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longo 29.09.2021 08:45

Kunstaktion.


Manche reden hier von Straftaten...
Eine Straftat liegt erst vor, wenn ein Gericht ein entsprechendes Urteil gefällt hat, alles andere ist pure Verleumdung.
Zur Erinnerung: "Philipp Ruch weist die Vorwürfe zurück und hat wenig Sorge vor der Justiz. Das Künstlerkollektiv habe sich rechtlich abgesichert. So habe man zum Beispiel in den AGBs des "Flyerservice Hahn" vermerkt, dass der keine Fake News und insgesamt keine Parteienwerbung verteile. Am vergangenen Dienstag habe man außerdem das Angebot gemacht, alle Flyer zum Selbstverteilen zurückzugeben, wenn die Verbände das wollten." zitiert von t-online aus einem Interview mit Philipp Ruch vom Zentrum für politische Schönheit

Das ZPS hat bereits 30 Gerichtsprozesse im Namen der Kunstfreiheit geführt und genau 0 Prozesse verloren.

Die Quoten der verlorenen Prozesse der AfD und der damit einhergehend gerichtlich eindeutig nachgewiesen begangenen Straftaten (Körperverletzung, Berufsverbote von eigenen Mitgliedern (vornehmlich Juristen), illegaler Waffenbesitz, Beleidigung, etc. )
sehen da völlig anders aus.

longo 29.09.2021 08:49

und by the way:
Bei youtube wurde der deutsche RT Kanal (russia today) mit sämtlichen Nebenkanälen gesperrt. Sieht schlecht aus für die AfD..

dr_big 29.09.2021 08:51

Zitat:

Zitat von Mo77 (Beitrag 1626062)
Die "ohne Rechnung" Abrede verändert meine leienhafte juristische Sicht auf die Aktion. War für mich gestern nicht bekannt.

Das stand gestern schon in allen neutralen Medien. Dass du das in deiner rechten Blase nicht mitbekommst wundert mich aber nicht.

Mo77 29.09.2021 08:56

Zitat:

Zitat von dr_big (Beitrag 1626066)
Das stand gestern schon in allen neutralen Medien. Dass du das in deiner rechten Blase nicht mitbekommst wundert mich aber nicht.

Ich bitte dich solche Behauptung über mich zu unterlassen.
:Blumen:

sabine-g 29.09.2021 09:02

Zitat:

Zitat von Mo77 (Beitrag 1626068)
Ich bitte dich solche Behauptung über mich zu unterlassen.

du solltest dann schauen wie und was du von dir gibst, bisher drängt sich diese Schlussfolgerung nämlich auf

noam 29.09.2021 09:12

Persönlich finde ich die Aktion im Herzen durchaus gelungen und witzig. Mein Verstand rät mir da allerdings zur Vorsicht.

Strafrechtlich ist der Betrug in seiner Grundform recht simpel. Es genügt eine vorsätzliche Täuschung, ein getäuschter und ein Vermögensschaden. Ich weiß jetzt nicht ob es zu einer Bezahlung gekommen ist ( habe zu dem Fall ehrlicherweise auch wenig nachgelesen). Allein die entgangene Aussicht auf Mandate und damit Vermögen reicht nicht aus.

Auf der anderen Seite finde ich es besser wenn man den Feind inhaltlich bekämpft und sich nicht auf ein vergleichbares Niveau herablässt

Mo77 29.09.2021 09:12

Zitat:

Zitat von sabine-g (Beitrag 1626069)
du solltest dann schauen wie und was du von dir gibst, bisher drängt sich diese Schlussfolgerung nämlich auf

Dann machst du dir zu schnell ein Bild über mich.
Schließ deine Schubladen nicht zu schnell, das verführt einen gelegentlich zu selektiver Wahrnehmung.
:liebe053:

sabine-g 29.09.2021 09:16

Zitat:

Zitat von Mo77 (Beitrag 1626074)
Dann machst du dir zu schnell ein Bild über mich.
Schließ deine Schubladen nicht zu schnell, das verführt einen gelegentlich zu selektiver Wahrnehmung.

Achte darauf was du schreibst und was nicht dann kannst du Schubladendenken selbst vermeiden.
Für selektive Wahrnehmung anderer sorgst du selbst.


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