Zitat:
Zitat von Nopogobiker
Naja, man kann es aber auch übertreiben mit den WADA/NADA Regeln.
Streng genommen müsste ein Arzt in einem Notfall erst die Genehmigung der NADA einholen, um einen Sportler zu behandeln (z.B. eine Bluttransfusion für einen Radfahrer, der sich mal wieder mit 70 Sachen auf die Straße gelegt hat).
Wie Kurt schon schrieb: ein bisserl gesunder Menschenverstand sollte schon vorhanden sein.
Nopogobiker
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Nein, bei einem Notfall braucht es keine Genehmigung. Die braucht man nur, wenn es
kein Notfall ist und auch keine klinische Untersuchung. Offenbar ist die Regel schwer zu verstehen, deshalb hier noch einmal von der NADA:
Zitat:
Intravenöse Infusionen, auch von erlaubten Substanzen, fallen unter die verbotenen Methoden der WADA. Es sei denn, sie werden legitim im Zuge von Krankenhauseinweisungen oder klinischen Untersuchungen verabreicht.
Die folgenden medizinischen Anwendungen intravenöser Infusionen sind nicht genehmigungspflichtig und dürfen durchgeführt werden:
1. Notbehandlungen einschließlich Wiederbelebung (mit Einweisung ins Krankenhaus);
2. Blutersatz infolge eines Blutverlustes (mit Einweisung ins Krankenhaus);
3. Chirurgische Verfahren im Rahmen einer Operation;
4. Infusionen im Rahmen von klinischen Untersuchungen.
Andere Anwendungen von Infusionen dürfen nur nach erteilter medizinischer Ausnahmegenehmigung (TUE) durchgeführt werden.
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