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Zitat von drullse
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Kann natürlich auch sein, dass der KR beim Einchecken die Regel nicht kannte und der auf dem Motorrad dann schon - ich weiß es nicht.
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Das Problem ist ja, dass es keine solche Regel in der DTU-Sportordnung gibt!
Bei Kindertriathlons, bei denen bis Jugend B in der regel Rennräder verboten sind und die meistens auf asphaltierten Straßen stattfinden, treten in der Regel 80% aller Kinder mit Mountainbikes mit Scheibenbremsen an.
Wenn man sich heutzutage ein Mountainbike kaufen will, ist es nahezu unmöglich, ein qualitativ hochwertiges Bike mit felgenbremsen zu finden.
Mir ist nicht bekannt, dass es in diesem Jahr bis jetzt Disqualifikationen von Kindern, die mit Scheibenbremsen Triathlons bestritten haben, gegeben hat.
Wenn aber bei Kindern, für die naturgemäß Eltern und Verband eine besondere Fürsargepflicht haben, die angebliche Verletzungsgefahr durch die scharfkantigen Bremsscheiben keine Rolle spielt, mit welcher Argumentation sind dann die Scheibenbremsen bei einem Erwachsenen der in Roth startet verboten?
Wie bereits geschrieben: bei Ligarennen ist die Regelauslegung in gewisser Weise nachvollziehbar, bei Renen mit Windschattenverbot kann man über eine solche Regelung nur den Kopf schütteln, wenn beim Crosstriathlon, wo man fast in jedem Rennen stürzt oder bei Schülertriathlons die scharfkantigen Bremsscheiben plötzlich keine Rollen spielen.