Vermutlich ein erforderliches Rechtskonstrukt, um irgendwelche Dinge zu machen, die einem Sportverband nicht gestattet wären.
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
Muss ja nichts "Schlimmes" sein , geht vermutlich um die Änderung der Umsatzsteuerpflicht, wegen der Wettkampfbeteiligung der sogenannten "Partner"(Bierfirmen usw.). Kann man - wenn dem so ist - aber auch sagen/schreiben (zumindest News/Pressemitteilung).
Als Sportler möchte ich bei Sportveranstaltungen teilnehmen und nicht an "Werbe-Events" von (gewinnorientierten) Eventfirmen.
Das ist doch die gemeinnützige GmbH, die ursprünglich nur für die Veranstaltung in Berlin gegründet wurde, dann aber auch Veranstalter in Tübingen war.
Man kann schon die Frage stellen, ob es Aufgabe eines Verbandes ist, kommerzielle Wettkämpfe auszurichten und damit in direkte Konkurrenz zu kommerziellen Ausrichtern und vereinsgebunden Veranstaltern zu treten.
Interessenkonflikte sind da vorprogrammiert, z.B. wenn sich die "Deutsche Triathlon GmbH" um die Ausrichtung von Meisterschaften oder Ligawettkämpfe neben anderen Veranstaltern "bewirbt". Wer wird da wohl den Zuschlag bekommen?
Die Gründung einer GmbH oder g(emeinnützige) GmbH ist für einen Sportverein oder Sportverband manchmal unumgänglich, alleine aus steuerrechtlichen aber auch aus haftungsrechtlichen Gründen.
Eingetragene und gemeinnützige Vereine, dazu zählt auch die DTU, müssen ihre Finanzmittel in vier Bereiche aufteilen:
-ideeller Bereich (das was direkt mit dem satzungsgemäßen Vereinszweck zu tun hat: Mitgliedsbeiträge, Ausgaben direkt für den Sport, etc.)
-Zweckbetrieb (nicht direkt mit dem satzungsgemäßen Vereinszweck zusammenhängend, z.B. Vorträge, Trainingslager gegen Bezahlung, ....)
- Vermögensverwaltung (Verwaltungsaufwand für größeres Vereinsvermögen, wohl eher selten zutreffend. Normale Kontogebühren fallen z.B. nicht darunter.)
- Wirtschaftlicher Bereich (Sponsoring-Einnahmen und Ausgaben, Sportgaststätte, Profiverträge, ....)
Gerade im letzten Bereich „Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb“ müssen e.V.s sehr aufpassen, bestimmte Vorgaben der Finanzbehörden einzuhalten. Überschreitet hier ein Verein die Höchstgrenzen beim Umsatz, werden zu viele Ausgaben in diesem Bereich gemacht, werden Defizite aus diesem Bereich dauerhaft aus dem ideellen Bereich (z.B. Mitgliedsbeiträge) gedeckt, verliert der Verein seine Gemeinnützigkeit. Dieses hätte erhebliche Folgen.
Umsätze, die Höchstgrenzen in diesem Bereich überschreiten, müssen versteuert werden.
Zusammenfassend: Die DTU ist in bestimmten Bereichen (Bundesliga, Großveranstaltungen) gut beraten, GmbHs zu gründen, alleine um bei einer Schieflage einer solchen Veranstaltung nicht den Verbamd als solches zu gefährden. Die GmbH haftet ja nur mit ihrem Grundkapital.
So manch ein Ausrichter und Verein läuft ohne Beachtung der finanzrechtlichen Vorgaben Gefahr, seine Gemeinnützigkeit zu gefährden bzw. steuerpflichtig zu werden.
Z.B. Ist die Überlassung von Sportbekleidung an Sportler, Profisportler z.B., steuerrechtlich relevant. Sponsorings müssen besteuert werden, sind also keine (!) Spenden.
Die DTU hat GmbHs schon immer mal gegründet, so wie es viele Sportvereine mit geschäftlichen Bereichen (Eintritt, Profis, Werbung, etc.) ebenfalls machen.
Die GmbHs werden sicher auch in der Bilanz der DTU transparent ausgewiesen.