gekündigt (zu vermuten bei dem zeitlichen Zusammenhang). Hierzu gibt es eine besondere Regelung im Entgeltfortzahlungsgesetz, zum Schutz des Arbeitnehmers: http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__8.html Erläuterungen hierzu: http://www.bwr-media.de/personal-arb...digung-achten/

So könntest du also vier Wochen länger dein Geld bekommen. Als Vorgehen (weil Anwälte ja ziemlich was kosten) würde ich vorschlagen, den Arbeitgeber unter Hinweis auf die Regelung zur Zahlung aufzufordern, bei Nichtzahlung Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Es besteht kein Anwaltszwang, die Klage kannst du beim Gericht zur Niederschrift aufgeben. Zunächst erfolgt eine Güteverhandlung. Es gibt also kein Urteil, sondern der Richter fragt "wollen Sie sich einigen?". Bis zu diesen Punkt (und einer eventuellen Einigung) fallen keine Gerichtskosten an.
smiling_star ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.01.2013, 20:25   #24
HobbyStudent
Szenekenner
 
Benutzerbild von HobbyStudent
 
Registriert seit: 29.06.2010
Ort: Madrid
Beiträge: 1.149
Zitat:
Zitat von smiling_star Beitrag anzeigen
Einen Anwalt würde ich nicht unbedingt nehmen. Gegen eine Probezeitkündigung kann man nicht viel machen (sofern sie schriftlich erfolgt und formale Aspekte wie eine Betriebsratsanhörung nicht vergessen wurden).

Aber: dir wurde offensichtlich aufgrund deiner Erkrankung gekündigt (zu vermuten bei dem zeitlichen Zusammenhang). Hierzu gibt es eine besondere Regelung im Entgeltfortzahlungsgesetz, zum Schutz des Arbeitnehmers: http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__8.html Erläuterungen hierzu: http://www.bwr-media.de/personal-arb...digung-achten/

So könntest du also vier Wochen länger dein Geld bekommen. Als Vorgehen (weil Anwälte ja ziemlich was kosten) würde ich vorschlagen, den Arbeitgeber unter Hinweis auf die Regelung zur Zahlung aufzufordern, bei Nichtzahlung Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Es besteht kein Anwaltszwang, die Klage kannst du beim Gericht zur Niederschrift aufgeben. Zunächst erfolgt eine Güteverhandlung. Es gibt also kein Urteil, sondern der Richter fragt "wollen Sie sich einigen?". Bis zu diesen Punkt (und einer eventuellen Einigung) fallen keine Gerichtskosten an.
ohha, interessant, das wusst ich noch nicht. ich bin allerdings nur diese Woche krank geschrieben und eigtnlich möchte ich nicht jede Woche zum Arzt, nicht dass ich mir noch was einfang, bäh - immer die ganzen Kranken im Wartezimmer :D


Noch was anderes, was passiert mit meinem restlichen Urlaub, wenn ich bis Ende der Frist arbeitsunfähig wäre?
HobbyStudent ist offline   Mit Zitat antworten
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