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-   -   Welcher Unterschied besteht bei Wettkampf mit und ohne Windschattenfreigabe? (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=20406)

carolinchen 06.09.2011 11:03

Welcher Unterschied besteht bei Wettkampf mit und ohne Windschattenfreigabe?
 
Aus aktuellem Anlass,da am WE wieder bei einigen Wettkämpfen die Problematik des "Lutschens" bestand und ich am nächsten Sonntag bei einer Sprintdistanz starte bei der es garantiert eng auf der Radstrecke wird,stellt sich mir die Frage:
welchen Unterschied macht es für den Veranstalter ob mit oder ohne Windschattenfreigabe.
Gibt es da rechtlich andere Vorraussetzungen oder ist gibt es Probleme in Der Form mit der DTU?

*markus 06.09.2011 11:04

Bei Rennen mit Windschattenfreigabe brauchst du meines Wissens schon mal als Voraussetzung eine komplett für den Verkehr gesperrte Radstrecke.

wieczorek 06.09.2011 11:05

na wenn der Veranstalter Windschattenfahren erlabt, dann gibt es andere technische Vorschriften für die Bikes. Sowas sollte man vorher ansagen, denn die wenigsten Leute können an ihrem TT Bike die Extensions einfach mal so weg schrauben

maifelder 06.09.2011 11:06

Und ein Fahrrad, welches auch für solche WK zugelassen ist.

carolinchen 06.09.2011 11:17

DIe Vorraussetzungen für das Bike sind ja dann vorher fetszulegen.
Es gibt hier ne Sprintdistanz und da ist es jedes Jahr das Gleiche und deswegen frag ich mich warum net Windschattenfreigabe.
Hier werden auch keine Räder kontrolliert,geschweige denn die Helme.
Verliert ein Starter seinen Versicherungsschutz wenn er trotzdem mit zu langem Auflieger startet und der Veranstalter es nicht sieht.

Reifenplatzer 06.09.2011 11:27

Zitat:

Zitat von carolinchen (Beitrag 638566)
DIe Vorraussetzungen für das Bike sind ja dann vorher fetszulegen.
Es gibt hier ne Sprintdistanz und da ist es jedes Jahr das Gleiche und deswegen frag ich mich warum net Windschattenfreigabe.
Hier werden auch keine Räder kontrolliert,geschweige denn die Helme.
Verliert ein Starter seinen Versicherungsschutz wenn er trotzdem mit zu langem Auflieger startet und der Veranstalter es nicht sieht.

ist das überhaupt ne DTU genehmigte Veranstaltung?
Gibt ja auch ein paar ohne DTU Genehmigung.

carolinchen 06.09.2011 11:28

Ohne DTU Genehmigung-ich denke wenn mann es freigeben würde,gäb es keine Diskussionen danach.

Reifenplatzer 06.09.2011 11:31

Zitat:

Zitat von carolinchen (Beitrag 638579)
Ohne DTU Genehmigung-ich denke wenn mann es freigeben würde,gäb es keine Diskussionen danach.

Ohne Genehmigung kann der Veranstalter auch alle Räder zulassen. Er muss halt die Streckengenehmigung bekommen.
Außerdem gibt es dann auch eine KaRi und wer soll dann Windschattenfahren unterbinden??

Nur zur Info. Wer als Startpassinhaber bei solchen Rennen antritt geht das Risiko ein gesperrt zu werden.


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