![]() |
Welcher Unterschied besteht bei Wettkampf mit und ohne Windschattenfreigabe?
Aus aktuellem Anlass,da am WE wieder bei einigen Wettkämpfen die Problematik des "Lutschens" bestand und ich am nächsten Sonntag bei einer Sprintdistanz starte bei der es garantiert eng auf der Radstrecke wird,stellt sich mir die Frage:
welchen Unterschied macht es für den Veranstalter ob mit oder ohne Windschattenfreigabe. Gibt es da rechtlich andere Vorraussetzungen oder ist gibt es Probleme in Der Form mit der DTU? |
Bei Rennen mit Windschattenfreigabe brauchst du meines Wissens schon mal als Voraussetzung eine komplett für den Verkehr gesperrte Radstrecke.
|
na wenn der Veranstalter Windschattenfahren erlabt, dann gibt es andere technische Vorschriften für die Bikes. Sowas sollte man vorher ansagen, denn die wenigsten Leute können an ihrem TT Bike die Extensions einfach mal so weg schrauben
|
Und ein Fahrrad, welches auch für solche WK zugelassen ist.
|
DIe Vorraussetzungen für das Bike sind ja dann vorher fetszulegen.
Es gibt hier ne Sprintdistanz und da ist es jedes Jahr das Gleiche und deswegen frag ich mich warum net Windschattenfreigabe. Hier werden auch keine Räder kontrolliert,geschweige denn die Helme. Verliert ein Starter seinen Versicherungsschutz wenn er trotzdem mit zu langem Auflieger startet und der Veranstalter es nicht sieht. |
Zitat:
Gibt ja auch ein paar ohne DTU Genehmigung. |
Ohne DTU Genehmigung-ich denke wenn mann es freigeben würde,gäb es keine Diskussionen danach.
|
Zitat:
Außerdem gibt es dann auch eine KaRi und wer soll dann Windschattenfahren unterbinden?? Nur zur Info. Wer als Startpassinhaber bei solchen Rennen antritt geht das Risiko ein gesperrt zu werden. |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 16:55 Uhr. |
Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.