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Alt 17.01.2010, 21:50   #9
Thorsten
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Denke auch, dass Mahngebühren in der 5-Euro-Klasse angemessen sind, sofern du in Verzug geraten bist. Sowas brummt dir ein Energieversorger o. ä. auch auf und das halte ich auch für den Verwaltungskosten angemessen.

Wenn die Bestellung erst eine Woche her ist, würde ich das als zu früh empfinden, bei 4 Wochen bist du sicherlich in Verzug geraten. Also wie lange ist es her?
__________________
Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
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Alt 17.01.2010, 22:04   #10
LidlRacer
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Beiträge: 18.663
Wann war denn die Bestellung?
Wenn ich das Gesetz
http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html
richtig verstehe, beginnt die Widerrufsfrist normalerweise nicht, bevor die Ware eingetroffen ist.

Aber:
"(3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss."
http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html
LidlRacer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.01.2010, 22:12   #11
Thorsten
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Beiträge: 16.226
Aber die Zahlungsverpflichtung könnte schon bestanden haben und darauf stützt sich das Inkassobüro.

Wenn man sich beiderseitig auf einen kostensparenden Weg einigt, den gleichen Endzustand zu erzielen, erscheint mir das durchaus sinnvoll. Dafür kann man es auch vermeiden, eine Ware zweimal sinnlos zu versenden, nur um das Widerrufsrecht zu "aktivieren".
__________________
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Alt 17.01.2010, 22:27   #12
Falko
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Ort: Altötting
Beiträge: 702
Die Bestellung ist neun Monate her....
Dass wir bzw. meine Liebste sich da nicht ganz korrekt verhalten hat steht außer Frage.

Also haben wir wohl momentan die Wahl zwischen Sch*** & Sch***. Und die Sache wird ausgehen wie das "Hornberger Schießen"
__________________
Keiner ist so verrückt, dass sich nicht ein noch Verrückterer fände welcher ihn versteht.
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Alt 17.01.2010, 22:55   #13
Thorsten
Szenekenner
 
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Registriert seit: 03.03.2007
Ort: Wetterau
Beiträge: 16.226
Dass ihr bislang nicht zum Überweisen gekommen seid, klingt unglaubwürdig .

Ich würde vielleicht wirklich mal zur Verbraucherzentrale/-beratung oder wie die Jungs genau heißen, marschieren. Das klingt für mich nach Geldmacherei, 9 Monate stillzuhalten und dann die Hand aufzuhalten.

Liefern die versandkostenfrei? Dann würde ich in Zukunft sehr häufig bei denen was für mehr als 40 Euro bestellen und es dann wieder zurückschicken, damit es sie richtig Geld kostet. Bis die 109 Euro aufgebraucht sind . Wenn sie nur einen Bruchteil der tatsächlich anfallenden Verdsandkosten berechnen (Globetrotter nimmt z.B. nur 2,45 Euro für ein DHL-Paket, das den Privatkunden 6,90 Euro kostet), kannst du sie mit 40 Euro Aufwand für 100 Euro schädigen .
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Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
Thorsten ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.01.2010, 22:57   #14
Jahangir
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von LidlRacer Beitrag anzeigen
Wann war denn die Bestellung?
Wenn ich das Gesetz
http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html
richtig verstehe, beginnt die Widerrufsfrist normalerweise nicht, bevor die Ware eingetroffen ist.

Aber:
"(3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss."
http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html
Sehr guter Hinweis. Echt erstaunlich, was manche Nichtjuristen hier alles an richtigen Gesichtspunkten erkennen.

Was die Inkassokosten betrifft, so sollten diese bei einem Warenwert von Euro 40,00 nicht höher als Euro 10,00 sein. Die Gerichte lehnen in der Regel (eigentlich immer) Inkassokosten, die sich an den Anwaltsgebühren orientieren, ab.
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Alt 17.01.2010, 22:59   #15
Stefan
 
Beiträge: n/a
Ich finde es seltsam, dass ein Inkassobüro eingeschaltet und vorher keine Mahnung verschickt wurde.

Sollte eine Mahnung gekommen sein, dann wäre das der richtige Moment gewesen, die Sachlage mit dem Versender zu klären.

Stefan
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Alt 17.01.2010, 23:02   #16
Falko
Szenekenner
 
Benutzerbild von Falko
 
Registriert seit: 05.03.2007
Ort: Altötting
Beiträge: 702
Zitat:
Zitat von Jahangir Beitrag anzeigen
Sehr guter Hinweis. Echt erstaunlich, was manche Nichtjuristen hier alles an richtigen Gesichtspunkten erkennen.

Was die Inkassokosten betrifft, so sollten diese bei einem Warenwert von Euro 40,00 nicht höher als Euro 10,00 sein. Die Gerichte lehnen in der Regel (eigentlich immer) Inkassokosten, die sich an den Anwaltsgebühren orientieren, ab.
Wie bringe ich die Burschen vom Inkasso-Büro dazu ihre überhöhten Gebühren noch einmal zu überdenken?
Bzw. sind bei Einigung mit dem Versandhändler die Inkassogebühren hinfällig?
Rechtsschutzvers. ist leider nicht vorhanden....
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Falko ist offline   Mit Zitat antworten
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