Zitat:
Zitat von qbz
.......
1. Justiz: In Berlin wird ein Steinwurf ohne Widerstand bei der Festnahme mit 1 Jahr Gefängnis und mehr bestraft. In wenigen Fällen wird die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Warte doch erstmal ab, bis die ermittelten Straftäter der G20-Krawalle in Hamburg verurteilt werden, bevor Du von "Kuscheljustiz" sprichst im Vergleich links- zu rechtsextremistischen Straftaten (ohne Belege).......
|
kannst du deinen ersten satz denn belegen? mich deucht das etwas hart für einen reinen steinewurf. oder reden wir von verletzung einer person durch einen steinewurf? dann reden wir nämlich nicht über einen folgenlosen steinewurf, sondern gefährliche körperverletzung bzw versuchte tötung. und dann ist relativ unerheblich, ob er sich bei der festnahme widersetzt hat oder nicht. das sind nämlich 2 völlig unterschiedliche straftatbestände.