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Nebenkostenabrechnung - wer kennt sich aus?
Hallo zusammen,
ich habe jetzt für 2013 eine NK-Abrechnung bekommen, die erste meines Lebens ;) Leider gibt es da ein paar Ungereimtheiten - vielleicht kann mir hier jemand helfen. Das Problem ist, dass ich anfangs oft nach der Abrechnung gefragt habe, der Vermieter aber durch private Probleme etc da einfach nie dazu kam (soll hier auch nicht das Thema sein), jedenfalls habe ich daher jetzt die erste Abrechnung bekommen, obwohl ich schon seit Ende 2010 in der Wohnung wohne. Da der Vermieter im gleichen Haus wohnt und das Verhältnis eigentlich sehr gut ist, möchte ich das Thema gerne so sanft wie möglich klären. Die geforderte Nachzahlung beträgt ca. 450 Euro und ich habe folgende Probleme damit: Gut 80% der Kosten beziehen sich auf die Garage, ein Großteil davon für Reparatur am Rolltor etc. In meinem Mietvertrag sind die Kosten für die Garage als "inklusive" angekreuzt. Reparaturkosten sind laut meiner Internetrecherche generell nicht abrechenbar. Was ist mit den anderen NK für die Garage? Da bin ich mir unsicher. Bezieht sich also das "inkl." im Mietvertrag auf die eigentliche Miete der Garage und kann der Vermieter dann zusätzlich NK für die Garage berechnen oder ist das alles als "inkl." anzusehen? Da die Rechnung für 2013 ist, ist sie eigentlich ohnehin vejährt, aber ich wäre auch bereit dazu, die ca. 100 Euro für die eigentlichen Nebenkosten zu bezahlen, wenn ich damit einem größeren Ärger aus dem Weg gehen kann. Danke Keksi |
Reparaturkosten sind grundsätzlich nicht auf die Nebenkosten umzulegen es sei denn sie sind unter 75€/Jahr.
Bei defekten ist der Vermieter in der Pflicht dafür erhält er die Miete. Selbst Beschädigungen die die im normalen Gebrauch verursachst werden sind mit der Miete abgedeckt z. B. defekte Bodenfliesen. Beschädigungen durch falsche Nutzung musst du tragen. Andere Nebenkosten z. B. Vers., Grundsteuer etc. kann er dir in Rechnung stellen. |
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ich habe immer den eindruck, dass vermieter in der ersten warmmiete die im mietvertrag angeboten wird, davon ausgehen, dass kein wasser und strom verbraucht wird. ich habe nach neuen mietverträgen auch immer horrende nachforderungen und anpassungen an den abschlag, obwohl ich eher wenig von beidem verbrauche.
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Konkret ist die Frage, ob die Nebenkosten für die Garage okay sind. Die Reperaturkosten sind nicht okay, aber können Strom etc. auch für die Garage abgerechnet werden, auch wenn diese im Mietvertrag als "inklusive" bezeichnet ist? |
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Wie ist es den genau formuliert. Ist die Garage in der Kaltmiete inklusive? Oder steht da einfach nur irgendwo: "Garage in Miete enthalten." Ist irgendwie aufgelistet, welche Kosten in den Nebenkosten enthalten sind? M. |
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Es gibt eben irgendwo einen Punkt im Mietvertrag "Garagenstellplatz". Und da steht "inklusive". Ich schaue aber nochmal nach. |
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In meinem ehemaligen Mietervertrag stand drin, dass ein Pkw-Stellplatz vor dem Haus auf dem Hof inklusive ist (bzw. war).
Gemeint war damit ja die Nutzung als solche. Das ich also ein Recht auf einen Parkplatz habe und nicht drauf angewiesen bin, ob an der Straße was frei ist. Dieser einfache, unüberdachte Parkplatz verursachte in dem Sinne ja keine Folgekosten. Ist ggfs. bei deinem "inkl." auch nur die Nutzung als solche gemeint? Vermieter könnte sonst ja die Garage gänzlich für seine Nutzung beanspruchen. Und die Kosten (Strom für Beleuchtung und elektrischen Antrieb des Tor z.B.) sind eben mit dem Wörtchen "inklusive" nicht explizit gemeint? Edit: Gurus Post geht ja in die gleiche Richtung |
Okay... der größte Anteil fällt auf die Reparaturkosten, die ja definitiv nicht abrechenbar sind.
Den Rest werde ich nochmal anschauen. Danke für euren Input. |
Ich hab eine aehnliche Situation,...
Noch keine Abrechnung bekommen... Wie weit zureck darf der Vermieter denn gehen? Gruss und danke... |
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Abrechnungsfrist Ein Vermieter, der von seinen Mietern eine monatliche Vorauszahlung von Nebenkosten erhält, muss mit dem Mieter jährlich über die Nebenkosten abrechnen. Die dafür geltende Abrechnungsfrist ist im § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB festgelegt. Hiernach muss dem Mieter die Nebenkostenabrechnung spätestens mit Ablauf des 12 Monats nach Ende des entsprechenden Abrechnungszeitraums schriftlich zugegangen sein. |
Hallo !
Du redest doch von der NebK 2013, richtig ? Und die wurde dir jetzt zugestellt ? Dann würde ich hier http://www.nebenkostenabrechnung.com...hnung-fristen/ mal nachlesen ,ggf. Ist diese nämlich bereits verjährt ...:Huhu: -falls ich jetzt nichts überlesen habe... Nur so als Tipp, greetzy |
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Ist mir bewusst - will nur nicht für allzu viel Zoff sorgen ;) |
Sorry,habe deinen Post nur mit dem Smartphone gelesen...und die entscheidende Stelle überlesen...ich würde aber trotzdem auf die Regelung verweisen und ggf. Dann eine Einigung in der Mitte finden. Denn solltest du anfangen die NebenkostenAb. in die Einzelteile zu zerlegen und ihm Fehler diesbezüglich vorhalten ,dann ärgert sich am Ende jeder, da der jeweils andere sich nicht verstanden fühlt...
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Bist Du im Mieterverein?
Wenn nicht, kann ich Dir diesen nur empfehlen.:) Als ich noch in Miete wohnen mußte, hab`ich, durch die sehr gute Rechtsabteilung, sehr viele nützliche Ratschläge im Mietrecht bekommen. Hippoman :cool: |
Wenn es um eine "friedliche Regelung" gehen soll, würde ich mir den Mieterverein erstmals schenken.---
Verjährt ist verjährt und Instandhaltungskosten gehören nicht in eine NK Abrechnung, es sei denn es ist besonders geregelt. Dies würde ich erstmals in einem Gespräch locker vortragen, mal sehen, was passiert. Gruß W. |
ich danke euch!
Wohne seit schon ne Weile in der Wohnung und von Nebenkostenabrechnung keine Spur...ich zahle 100 Euro monatlich...(170 m2 wohnflaeche...) Liegt das in nem annehmbaren Rahmen? Moechte mein Risiko bewerten... :confused: :confused: :confused: |
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Neuer Betriebskostenspiegel für Deutschland 2,20 Euro pro Quadratmeter und Monat im Durchschnitt Quelle: http://www.mieterbund.de/startseite/...7f5dea7 daa0f |
Ich reiche meine NK Abrechnungen alle ohne drauf zu schauen beim Mieterbund ein. Sie sollen drauf schauen.
Die NK Abrechnungen sind sowieso immer falsch. |
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Mir wäre als Mieter lieber, wenn die NK relativ gut angepasst sind und ich bekomme ein paar Euro zurück. Zitat:
Wir sind Vermieter seit 20 Jahren und ich habe höchstens mal bei einem Rechenfehler eine Nachfrage gehabt. Aber zur Ausgangsfrage: Reparaturkosten hat der Vermieter zu tragen. Ist zumindest bei uns so. |
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Fehlerfreie Nebenkostenabrechnung ist nach meiner Erfahrung fast ein Ding der Unmöglichkeit. Die wenigsten Mieter oder Mietervereine allerdings finden die Fehler wirklich. |
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Bewußt habe ich auf jeden Fall noch keinen übers Ohr gehauen, hätte ich auch garnicht nötig. Und bei unseren Mietpreisen können die echt zufrieden sein. Bei 5€/qm kann keiner meckern.;) |
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Im letztgenannten Fall wäre damit eh schon alles (extrem günstig) abgedeckt. Falls es nur eine Voraus- bzw. Abschlagszahlung ist, wird das vermutlich eine sehr unangenehme Nachzahlung zur Folge haben - natürlich nur für den Zeitraum der noch nicht verjährt ist. Gruß Matthias |
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Wenn im Mietvertrag steht, dass die Garage mitvermietet ist und dass u.a. die Stromkosten für das Mietobjekt umgelegt werden, dann betrifft das imho logischerweise auch die Stromkosten für die Garage. Aber das dürften eigentlich nur Cent-Beträge sein - was wird denn in einer Garage an Strom verbraucht, wenn man nicht gerade ein Elektroauto lädt? Darüber, dass die Reparaturkosten für das Rolltor nicht umgelegt werden dürfen, besteht ja Einigkeit. Gruß Matthias |
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Allerdings habe ich letztens auch einen Bericht gesehen, wonach sehr viele NK Abrechnungen falsch sind. Hier steht das jede zweite falsch ist: http://www.welt.de/wirtschaft/articl...st-falsch.html Es kann nicht schaden, wenn man Mitglied beim Mieterverein ist, bei hohen Nachzahlungen ein Profi drauf schauen zu lassen. Sollte alles i.O. sein, dann ist es zumindest von jemand, der täglich mit solchen Angelegenheiten zu tun hat geklärt. |
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Sorry für OT. |
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Ich zahle 8 Euro/qm. Dazu kommt jährlich eine Staffelmiete von 5 Euro.
Als NK will der Vermieter 60% der Miete drauf schlagen. Irgendwie stimmt da was nicht...warum ich mich nach ne neue Bude umschaue. |
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Muss er dann aber der Höhe nach auch begründen können. |
Kann er ja nicht und das seit Jahren. :Lachen2:
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Ich habe 66qm, aber nur weil ich freiberuflich bin und dadurch ein großes Arbeitszimmer habe. Reichen würden mir 45-50qm, aber wenn meine Bude kleiner und billiger wäre, zahle ich dann umso mehr Steuern. Catch-22.:( |
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Von 100 beruflich aufgewendeten Euros kriegst du zwar im besten Fall 44 € vom Finanzamt zurück bzw. musst die 44 € weniger Steuern zahlen als ohne 100 € berufliche Aufwendungen. Mindestens 56 € bleiben unterm Strich trotzdem als Ausgabe bei dir. Bei Verdienst unterhalb vom Spitzensteuersatz (zieht ab ca. 53.000 €) sieht es noch schlechter aus. |
In der aktuellen Zeitschrift Finanztest gibt es ein paar Hinweise zur Betriebskostenabrechnung die ganz interessant und gut zu wissen sind.
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