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Isemix 15.08.2021 20:11

Fotografieren von Trainierenden, bzw. bei kleineren Veranstaltungen
 
Grüße!*



Kennt sich jemand mit den rechtlichen Bestimmungen bzgl. Fotografieren aus?*



Ich konnte heute mit meiner Kamera ein paar Bilder von trainierenden machen
Da ich nun aber Personen auf ihrem Sportgerät abgelichtet habe, greift zumindest theoretisch das UKG( Urheberkunstgesetz)*und die DSGVO.*


Wäre es erlaubt die Bilder*im eigenen Blog oder auf sozialen Medien zu veröffentlichen?*Für die Präsentation des eigenen fotografischen könnens? :Lachanfall:


Zunächst habe ich die Bilder nur für mich gemacht um die Einstellungen der Kamera zu testen und um evtl. Material für die Bildbearbeitung zu haben.*



Ich bin mir unschlüssig bzgl. der möglichen Verwendung, die Personen selbst sind nicht erkennbar, aber ihre Kleidung, Helme und das Fahrrad z.b eine Wiedererkennung durch bekannte ist also möglich und damit ist wiederum die Person erkennbar, was laut DSGVO ja dann ohne Zustimmung der abgebildeten nicht veröffentlicht werden dürfte.*



Kennt sich jemand aus?*
:o

gerograph 15.08.2021 21:23

auskennen tue ich mich nicht, aber in der Lehrerfortbildung haben wir es wie folgt gelernt:

"Straßenfotografie" ist nur mit Zustimmung der abgebildeten Person erlaubt. Gibt dann Ausnahmen (Person ist nur "Beiwerk"...), die bei Dir aber nicht zutreffen.

Bei einer öffentlichen Veranstaltung muß ein Teilnehmer mit der Ablichtung und Veröffentlichung rechnen...solanger er Teil einer "Menschenansammlung" d.h. keine Einzelaufnahme z.B. eines Sportlers. Diese Bestimmung kann der Veranstalter aber durch die AGB aushebeln, sodaß Du ggf. doch fotografieren und veröffentlichen kannst. Du brauchst aber (in den meisten Fällen) eine Einverständniserklärung vom Veranstalter - bei kommerziellen Veranstaltungen beinhaltet die Presse Akkreditierung dieses Einverständnis....


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