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Führen eines KFZ ohne TÜV? - triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum
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Alt 02.07.2015, 15:21   #1
Campeon
 
Beiträge: n/a
Führen eines KFZ ohne TÜV?

Guude,

hätte da mal eine Frage an die Rechtsexperten/Polizisten unter euch.

Ein Nachbar von mir, möchte ein KFZ von Spanien nach Deutschland bringen, es hat ein deutsches Kennzeichen und ist versichert.

Aber, es hat seit Jahren keinen deutschen und auch keinen spanischen TÜV mehr gesehen.

Der Fahrer ist nicht der Besitzer, macht die Fahrt als Freundschaftsdienst für einen Bekannten.

Macht er sich strafbar?
Was passiert bei einem evtl Unfall?
Wer haftet?
Kann dem Fahrer da auch eine Strafe drohen?

Habe mal gehört/gelesen das wenn ein KFZ keine gültige Betriebserlaubnis hat, auch der Versicherungsschutz erlischt, stimmt das?

Vielleicht kann da mal jemand Licht ins Dunkel bringen?

Danke für eure Meinungen.
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Alt 02.07.2015, 15:32   #2
drullse
triathlon-szene.de Autor
 
Benutzerbild von drullse
 
Registriert seit: 04.10.2006
Beiträge: 17.058
Würde ich sein lassen...

Versicherungsschutz erlischt bei Unfällen, wenn nachgewiesen werden kann, dass technische Probleme am Auto vorliegen, die der TÜV erkannt hätte.
__________________
„friendlyness in sport has changed into pure business“

Kenneth Gasque

Zum Thema "Preisgestaltung Ironman":

"Schließlich sei Triathlon eine exklusive Passion, bemerkte der deutsche Ironman-Chef Björn Steinmetz vergangenes Jahr in einem Interview. Im Zweifel, so sagte er, müsse man sich eben ein neues Hobby suchen."
drullse ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.07.2015, 15:56   #3
cruelty
Szenekenner
 
Benutzerbild von cruelty
 
Registriert seit: 07.04.2008
Beiträge: 512
nee, so leicht erlischt die betriebserlaubnis nicht. und damit auch nicht die versicherung. das ist im prinzip nur bei mutwilligen veränderungen am fzg der fall. bei grob fahrlässigem verhalten, kann die versicherung aber u.u. kohle zurück fordern (zahlen wird sie erstmal so oder so).


1. das fahrzeug muss nach zumutbarem erkenntnisstand verkehrssicher sein. d.h. alle mängel die man auch als laie erkennen kann (lichter müssen gehn, bremse muss bremsen, auspuff darf nicht qualmen, lenkung muss tun, reifen nicht abgefahren sein, ect.), müssen beseitigt sein.
2. sobald als möglich muss das fzg. einer prüfstelle zugeführt werden. d.h. im prinzip vor fahrtantritt gucken wo als nächstes nach dem grenzübertritt in deutschland eine prüfstelle von dekra, tüv, etc. ist und dort direkt mal vorbeifahren und das fzg zur HU vorstellen.


beim transit nach deutschland könnte es theoretisch evtl. probleme bei einer verkehrskontrolle geben, da auch von anderen EU staaten eine gültige plakette gefordert wird. da es aber (noch) keine EU einheitliche plakette gibt, muss die HU in jedem land durchgeführt werden wo das fahrzeug angemeldet ist. wenn das fahrzeug nun dauerhaft in einem anderen staat war, geht das logischerweise nicht. darum ist es imo auch nicht möglich das zu verlangen. was da bei einem unfall passiert weiß ich aber auch nicht. könnte interessant werden...
als freundschaftsdienst würde ich das nur mit einer guten privathaftpflicht machen.
cruelty ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.07.2015, 16:01   #4
ASG6666
Szenekenner
 
Registriert seit: 02.07.2009
Ort: Region Hannover
Beiträge: 104
Zitat:
Zitat von de Dommschwätzerr Beitrag anzeigen
...
es hat ein deutsches Kennzeichen und ist versichert.

Aber, es hat seit Jahren keinen deutschen und auch keinen spanischen TÜV mehr gesehen.
...
Versicherungsschutz ohne TÜV?
ASG6666 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.07.2015, 16:21   #5
Campeon
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von ASG6666 Beitrag anzeigen
Versicherungsschutz ohne TÜV?
Ja, das Auto ist in -D- ganz normal bei einer Versicherung versichert, aber es befindet sich schon seit fast 10 Jahren auf spanischem Boden und hat diesen auch nicht verlassen.
Es wurde hier vom Besitzer halt nur im Urlaub gefahren, was rechtlich auch grenzwertig ist, zumindest laut spanischem Recht, da bin ich mir ganz sicher, aber darum geht es ja nicht.

Fakt ist, der TÜV ist seit Jahren abgelaufen.

Sage ich mir, kein TÜV, keine Verkehrstauglichkeit, oder sehe ich das falsch?

Im Grunde kann es mir egal sein, aber da mein Nachbar da eher "betriebsblind" ist, wollte ich ihn zumindest warnen.

Geht aber nur, wenn ich weiß was bei einem evtl Unfall auf ihn zukommt.
Vielleicht weiß das jemand oder weiß wo ich mal schauen könnte.

Danke.
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Alt 02.07.2015, 16:51   #6
Carlos85
Szenekenner
 
Benutzerbild von Carlos85
 
Registriert seit: 20.07.2010
Beiträge: 9.979
Keine Ahnung wie das rechtlich ist.

Wenn er es aber so oder so macht:

Termin beim TÜV machen, Terminbestätigung ausdrucken und bei einer Kontrolle und "bin grad auf dem Weg dorthin" und auf einen freundlichen Polizisten hoffen ;-)

Kann man den TÜV nicht noch eben in Spanien machen lassen?
__________________
Derzeit kein Trainingsweltmeister. No sports. Vom Rad zur Playstation 5.

Mein Youtube Gaming Kanal
Carlos85 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.07.2015, 16:55   #7
ASG6666
Szenekenner
 
Registriert seit: 02.07.2009
Ort: Region Hannover
Beiträge: 104
Da Du nicht direkt "betroffen" bist:

Einfach mal beim TÜV / DEKRA o.ä. fragen.
Der Fall, Auto ohne TÜV muss zur HU, ist sicher nicht so selten.
Die Strecke ist eben hier nur etwas lang.
ASG6666 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.07.2015, 18:22   #8
Campeon
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Carlos85 Beitrag anzeigen

Kann man den TÜV nicht noch eben in Spanien machen lassen?
Kann man und er ist auch gültig, aber eben nur auf spanischem Boden. Sobald das KFZ über der Grenze ist, also in Frankreich hat das KFZ keinen Tüv mehr und ich denke nicht das mein Nachbar da noch eine Untersuchung beim spanischen TÜV machen läßt.

Zitat:
Zitat von ASG6666 Beitrag anzeigen
Die Strecke ist eben hier nur etwas lang.
Das denke ich mir auch und ehrlich gesagt kann bei über 2000 km Fahrtstrecke ja auch was passieren.

Was macht er wenn es einen Personenschaden gibt? Ich hoffe und wünsche das zwar nicht, könnte aber passieren und dann???

Wer zahlt da? Die deutsche Versicherung zwar erstmal, aber die holt sich dann das Geld zurück und da kann man bei einem entsprechenen Personenschaden ganz schön arm bei werden.

U.U. könnte man dafür sogar strafrechtlich belangt werden und das möchte ich auf jeden Fall verhindern.

Da ich aber was handfestes haben möchte, bevor ich meinen Nachbar darauf anspreche, wäre es schön, wenn ich da mal sachkundigen Rat hier bekommen könnte.


Gruß Stefan
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