Trotz Dopingsperre: Startrecht bei nicht DTU-genehmigten Triathlons?
Hallo allerseits,
darf ein Athlet, der aktuell mit einer Wettkampfsperre belegt ist, bei einem Triathlon starten, der nicht von der DTU genehmigt ist?
Thanks for help! :Blumen: Arne |
Wer ist denn Organisator des Triathlons?
Ich frage wegen folgender Regelung im Welt-Antidoping-Code: 10.12.1 Teilnahmeverbot während einer Sperre. Ein Athlet oder eine andere Person, gegen den oder die eine Sperre verhängt wurde, darf während dieser Sperre in keiner Eigenschaft weder an Wettkämpfen oder Aktivitäten teilnehmen (außer es handelt sich um zugelassene Anti-Doping-Aufklärungs-oder Rehabilitierungsprogramme), die von einem Unterzeichner, einer Mitgliedsorganisation des Unterzeichners, einem Verein oder einer anderen Mitgliedsorganisation der Mitgliedsorganisation des Welt-Anti-Doping-Code Unterzeichners genehmigt oder organisiert wurden, noch an Wettkämpfen, die von einer Profiliga oder einem internationalen oder nationalen Veranstalter genehmigt oder organisiert wurden, noch an Aktivitäten des Spitzensports oder nationalen sportlichen Aktivitäten, die staatlich gefördert werden. Quelle (2015er Version ist weiterhin aktuell): https://www.wada-ama.org/sites/defau...c-final-de.pdf Die englischsprachige Ausgabe der 2015er Version enthält Änderungen aus 2019: https://www.wada-ama.org/sites/defau...1_linked.p df |
Es geht um die SG Mörsbach und den durch sie veranstalteten Mörsbachman.
Abweichend zum oben gesagten ist mir nicht bekannt, ob es sich bei der SG Mörsbach um einen eingetragenen Verein handelt. Das Vereinsregister von Rheinland-Pfalz ist online nicht frei abrufbar (Passwort). |
https://agmz.justiz.rlp.de/de/servic...terausdrucken/
von dort ist: https://www.handelsregister.de/rp_web/mask.do?Typ=n verlinkt. Wenn Du dort mit Mörsbach suchst, dann kommt keine SG oder Sportgemeinschaft Mörsbach. Aber selbst wenn die SG dort auftauchen würde müsste sie ja nicht zwangsläufig ein Verein sein, der einem Sportverband angehört (IMHO). |
das ist ja gerade der witz bei ungenehmigten veranstaltungen, dass sie sich entweder keinerlei, oder nur selbst ausgesuchten regularien unterwerfen. das schließt dopingregularien mit ein. sprich wenn der veranstalter damit kein problem hat, kann niemand etwas dagegen machen.
ein ungenehmigter wettkampf ist sportrechtlich nichts anderes, als wenn du dich mit ein paar anderen privat zu nem gemeinsamen waldlauf triffst. |
NBer: Der Welt-Anti-Doping-Code bezieht sich nicht nur auf "genehmigt", sondern auch auf den Organisator. D.h. wenn der SC Neubrandenburg einen unbewilligten Triathlon veranstaltet und ein gesperrter Doper teilnimmt, dann kann seine Sperre danach deutlich verlängert werden.
Aus 10.12.1: "genehmigt oder organisiert" |
Zitat:
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Zitat:
Ausserdem sehe ich da auch nicht (nur) den Sportverband in der Pflicht, sondern die NADA. |
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