Trotz Dopingsperre: Startrecht bei nicht DTU-genehmigten Triathlons?
Hallo allerseits,
darf ein Athlet, der aktuell mit einer Wettkampfsperre belegt ist, bei einem Triathlon starten, der nicht von der DTU genehmigt ist?
Thanks for help! :Blumen: Arne |
Wer ist denn Organisator des Triathlons?
Ich frage wegen folgender Regelung im Welt-Antidoping-Code: 10.12.1 Teilnahmeverbot während einer Sperre. Ein Athlet oder eine andere Person, gegen den oder die eine Sperre verhängt wurde, darf während dieser Sperre in keiner Eigenschaft weder an Wettkämpfen oder Aktivitäten teilnehmen (außer es handelt sich um zugelassene Anti-Doping-Aufklärungs-oder Rehabilitierungsprogramme), die von einem Unterzeichner, einer Mitgliedsorganisation des Unterzeichners, einem Verein oder einer anderen Mitgliedsorganisation der Mitgliedsorganisation des Welt-Anti-Doping-Code Unterzeichners genehmigt oder organisiert wurden, noch an Wettkämpfen, die von einer Profiliga oder einem internationalen oder nationalen Veranstalter genehmigt oder organisiert wurden, noch an Aktivitäten des Spitzensports oder nationalen sportlichen Aktivitäten, die staatlich gefördert werden. Quelle (2015er Version ist weiterhin aktuell): https://www.wada-ama.org/sites/defau...c-final-de.pdf Die englischsprachige Ausgabe der 2015er Version enthält Änderungen aus 2019: https://www.wada-ama.org/sites/defau...1_linked.p df |
Es geht um die SG Mörsbach und den durch sie veranstalteten Mörsbachman.
Abweichend zum oben gesagten ist mir nicht bekannt, ob es sich bei der SG Mörsbach um einen eingetragenen Verein handelt. Das Vereinsregister von Rheinland-Pfalz ist online nicht frei abrufbar (Passwort). |
https://agmz.justiz.rlp.de/de/servic...terausdrucken/
von dort ist: https://www.handelsregister.de/rp_web/mask.do?Typ=n verlinkt. Wenn Du dort mit Mörsbach suchst, dann kommt keine SG oder Sportgemeinschaft Mörsbach. Aber selbst wenn die SG dort auftauchen würde müsste sie ja nicht zwangsläufig ein Verein sein, der einem Sportverband angehört (IMHO). |
das ist ja gerade der witz bei ungenehmigten veranstaltungen, dass sie sich entweder keinerlei, oder nur selbst ausgesuchten regularien unterwerfen. das schließt dopingregularien mit ein. sprich wenn der veranstalter damit kein problem hat, kann niemand etwas dagegen machen.
ein ungenehmigter wettkampf ist sportrechtlich nichts anderes, als wenn du dich mit ein paar anderen privat zu nem gemeinsamen waldlauf triffst. |
NBer: Der Welt-Anti-Doping-Code bezieht sich nicht nur auf "genehmigt", sondern auch auf den Organisator. D.h. wenn der SC Neubrandenburg einen unbewilligten Triathlon veranstaltet und ein gesperrter Doper teilnimmt, dann kann seine Sperre danach deutlich verlängert werden.
Aus 10.12.1: "genehmigt oder organisiert" |
Zitat:
|
Zitat:
Ausserdem sehe ich da auch nicht (nur) den Sportverband in der Pflicht, sondern die NADA. |
Zitat:
https://docplayer.org/58370604-Mitgl...stik-2017.html Jetzt sind wir natürlich wieder bei den sportrechtlich ungenehmigten Veranstaltungen.... Es zeigt sich, das eine solche Genehmigung alleine aus Gründen der Gewährleistung eines bestimmten Versicherungsschutzes Sinn macht, oder aus Gründen der Haftung. Ein ordentlich eingetragener Verein der Mitglied im LSB ist, im Triathlon LV RP und der DTU, bei diesem ist klar, wie die Haftung im Falle eines Unfalls, eines Helferunfalls etc. aussieht. Man hätte klare Ansprechpartner zumindest. |
Es gab 2016 beim Freiburg Marathon einen ähnlichen Fall als man eine gesperrte MTBlerin starten ließ und diese auch noch auf's Podium lief. :Kotz:
Das kam richtig suuuuuuper an. http://www.marathontrainer.de/artike...rathon2016.htm http://fudder.de/freiburg-marathon-w...in-starten-x1x |
Zitat:
|
Das gabs doch auch schon an anderer Stelle mit anderen Vorzeichen.
Erwischte Leichtathletin ist vor über 20 Jahren beim Powerman Spalt gestartet und dort auf dem Treppchen gelandet. Oder erwischter RR-Pro hat bei MTB-Marathon mitgemacht und ist dort auch ziemlich weit vorne unter den Besten gewesen. Ob das natürlich alles rechtmässig ist, kann ich nicht sagen, aber eine Hintertüre gibts wohl immer zu finden. |
Wenn man Mr Epo auf Fb glaubt, sollte man mit kritischer Meinungsäußerung sehr vorsichtig sein. Sonst steigt einem gleich ein ganzer Clan auf den Kopf. Mit expliziten Äußerungen...
|
Zitat:
ist jetzt halt die frage, ob a) dieses zeitfenster zutrifft, und b) ob man einen ungenehmigten wettkampf als trainingsmaßnahme sehen kann. ein offizieller wettkampf des "organisierten sports" ist es ja nicht, da nicht genehmigt. vielleicht hat sich genau deswegen der/diejenige einen ungenehmigten wettkampf rausgesucht. aber das kann in letzter instanz wohl nur ein sportgericht klären. |
Zitat:
|
hat Kurt Denk nicht auch ne Story beizutragen, war nicht mal was?
Obwohl ich schon zig Jahren draußen bin, wusste ich direkt um wen es geht. Was machen die anderen aus der Sippschaft? |
Zitat:
Wegen der ursprünglichen Frage werde ich morgen die NADA kontaktieren. :8/ |
Zitat:
|
Die Besonderheit, dass es überhaupt genehmigte und "ungenehmigte" Wettkämpfe gibt, hängt mit dem Mehrsäulenfinanzierungsmodell im Triathlon zusammen. Der Verband finanziert sich duch Abgaben von Veranstaltern, durch Abgaben der Sportler (Tageslizenz bzw. Startpass) sowie durch öffentliche Gelder.
Die Veranstalter "nicht-genehmigter"Triathlons versuchen sich ihrer Abgabepflicht zu entziehen. Mit der Frage, ob eine gesperrter Sportler dort starten darf oder nicht, hat die Fragestellung der Genehmigung zunächst mal überhaupt nichts zu tun, denn trotz Existenz einer Antidopingordnung der DTU, werden wichtige Fragestellungen im Zusammenhang mit Doping sportartübergreifend über den WADA-Code geregelt. Die Antidopingordnung der DTU dient nur dazu, denn alltäglichen Umgang mit den Regelungen des WADA-Codes zu erleichtern. in Zweifelsfälle ist aber stets der WADA-Code die höhere Rechtsnorm. Da die Antidopingordnung der DTU nicht eindeutig formuliert, dass gesperrte Athleten bei ungenehmigten Triathlonwettkämpfen starten dürfen, ist der aktuelle Fall also ein solcher Zweifelsfall und man muss dementsprechend den WADA-Code zu Rate ziehen. Da es in vielen anderen olympischen und nicht-olympischen Sportarten, die sich dem WADA-Code unterworfen haben (so wie Triathlon) andere Finanzierungsmodelle und zum Teil überhaupt kein verbandsgesteuertes Genehmigungsprocedere von Wettkämpfen gibt, ist das eigentliche Merkmal eines Wettkampfes (in Abgrenzung von privaten gemeinsamen Trainingsmaßnahmen), für den eine ausgesprochene Dopingsperre gilt (mEn), die öffentliche Ausschreibung des Wettkampfes, das Einfordern von Meldegebühren,der Wettkampfcharakter mit Ergebnisliste, Siegerehrung mit Preisen. All diese Kernmerkmale finden sich bei genehmigten wie bei ungenehmigten Wettkämpfen, so dass mEn die Teilnahme an einem ungenehmigten Wettkampf wie im konkreten Beispiel auch ein Verstoß gegen die ausgesprochene Wettkampfsperre darstellt (genauso wie es die Teilnahme an einem genehmigten Wettkampf darstellen würde) und daher ggf. zur Aussprechung neuerlicher Sanktionen führen muss. |
@HaFu: Worauf begründet sich die Abgabepflicht, von der du sprichst? Z.B. die eines Schützenvereins, der neben dem Sommerbiathlon zum 75jährigen Gründungsfest auch mal nen Triathlon organisieren will und den aber nicht von der DTU genehmigen lässt? :Blumen:
|
Was ich interessant finde:
Die Veranstaltung fand zum 35. mal statt und für den diesjährigen MörsbachMän waren alleine auf der Sprintdistanz 338 Teilnehmer gemeldet. Ich bin davon ausgegangen, dass das eher ein unbedeutender Dorffesttriathlon ist. Die Zeitnahme macht br-timing. Die Firma gehört Bernd Rollar. Rollar ist einer der Vizepräsidenten der DTU und für das Ressort Finanzen zuständig. Ich erinnere mich, dass Rollar früher im RTV auch sehr aktiv war. Wie ist das Engagement bei einer unbewilligten Veranstaltung mit einem Vorstandposten bei der DTU vereinbar? Müsste er sich nicht eher von solchen Veranstaltungen distanzieren? Bei der Durchsicht der DTU-Fälle in der NADAjus-Datenbank ist mir aufgefallen, dass die Sperre, welche 2017 gegen Peter M. verhängt wurde, die einzige (im Bereich der DTU) Sperre der letzten 5 Jahre ist. Wenn es also nur einen gesperrten Athleten in der DTU gibt, dann wäre es für den Verband nicht schwer, dessen Aktivitäten zu überwachen. Mr. Epo (Facebook) scheint sich aber schon nach dem Sieg beim MörsbachMän 2018 bei DTU und NADA erkundigt zu haben und beide Organisationen haben sich wohl mehr oder weniger rausgeredet. |
Zitat:
Zu deiner Fragestellung gibt es schon etliche Threads hier im Forum, so dass dir die Forensuche hier weiterhelfen wird. |
Ich habe nun schriftlich bei Herrn Mortsiefer von der NADA angefragt, ob der Athlet startberechtigt war oder nicht.
Grüße, Arne |
Zitat:
|
Zitat:
Falls er Dir antwortet, so kann er nur mit einem "Ja" antworten. Ein "Nein" wäre ein Eingeständnis, dass DTU und NADA nach dem Finish 2018 (von welchem sie wussten) einen Fehler gemacht haben. |
Zitat:
|
Zitat:
Mehrere Beiträge im Faden. |
Danke. Ganz schön primitiv und aggressiv die Drohungen des Bruders. Der Gang zur Polizei mit einstweiliger Verfügung dürfte doch eigentlich kein Problem darstellen.
|
Hier mein Schreiben an die NADA (Auszug):
1. Die NADA hat bereits geantwortet.
|
Zitat:
Mir persönlich wäre es zwar auch lieber, wenn die Namen von überführten und mutmaßlichen Dopern (mit positivem Befund und provisorischer Sperre), so wie früher offen genannt werden dürften, aber man muss eben auch Grenzen akzeptieren, die unser Rechtssystem hier setzt und auch zur Kenntnis nehmen, dass es nationale Unterschiede bei der Ausgestaltung des Datenschutzes gibt, den sich ja im konkreten Fall nicht die NADA ausgedacht hat. |
Zitat:
Insgesamt kann ich der Antwort keine konkreten Informationen entnehmen. |
Zitat:
Hältst du das für plausibel? Ich hab' u.a. aus diesem Grund "Mr. Epochal", der mir vorher regelmäßig in der FB-Timeline angezeigt wurde, blockiert und schau dort nur noch unregelmäßig rein, obwohl er bei manch anderen Themen durchaus auf meiner Wellenlänge liegt. In dem Kreuzzug gegen die NADA wird aber mEn nur sinnlos Energie verschwendet |
Zitat:
|
Zwei Gedankenstränge beschäftigen mich seit vorhin massiv,
ausgelöst durch diesen Thread und die aktuellen Kommentare auf Mr Boos Fb Blog: Da ich eine ausgesprochene Aversion gegen Doper im allgemeinen und im besonderen gegen ältere dopende Agegrouper habe, konnte ich mir auf fb ein Kommentar bezüglich des Alters des gesperrten Herren nicht verkneifen. Im Kommentar wählte ich die Initialien und nicht den Klarnamen. ca. 15 Minuten später rief mich der Herr in meiner Firma an ! Da ich neben meiner privaten auch eine geschäftliche Fb Seite besitze , kann ich also sehr fix gestalkt werden. Dies hatte doch zunächst wirklich etwas bedrohliches, auch in Hinsicht der geschilderten Vorgeschichten. Ich werde nun also generell meine Fb-Aktivitäten überdenken. Allerdings gibt es da noch einen anderen Aspekt. Herr M. hat mir nämlich ausführlich seinen Fall geschildert. Und es wurde das allzeit bekannte Wick Medinait erwähnt. Nun frage ich mich, Ob man nicht tatsächlich vorsichtig sein sollte, zu sehr mit dem Finger auf Andere zu zeigen ? Das Telefonat hat mich wirklich in mehrfacher Hinsicht verwirrt... |
Zitat:
Ich kenne den aktuellen Fall nicht (wann wurde getestet, welches M-W genau....), aber um mal eine Vorstellung zu bekommen: "Um bei einer Dopingkontrolle im Ziel Werte jenseits der 30 Mikrogramm zu produzieren, wie sie bei Bour gefunden wurden, müsste ein Sportler demnach am Vorabend ein Vielfaches der Erwachsenendosis des 18 Volumenprozent Alkohol enthaltenden Kombinationspräparates zu sich nehmen. Neben Alkohol enthält der Saft das Schlafmittel Doxylamin, den dem Morphium verwandten Hustenstiller Dextrometorphan sowie das Schmerzmittel Paracetamol, das in hohen Dosen schwere Leberschäden verursachen kann. Übelkeit, Erbrechen und Herzrhythmusstörungen sind die häufigsten Nebenwirkungen, die schon in normaler Dosierung auftreten können. Bours "Saft-Modell" wird damit als Erklärung der Ephedrin-Werte weniger wahrscheinlich. " Aus:https://www.tri2b.com/triathlonnews/...ls-grund-1126/ |
Ah, vielen Dank für den Link. Es hörte sich schon nach automatisch abgespultem Erklärungsversuch an. Ich frage mich nach wie vor, wer ich bin , dass er mich anruft. Aber offenbar liegen dort die Nerven blank..
|
HaFu und CaptainHook werden es bei FB gesehen haben, aber für die anderen Personen, welche diesen Thread hier verfolgen ein Link zu DLF. Die Rechtslage hat sich zwar durch die DSGVO geändert, aber auch in der Zeit zwischen dem DLF-Artikel und der DSGVO hatte sich an der Veröffentlichungspraxis wenig geändert.
Dopingsünder-Liste gehört ins Internet NADA ignoriert Rechtslage Die Nationale Antidoping-Agentur Nada und Sportverbände erweisen sich ausgerechnet beim Umgang mit Dopingsündern als Hüter von Persönlichkeitsrechten. Allerdings ignorieren sie damit die Rechtslage. https://www.deutschlandfunk.de/dopin...V0MsR2SYCn5Sbo |
Zitat:
|
Zitat:
§ 241 Bedrohung (1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe. |
Zitat:
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 20:07 Uhr. |
Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.