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Soll Erik Zabel gesperrt werden?
Keine positive Probe, aber Geständnis: Soll Erik Zabel gesperrt werden?
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überflüssig verjährt haben alle gemacht blabla wenn dann sollten ALLE Radrennen mit sofortiger Wirkung gestoppt und ALLE Radfahrer umfassend getestet werden |
Ein wunder Punkt. Aber ich will das nicht.
IMO ist er einer der saubersten Fahrer. Aber er würde eine Sperre wohl nicht mal anfechten. |
Nein und ich denke er ist ja auch kein Wiederholungstäter. Das Erste Mal war ja kein Dopingvergehen welches haltbar war nachdem er nicht wissen konnte was da in der Salbe war.
Darüberhinaus ist 1996 verjährt. |
Hehe, ich finde den Text des 3ten Auswahlpunktes geil, irgendwie zweideutig ;)
Aber on-topic: Ich weiss nicht ob man ihn sperren sollte. Das ganze ist doch eh ne Farce. Gestern hat auch irgendwer gefordert, man solle Ulle den Tour Sieg aberkennen - aber wer soll den dann bekommen? Oder sollte man einfach alle Ergebnisse loeschen, dann aber bitte bis mindestens zurueck zu Merckx, der war ja auch voll wie ne Haubitze. Anquetil etc. waren nix besser. Sperre fuer Zabel waere aber wohl dennoch gerechtfertigt... FuXX |
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hehe, fuxx: Beim 3. punkt habe ich auch gestutzt und dann erstmal überlegen müssen, bis es mir dämmerte! :Cheese:
nein, nicht sperren. so ein netter junge... :Nee: |
kann ich nicht beurteilen.
Ete ist irgendwie immer noch ein Sympathieträger und von der ganzen verlogenen Bande halte ich ihn noch für einen der Anständigeren. Was bringt eine Sperre? Der Tatbestand ist verjährt und seine Karriere ist sowieso rum. |
Nöö,
weiterfahren lassen bis zum bitteren Ende, haben doch eh nur 10% preisgegeben.:Huhu: Gruss strwd |
also ich fühl mich gerade an die wunderbaren Filme aus den 50ern erinnert - der charmante Dieb von Bagdad - irgend so was...
oder ne andere Sicht: soll man den einen Dieb nicht verurteilen, nur weil man die 99 anderen nicht greifen kann??? Ich hab keine Ahnung was das Gesetz für diese ganzen Fälle bereit hält, aber von der Logik her käme wohl auch hier nur Betrug in Betracht und der würde wohl schnell kippen. Und ansonsten isset mit "Selbstschädigung" ja auch ein bissl schwierig bzgl. Verurteilung, wenn mich mein kleines Hirn nicht im Stich läßt :Gruebeln: Anders bei den "Vertreibern", Ärzten, etc.. da gäbs dann wohl schon andere Möglichkeiten. Bleibt also nur die Moralische Bewertung und da sach ich klar Nö - der guckt immer so treu und lieb :Lachen2: - Irgendwie überblick ich das Ganze sowieso nicht mehr - und es ist heiß im Büro:( Gruß Kampa |
ich denke mal da hat keiner mehr was davon!
E alles zu spät! |
Für mich stellt sich die Frage nicht.
gedopt = gesperrt Verjährung gibt´s auch nicht, schließlich dopt Zabel heute noch. (Oder was soll ich glauben nach der aktuelle Farce, die hier abgezogen wird) Aber vielleicht kann man bei ihm ja die gleiche Strafe anwenden wie bei Zidane, denn schließlich ist er ja wirklich soetwas wie ein Sympatieträger, UND ER HAT JA NIEMANDEN BETROGEN! |
ich würde empfehlen, mal die kirche im dorf zu lassen. :-((
allein mord verjährt niemals, alles andere muss man einfach in der relation sehen. |
Mal eine Frage an die Juristen: Warum verjähren Straftaten eigentlich überhaupt?
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heyheyhey sei mal net so garstig :Diskussion: stell dir vor du bist in wirklichkeit Schwuld und erzählst des deiner Frau erst im Jahre 2017 ob du dann nicht auch Bewährung wolltest? Weeen bitteschön habe die alle betrogen?? uns als Zuschauer??? ist doch lächerlich die können sich nur untereinander betrügen, da aber alle das gleiche tun ist nichtmal das passiert ---- und bitte bitte lieber Klugschnacker, MACH DAS WEG! das mit dem "betrogenen Scharping" auf der ersten Seite, hab schon die ganze Tastatur vollgekotzt |
Die armen Schweine, die erwischt wurden, sind ja auch gesperrt worden. Da hat sich auch keiner hingestellt und gerufen: Sind ja alle gedopt. Lass ihn laufen..
Andererseits sollte es schon einen Unterschied machen, ob sich jemand selbst beschuldigt oder erwischt wird. |
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Es gibt sicherlich noch andere ("moralische") Begründungen... |
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Nette Auflistung:
klick hier |
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Gehen wir mal von der (glaub ich heute noch) herrschenden Meinung aus, dass Strafrecht die Rechtsgüter vor Verletzungen und Gefährdungen schützen soll. Es ist keine "Vergeltung" mehr der begangenen Tat. (Also keine Blutrache, etc.., das ist ja auch häufig das Problem, wenn Betroffene das Strafmaß nicht verstehen können) Dazu packst Du jetzt noch die weitere Grundforderung, dass Strafe immer einen Zweck verfolgen muß. Das ist die Richtung in die man bei Strafrecht und Verjährung denken sollte. Vll. findet sich hier ja noch nen Strafrechtler - oder ich lug mal in die alten Kommentare von damals Ich weiß die Antwort ist ein wenig dünn - aber Strafrechtstheorien sind nicht ohne und da war ich nie besonders gut drin... |
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Verweigert jeden Kommentar zum Thema Doping." Der war Staats-Amateur in der DDR, der braucht gar keinen Kommentar abgeben! |
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http://www.stern.de/sport-motor/spor...ng/589691.html |
Drulles, in der DDR wurde nicht gedopt!! Wenn, dann höchstens leistungsfördernd unterstützt!!
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:cool: |
verjährung: kampa hatte shcon nicht ganz falsch gelegen. ich kann mich nicht erinnern, dass im studium mal gründe für verjährung behandelt wurden, aber ich weiß noch ein bisschen was über straftheorie:
die gründe für die bestrafung von kriminellen sind nämlich 1. vergeltung (was aber im dt. recht heute nicht mehr so im vordergrund steht wie zb in den USA) 2. prävention. durch die strafe sollen einerseits potentielle straftäter abgeschreckt werden (klappt aber slebst bei der todesstrafe nicht wirklich gut, wie man sieht) und zum anderen diejenigen, die bereits eine strafe verbüßt haben, von weiteren taten abhalten. ich meine, es gab noch einen 3. punkt, aber das weiß ich jetzt nicht mehr. so, warum soll man jetzt ein delikt nach 10, 12 jahren noch vergelten? mord & völkermord verjähren nie, weil das eben besonders schlimme delikte sind, da kommt der rachegedanke noch stärker zum tragen. für alles andere gibts je nach schwere der tat eben relative verjährungsfristen. und der zweite punkt, die prävention... naja, ich könnt mir denken, dass es da nicht mehr viel zu präventionieren gibt, wenn jemand vor 10 jahren was angestellt hat und seitdem nicht wieder starffällig wurde? das sind wie gesagt vermutungen, ich weiß es nicht genau, warum delikte verjähren. ein weiterer grund könnte auch sein, dass es wenig soinnvoll ist, uralte fälle aus der mottenkiste zu kramen, bei denen aufgrund der langen zeit, die seither ins land gegangen ist, sowieso die ermittlungen schwierig werden. übrigens @ratzfatz: hochstabler war gut!! :Cheese: kommt da der schwabe in dir durch? ;) |
Wieso sollte Zabel gesperrt werden?
Ich halte seine heutigen Aussagen für glaubwürdig. Soweit ich es mitbekommen haben, decken sie sich mit denen von d'Hondt. Eine Woche lang mit EPO rumexperimentiert zu haben und anschließend sauber - das dürfte ihn zu einem der saubersten Fahrer im Peleton machen. Er hat sich heute der Öffentlichkeit gestellt, oohne das ihm etwas nachweisbar gewesen wäre. Wieso sollte dieser Schritt durch eine Sperre bestraft werden? Das macht doch nur Sinn, wenn man will, dass die anderen weiter schweigen :Gruebeln: |
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Und Aldag hat natürlich vor 5 Jahren aufgehört, so dass alles punktgenau verjährt ist. |
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Vielleicht waren beide auch immer sauber und die ganze Inszenierung diente nur dazu, das T-Mobile-Saubermann-Image zu unterstützen? Mal schauen, wie Milram reagiert ... |
wie auch immer....
mit Ete tät ich jedenfalls eher nen Bierchen zusammen trinken als mit so manch andrem |
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Worst case: Ich sehe im September hier in Stuttgart Zabel bei der WM fahren und Aldag als Betreuer der Nationalmannschaft. :Maso: |
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Die EPO-Geschichte glaub ich ihm gern, sonstige Sauberkeit nicht. |
Aus dem thread zur PK :
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Schön auch nochmal, die Aussage, er habe vom EPO-Gebrauch der Anderen mitprofitiert. Die Frage bleibt, ob das die Wahrheit war ... Er hat, glaube ich, sich auch nur auf EPO bezogen, oder ? Gibt's noch mehr zu sagen ? Wird das dann verheimlicht oder kommt es "von selbst" auf den Tisch ? Es wäre schön, wenn das die ganze Wahrheit wäre, ausgehen kann ich davon leider nicht ... Das sind die Fragen zum Erhalt der (oder eines Restes der) Sympathie-Tragfähigkeit ... Sonst denke ich, daß gleiches Recht für alle gelten und geltendes Recht angewendet werden soll. Gestandener EPO-Gebrauch vor über 10 Jahren - welche Strafe steht da drauf ? Wenn ich's entscheiden sollte, müßte ich mir erst noch abschließend klar werden, ob ich für komplette Freigabe oder lebenslange Sperre (und dann nur für aktuelle Vergehen oder auch vergangene) bin :Lachen2: |
Ich bin kein Strafrechtler, aber Strafe gibt es
a) zur Vergeltung anstelle der persönlichen Rache (Strafmonopol des Staates), b) zur Generalprävention (der Allgemeinheit soll verklickert werden, wer klaut kommt in den Bau und c) zur Spezialprävention (dem Einzelnen soll klargemacht werden, dass die Wiederholung Sanktionen nach sich ziehen). Verjährung gibt es a) um den Rechtsfrieden irgendwann mal wieder herzustellen b) nach einiger Zeit Beweisschwierigkeiten immer größer werden und c) der Zusammenhang zwischen der Tat und der Sanktion so nicht mehr wahrgenommen wird und zwar von den Tätern (Spezialprävention), der Allgemeinheit (Generalprävention, „der läuft ja immer noch frei rum“) und natürlich auch von den Opfern und ggfls deren Angehörigen (Nach 10 Jahren ist der Zorn verraucht). § 263 Betrug (1) 1Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Das Vermögen von Scharping oder den Fans sehe ich nicht geschädigt. Bei den Rennställen mag das anders sein, denn die haben den Profis Knete gezahlt. Die sind aber wohl weder getäuscht (Vorspiegelung falscher oder Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen) noch ist bei denen ein Irrtum erregt worden, denn die haben das ja wohl alle gewusst. Das dürfte wohl auch für die Veranstalter gelten. Nach § 95 AMG wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer entgegen § 6 a Abs. 1 Arzneimittel zu Dopingzwecken im Sport in den Verkehr bringt, verschreibt oder bei anderen anwendet. Der Eigengebrauch ist also straflos für den Sportler. Nach dem BTMG ist schon der Besitz von Betäubungsmitteln strafbar, der Handel damit wohl erst recht. Da wären wohl bei Arzneimitteln die Hinterleute dran. Die Sperre ist m.W. keine strafrechtliche Sanktion. Ob eine Sperre verhängt wird, dürfte sich damit nicht nach Strafrecht, sondern nach den Verbandsregelungen richten. Keine Ahnung, wie da die Verjährung geregelt ist. Würd’ mich interessieren, wenn jemand da einen anderen Tatbestand sieht. |
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Verjährung bedeutet allgemein, das nach Ablauf der Verjährungsfrist Rechten und Forderungen und nicht mehr durchgesetzt werden können. Der Anspruch als solcher besteht weiterhin, nur kann der Schuldner mit Hinweis auf die Verjährung die Zahlung verweigern. Die reguläre Verjährungsfrist wurde von 30 auf 3 Jahre herabgesetzt. Sollte der Gläubiger ein weiteres Interesse an der Durchsetzung seiner Rechte und Forderungen haben, gibt es die Möglichkeit der Hemmung oder des Neubeginns der Verjährungsfrist. Damit ist eigentlich erklärt, warum es Verjährungsfristen gibt. Man geht davon aus, daß nach Ablauf einer Frist kein Interesse an einem Titel vorhanden ist. Ich vermute mal, das ist im Strafrecht ähnlich. Entsprechend der Schwere der Tat gelten unterschiedliche Fristen, bzw. Ausschlüsse. |
Moin, VB_Man, so spät noch beim gleichen Thema?
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Lügen ist doch grundsätzlich nicht verboten, also: who cares? (rechtlich gesehen)
Und Du kannst Verträge abschließen wie Du willst, das interessiert keinen Strafrichter... |
Wenn die Arbeitgeber tatsächlich nix gewußt haben, wären sie wohl getäuscht worden. Aber auch wenn in den Verträgen steht "kein Doping", wenn sie's gewußt haben, zählt das strafrechtlich. Da sind natürlich Konstellationen denkbar, in denen der Fahrer das Doping aufgenommen hat und der Arbeitgeber noch nix davon wußte. Ich hab die Statements nicht im Einzelnen verfolgt, weil mich z.B. wesentlich mehr interessiert, ob ich am Wochenende trotz des angesagten Regens Radfahren kann, hab das aber so verstanden, daß die Rennställe das ganze organisiert haben und die Ärzte in Freiburg oder die "Ersatzleute" engagiert haben. Die Leute dort wären dann wohl wegen des § 95 AMG dran, weil sie es selbst verabreicht haben oder die eigentlichen Täter angestiftet haben. Das Selbst-einnehmen ist danach aber nicht strafbar.
In den Verträgen können natürlich irgendwelche Vertragsstrafen für den Fall des Dopings stehen. Das sind Geldzahlungen, die in einem bestimmten Fall, hier Doping, gezahlt werden müssen, ist aber keine Strafe, die vom Staat z.B. als Geldstrafe verhängt wird. Die werden diese Vertragsstrafe nach Treu und Glauben aber auch nicht verlangen können, wenn sie positiv vom Doping wußten und dies über längere Zeit akzeptierten oder sogar gefördert bzw. organisiert haben. |
was ich grad so feststelll
-----SOOO VIIIIIEL wie momentan, ist noch NIE über den Radsport berichtet worden, nichtmal wärend der TDF ob man bei Triathlon?? :cool: :Hexe: und nochmal wegen Zabel ich bin absolut sicher das die Fahrer die jämmerlichsten Würstchen im System waren -----ich kenn schon die Anworten.....interessiert mich nicht! mein Gerechtigkeitsempfinden .... die "kleinen" werden gehängt den großen kann man nix nachweisen und soll immer mal der den ersten Stein werfen der KEiN Dreck am Stecken hat |
Herzlichen Dank für die Antworten zur Verjährung!:Blumen:
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