ich möchte nicht wissen in wievielen mietshäusern, wo die mieter anstandslos zahlen und dem vermieter das eigentlich schnuppe is, so beschissen wird...
ich vermute, es war wie folgt: er lieferte irgendwo 700l ab und unterbrach lediglich den tankvorgang. dann fuhr er weiter zu meinen eltern und tankte weiter bis 3.800l.
...
es war auch sicherlich nur der betrug des fahrers, da sein chef ihn zwar vor ort in schutz nahm, aber er dann alleine zurückkam, weil sein chef meinte "er solle das regeln".
Ich kapiere es noch nicht. Was hätte der Fahrer davon?
Er müsste dann zumindest Komplizen haben für die es o.k. ist, wenn 700 Liter Heizoel einfach 'mal so in ihren Tank fließen während andere dafür bezahlen. Oder?
Dett wäre ja schon eine kriminelle Vereinigung. Räuberbande.
Ich kapiere es noch nicht. Was hätte der Fahrer davon?
Er müsste dann zumindest Komplizen haben für die es o.k. ist, wenn 700 Liter Heizoel einfach 'mal so in ihren Tank fließen während andere dafür bezahlen. Oder?
Dett wäre ja schon eine kriminelle Vereinigung. Räuberbande.
Gruß
N.
Muss nicht so sein. Der kann ja die 700l "regulär" verkauft haben. Nach dem Motto:"brauchen Sie ne Rechnung...?!"
Ganz klar, Anzeige!
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Kennst du den Mythos vom Schalker Markt,
die Geschichte die dort begann.
Der FC Schalke wurde Legende,
eine Liebe die niemals endet.
Na wenn er dass evtl. 3-4 mal am Tag macht und einige Liter vor der eigentlichen Ausliegerung in seinen eigenen Tank fliessen lässt, hat er seinen Tank wohl immer gut gefüllt?!
Ich würd ihn anzeigen...
Zitat:
Zitat von Nobodyknows
Ich kapiere es noch nicht. Was hätte der Fahrer davon?
Er müsste dann zumindest Komplizen haben für die es o.k. ist, wenn 700 Liter Heizoel einfach 'mal so in ihren Tank fließen während andere dafür bezahlen. Oder?
Dett wäre ja schon eine kriminelle Vereinigung. Räuberbande.
Gruß
N.
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Solange Kakaobohnen an Bäumen wachsen ist Schokolade für mich Obst !
1. Die 700 Liter wird er zuvor "unter der Hand" verkauft haben, auf eigene Rechnung. Ist auch ein nettes Geld nebenbei.
2. Eine Nichtanzeige ist keine Strafvereitelung. Es besteht keine Anzeigepflicht (Ausnahme nur bei geplanten Verbrechen die noch vereitelt werden könnten, eigener Straftatbestand) für Privatpersonen.
3. Auf jeden Fall Anzeigen, weil der auch andere "Kunden" betrügt.