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Alt 19.04.2023, 19:49   #16514
qbz
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So ganz klar kam für mich in dem Tagesschau-Bericht die Aufgabe der Kommision nicht zum Ausdruck. Sie hatte nicht, wie ich zuerst annahm, die Aufgabe, vorgefallene oder verdächtigte Missbrauchstaten im Bistum ab den 60ziger Jahren zu erfassen, sondern die Aufgabe, den Umgang des Bistums, vor allem der Vorgesetzten, mit den Beschuldigten und Opfern aufzuarbeiten und zu bewerten und darauf basierend entsprechende Empfehlungen für das Bistum auszusprechen.
Zitat:
Ein erster wichtiger Schritt bestand darin, dass der von der Kommission „Macht und Missbrauch“ an die „Arbeitsgruppe Aktenanalyse“ erteilte Aufgabe, anhand von exemplarischen Fällen „Mentalitäten, Mechanismen, Verantwortlichkeiten und Strukturen, die zu Vertuschung und beigetragen haben“ aufzuarbeiten, durch die GE-Kommission bestätigt wurde. Die GE-Kommission wird auf der Basis dieses Berichts die weiteren notwendigen Schritte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs in der Erzdiözese Freiburg einleiten und Empfehlungen für den Erzbischof von Freiburg ausarbeiten.
https://ge-kommission-freiburg.de/

Dementsprechend sind anhand der Akten, evtl Strafprozesse und umfangreicher Befragungen exemplarisch für unterschiedliche Schweregrade, verschiedene Opfergruppen, unterschiedliche kirchliche Berufsgruppen 24 Beschuldigte ausgesucht worden. Der Bericht beschreibt das konkrete Vorgehen der Vorgesetzten im Umgang mit den beschuldigten / verurteilten Priester / Diakone bis zu derem Ableben. So hat z.B. ein einzelner Fall noch im Altenheim Besuch von Kindern empfangen, trotz der intern erlassenen Umgangsverbote, weil keine Kontrolle stattfand. Man erkennt im Bericht bei der Schilderung der Massnahmen der Vorgesetzten auch, wie umfassend der Versorgungsaspekt der "Mutter" Kirche für die Priester ist, die trotz der Straftaten die vollen Altersbezüge erhalten, evtl. bei vorzeitigem Ruhestand.

Die abschliessenden Empfehlungen beinhalten leider keine Änderung kirchlicher Strukturen (Aufhebung des Zölibats z.B.) und keine präventiven Vorgehensweisen. Sie geben eher ein Regelwerk vor innerhalb der Kirche im Umgang mit Opfer und (mutmasslichen) Täter unter Berücksichtigung der Kirchengesetze.

Geändert von qbz (20.04.2023 um 11:00 Uhr).
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