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-   -   Radunfall - Was bezahlt die Haftpflicht? (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=14144)

Cruiser 29.05.2010 22:19

Radunfall - Was bezahlt die Haftpflicht?
 
Nachdem ich mich nun die letzten Wochen standhaft gegen die hinterlistigen Versuche der Autofahrer wehrte, mich über den Haufen zu fahren, ist es dann heute passiert, wenn auch etwas anders.

Der Tag fing schon komisch an, als von meinem Profile Design Flaschenhalter BEIDE Schrauben an den Muttern abgrissen sind und das Ding auf die Strasse flog...Was war das denn? Kann mir nicht vorstellen, die zu fest angezogen zu haben?:confused: :(

Dann der Unfall:
Ein Mädchen kam urplötzlich mit ihrem Fahrrad hinter einem Van raus und auf die Strasse...
Keine Chance mehr zu bremsen, keine Chance mehr auszuweichen. Zusammenstoss.
Die Geschwindigkeit war nich so hoch, weil wir grade erst in die Strasse eingebogen waren.

Keine schwerwiegenden Verletzungen, wir haben wohl beide Prellungen etc.

Ich habe dann die Polizei gerufen, die auch den Unfallvorgang aufgenommen hat.

Den Schaden am Rad kann ich schwer abschätzen.
Lenker und Gabel sind wohl fällig, tauscht man dann auch den Vorbau? Das ZIP 404 Vorderrad hat nen derben Achter, keine Ahnung, ob man den rauskriegt.
Der Rahmen hat am Oberrohr ne kleine Delle, da ist auch Lack abgeplatzt und es sieht wie ein kleines Loch aus. Rahmen ist ein Cervello P2C. Kann da jemand was zu sagen?

Was zahlt eigentlich die Haftpflicht?
Den Zeitwert? :Weinen: Wie rechnet sich das?
2008 haben wir die Räder gekauft.
Den Rahmen würde ich schon gerne behalten, werde Montag zum Freundlichen fahren....

Danke schonmal.:Blumen:

NBer 29.05.2010 22:23

Zitat:

Zitat von Cruiser (Beitrag 396706)
Was zahlt eigentlich die Haftpflicht?
Den Zeitwert? :Weinen: Wie rechnet sich das?

jo, zeitwert. der berechnet sich nicht, der wird festgelegt. also zb von einem radhändler. wenn der betrag der gegnerischen haftpflicht zu hoch erscheint, schicken die einen eigenen sachverständigen zum schätzen.
zu beachten ist, das bei unfällen mit kindern auch dem "opfer" oft eine teilschuld mitangelastet wird.

Meik 29.05.2010 22:26

Steh jetzt auf dem Schlauch. Du auf dem Rad? Das Mädchen auch? Wer schuld? Wenn per Rad: Haftpflichtversicherung überhaupt vorhanden? Mädchem wie alt, überhaupt schuldfähig? :confused:

DasOe 29.05.2010 22:29

Hat sich Mandarine mit abgelegt? Hoffentlich kommt verletzungsmässig nichts nach ... mitunter ist das Erwachen am nächsten Morgen schmerzhafter als gedacht ... haltet uns bitte informiert.

Ansonsten weiß ich aus meiner Erfahrung, zugrunde gelegt wird der Zeitwert (Rechnung, die einzureichen ist). Ansonsten könntet ihr "Verletzung der Aufsichtspflicht" ins Feld führen. Das hatte ich auch schon mal und ich habe mich damals mächtig abgelegt, um das Kurze nicht über den Haufen zu fahren.

Cruiser 29.05.2010 22:29

Zitat:

Zitat von NBer (Beitrag 396708)
jo, zeitwert. der berechnet sich nicht, der wird festgelegt. also zb von einem radhändler. wenn der betrag der gegnerischen haftpflicht zu hoch erscheint, schicken die einen eigenen sachverständigen zum schätzen.

Was ist denn dann ein Zeitwert? Der Betrag, den ich beim Verkauf erzielen würde?

Zitat:

Zitat von NBer (Beitrag 396708)
zu beachten ist, das bei unfällen mit kindern auch dem "opfer" oft eine teilschuld mitangelastet wird.

Nachdem der Polizist sowohl mich, als auch das Mädchen zum Unfallhergang befragte, sagte er, daß Mädchen sei eindeutig alleine schuld.
Die waren bei Eintreffen erst sehr skeptisch, zumindest empfand ich das so.

sybenwurz 29.05.2010 22:32

Blaue Banane hat ne Beule im Oberrohr, seitse drei Tage alt ist.
Dennoch: bei nem Unfall geltend machen beim Verursacher.
Garantieren kann dir nämlich keiner was.
Zum Vorderrad kann man nix sagen.
Manche Felge packts, manche nedd;- kommt auf den Grad der Verformung an und/oder ob nur das Kräfteverhältnis im Speichengefüge etwas ausm Gleichgewicht geraten ist (und wieso;- wenns nen Nippel halb aus der Felge gezogen hat, kannstes knicken, dann isses n Fall fürs Zipp-CrashReplacement).

NBer´s Einwand hat was, kommt sicher aber auch aufs Alter der Lütten an und ob ne Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht vorlag.
Meiks Einwand hat auch was: evtl. wollten sich die Eltern des Kindes grad gar kein Cervélo kaufen, wennse keine Haftpflicht haben.

Thorsten 29.05.2010 22:36

Naja, Cervelo-Fahrer landen vermutlich in der gleichen Schublade wie Porsche- und tiefergelegte BMW-Fahrer. Potenzielle Raser eben ;).

Gute Besserung für die Prellungen und dass du bald wieder voll auf den Beinen bist.

Wenn der Rahmen für die Tonne ist: www.bikepalast.com bietet gerade wieder (leicht) reduzierte Cervelo-Rahmen an.

sybenwurz 29.05.2010 22:36

Zitat:

Zitat von Cruiser (Beitrag 396714)
Die waren bei Eintreffen erst sehr skeptisch, zumindest empfand ich das so.

Verständlich: bei Kindern biste fast automatisch erstmal alleine schuld, egal wie doof und unvorhersehbar die sich aufgeführt haben.
Du bist ja aber sicher unltramegalangsam gefahren, weils bestimmt n Wohngebiet war und wenn nicht, dann auch und das Mädel konntste erst nen halben Meter vorm Crash sehen und unmöglich im Bereich des Menschenmöglichen bremsen, oder?

Cruiser 29.05.2010 22:39

Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 396712)
Steh jetzt auf dem Schlauch. Du auf dem Rad? Das Mädchen auch? Wer schuld? Wenn per Rad: Haftpflichtversicherung überhaupt vorhanden? Mädchem wie alt, überhaupt schuldfähig? :confused:

Beide auf Rad.
Ich auf der Strasse und das Mädel kam vom Bürgersteig aus hinter einem Van auf die Strasse, wollte diese überqueren. Das Mädel ist 10.

Zitat:

Zitat von DasOe (Beitrag 396713)
Hat sich Mandarine mit abgelegt?

Madarine war einige Meter hinter mir, hatte vor Schreck aber fast das Ausklicken vergessen, ging also noch gut.

Ich hoffe, daß das große Aua ausbleiben wird. Mal sehen morgen früh.
Danke:Blumen:

Cruiser 29.05.2010 22:44

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 396717)
Verständlich: bei Kindern biste fast automatisch erstmal alleine schuld, egal wie doof und unvorhersehbar die sich aufgeführt haben.
Du bist ja aber sicher unltramegalangsam gefahren, weils bestimmt n Wohngebiet war und wenn nicht, dann auch und das Mädel konntste erst nen halben Meter vorm Crash sehen und unmöglich im Bereich des Menschenmöglichen bremsen, oder?

Glücklicherweise war es tatsächlich so, weil wir grade erst in die Strasse (kleine Nebenstrasse) eingebogen waren und von einer vorfahrtgewährenden Strasse kamen.

Wäre das ganze auf einer der Hauptstrassen passiert (IM Strecke) hätte das GANZ anders ausgesehen.
Glück im Unglück gehabt!

Cruiser 29.05.2010 22:47

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 396715)
Blaue Banane hat ne Beule im Oberrohr, seitse drei Tage alt ist.
Dennoch: bei nem Unfall geltend machen beim Verursacher.
Garantieren kann dir nämlich keiner was.

Wie ist deine persönliche Einschätzung?

Auf der anderen Seite ist es natürlich uncool, wenn dir der Rahmen bei hohem Tempo unter dem Hintern wegbröselt...

nabenschalter 29.05.2010 22:48

erst Mal gute Besserung, aber so einfach wird das nicht.
Auch wenn die Polizie sagt, das Mädchen sei schuld, ist bei einem 10 Jährigen Mädchen die Einsichtsfähigkeit" noch zu prüfen. Sie kann zwar "schuld sein" aber Du bekommst von der Haftpflichtversicherung eventuell immer noch nichts, da Kinder nur eingeschränkt schuldfähig. Un die Haftpflicht wird sich wehren, denn die Abwehr unberechtigter Anspüche (auf grund gesetzlicher Haftungsregeln) gehört zu deren ureigenster Aufgabe. Ich würde da - wofern Du eine Rechtsschutz hast - mal Kontakt aufnehmen.
Oder Du machst Deine Ansürche bei der gegnerischen Versicherung geltend und schaust, wie sie reagieren, Dann kansnt Du immer noch zum Anwalt gehen.
Gruß
Nabenschalter

TomX 29.05.2010 22:49

@Cruiser:

Wie alt war das Mädchen?

Wenn sie unter sieben war, hast du ziemlich sicher Pech (außer du weist den Eltern die Verletzung ihrer Aufsichtspflicht nach).

Auch sonst hast du ein paar Hürden, um überhaupt dazu zu kommen, dass sie haftet:

http://de.wikipedia.org/wiki/Deliktsf%C3%A4higkeit

Und das mit dem Zeitwert ist richtig. Es ist der (objektive) Verkaufswert des Rads im unbeschädigten Zustand.

Könntet Ihr mal weniger Unfälle bauen? Ich würde gern auch zu was anderem schreiben :)

Ansonsten auch dir: Gute Besserung!

Meik 29.05.2010 22:49

Das Problem steckt hier: 828 BGB: "Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat."

Darüber ist dann der Punkt der Verletzung der Aufsichtspflicht durch die Eltern die Frage. War das so? Oder standen die Eltern daneben und konnten den Unfall trotzdem nicht verhindern?

Leider keine ganz einfache Sache bei Unfällen mit Kindern :(

Aber was ist eigentlich gerade los, nicht der erste aktuelle Thread zu Radunfällen :Nee:

Cruiser 29.05.2010 22:52

Zitat:

Zitat von nabenschalter (Beitrag 396726)
erst Mal gute Besserung, aber so einfach wird das nicht.
Auch wenn die Polizie sagt, das Mädchen sei schuld, ist bei einem 10 Jährigen Mädchen die Einsichtsfähigkeit" noch zu prüfen. Sie kann zwar "schuld sein" aber Du bekommst von der Haftpflichtversicherung eventuell immer noch nichts, da Kinder nur eingeschränkt schuldfähig. Un die Haftpflicht wird sich wehren, denn die Abwehr unberechtigter Anspüche (auf grund gesetzlicher Haftungsregeln) gehört zu deren ureigenster Aufgabe. Ich würde da - wofern Du eine Rechtsschutz hast - mal Kontakt aufnehmen.
Oder Du machst Deine Ansürche bei der gegnerischen Versicherung geltend und schaust, wie sie reagieren, Dann kansnt Du immer noch zum Anwalt gehen.
Gruß
Nabenschalter

Was ist mit "Eltern haften für ihre Kinder"?

Immerhin war die Mutter ja nicht in der Nähe, dafür aber der unangeleinte Hund...:cool:

Wenn ich auf meinem Schaden sitzenbleiben sollte, fände ich das nicht fair.

Meik 29.05.2010 22:53

[quote=TomX;396727Und das mit dem Zeitwert ist richtig. Es ist der (objektive) Verkaufswert des Rads im unbeschädigten Zustand.[/QUOTE]

Na sagen wir mal vor dem aktuellen Unfall, heißt ja nicht zwingend dass es vorher keine Lackkratzer oder ähnliche kleine Beschädigungen hatte.

Es heißt zwar meist Zeit- oder Wiederbeschaffungswert, stellt aber real eher wie auch bei KFZ den Veräußerungswert dar. Also das was du bei Verkauf unmittelbar vor dem Unfall als Verkaufspreis erzielt hättest.

Cruiser 29.05.2010 22:54

Zitat:

Zitat von TomX (Beitrag 396727)
@Cruiser:

Wie alt war das Mädchen?

Wenn sie unter sieben war, hast du ziemlich sicher Pech (außer du weist den Eltern die Verletzung ihrer Aufsichtspflicht nach).

10 Jahre.

Vielen Dank allen schon mal für die Anregungen/Infos.

Meik 29.05.2010 22:56

Zitat:

Zitat von Cruiser (Beitrag 396729)
Was ist mit "Eltern haften für ihre Kinder"?
Immerhin war die Mutter ja nicht in der Nähe, dafür aber der unangeleinte Hund...:cool:

Nicht in der Nähe klingt IMHO klar nach Aufsichtspflichtverletzung und dürfte auf die Haftung der Eltern hinauslaufen. Hoffentlich haben die dann auch eine Haftpflichtversicherung.

Zitat:

Wenn ich auf meinem Schaden sitzenbleiben sollte, fände ich das nicht fair.
Umgekehrt: Muss ein 10jähriges Kind ein teures Rennrad bezahlen obwohl es vermutlich die Folgen seines Handelns nicht so abschätzen kann wie ein Erwachsener?

sybenwurz 29.05.2010 22:59

Zitat:

Zitat von Cruiser (Beitrag 396725)
Wie ist deine persönliche Einschätzung?

Ich bin da relativ schmerzbefreit, fahre aber auch fast ausnahmslos irgndwelche Kisten, die ich eh nimmer hergeb und bei denen sich sowas dementsprechend bei nem Verkauf nedd preismindernd auswirkt.
Haltbarkeitsmässig hätte ich relativ wenig Bedenken (hab die "Dulln" nu aber auch nedd gesehen), aber wie gesagt: ne Garantie kann (und wird) dir niemand geben.
(Ich selbst würde wahrscheinlich weiterfahren, aber nen Kunden niemals so auf die Strasse schicken, ohne Bedenken oder Veto anzumelden)
Prinzipiell sagen aber alle Hersteller, dass ein Bauteil aus Alu mit sichtbarer Beschädigung/Verformung ausgetauscht werden muss;- aus gutem Grund.

Zitat:

Auf der anderen Seite ist es natürlich uncool, wenn dir der Rahmen bei hohem Tempo unter dem Hintern wegbröselt...
Bröseln wird er nicht, wenn, dann brechen...:Cheese:

Cruiser 29.05.2010 23:03

Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 396735)
Umgekehrt: Muss ein 10jähriges Kind ein teures Rennrad bezahlen obwohl es vermutlich die Folgen seines Handelns nicht so abschätzen kann wie ein Erwachsener?

"Teuer" ist realtiv. Es geht um das Prinzip.

Wenn das Kind sich im Verkehr nicht regelkonform verhalten kann, muss es beaufsichtigt dort teilnehmen.

Sieh es mal so, wäre ich nicht ein doofer Triathlet, sondern ein Bus gewesen, wäre das nicht so glimpflich abgegangen.

sybenwurz 29.05.2010 23:04

Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 396728)
Das Problem steckt hier: 828 BGB: "Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat."

Nu mach n Punkt: prizipiell iss das richtig, aber man kann von ner Zehnjährigen durchaus erwarten, dass sie nicht blindlings wie n Kleinkind hinter nem Auto auf die Strasse rennt (oder fährt).
Wäre zu erwarten, dass sie dies doch tun könnte, hatse alleine und mitm Fahrrad nix auf der Gasse verloren und es liegt ne Verletzung der Aufsichtspflicht vor.

Cruiser 29.05.2010 23:04

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 396738)
Ich bin da relativ schmerzbefreit, fahre aber auch fast ausnahmslos irgndwelche Kisten, die ich eh nimmer hergeb und bei denen sich sowas dementsprechend bei nem Verkauf nedd preismindernd auswirkt.
Haltbarkeitsmässig hätte ich relativ wenig Bedenken (hab die "Dulln" nu aber auch nedd gesehen), aber wie gesagt: ne Garantie kann (und wird) dir niemand geben.
(Ich selbst würde wahrscheinlich weiterfahren, aber nen Kunden niemals so auf die Strasse schicken, ohne Bedenken oder Veto anzumelden)
Prinzipiell sagen aber alle Hersteller, dass ein Bauteil aus Alu mit sichtbarer Beschädigung/Verformung ausgetauscht werden muss;- aus gutem Grund.



Bröseln wird er nicht, wenn, dann brechen...:Cheese:

Ist doch Carbon, kein Alu. Egal?

Thorsten 29.05.2010 23:06

Mit 10 Jahren sollte man schon wissen, dass man vor dem auf die Straße fahren nach links und rechts zu gucken und vorsichtig zu sein hat. Die 7-Jahres-Grenze ist ok, aber für so ein einfaches Verkehrsdelikt sollte man deutlich vor 18 haftbar sein.

Mal als Anhaltspunkt, ab wann ein Kind in der Lage sein sollte, "vollständig" am Straßenverkehr mit dem Rad auf der Straße statt auf dem Fußweg teilzunehmen:

http://www.berlinonline.de/berliner-...007/index.html

Nichtläuferin 29.05.2010 23:06

Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 396735)
Nicht in der Nähe klingt IMHO klar nach Aufsichtspflichtverletzung und dürfte auf die Haftung der Eltern hinauslaufen. Hoffentlich haben die dann auch eine Haftpflichtversicherung.

Ich glaube nicht, daß bei einem 10jährigen Kind die Eltern immer in der Nähe sein müssen. Bei uns fahren fast alle 5. Klässler (ist so etwa 10 Jahre) alleine in den Nachbarort in die Schule mit dem Fahrrad (ca. 2 bis 4km). Da ist auch nie ein Elternteil dabei.
Normalerweise wird ja in der 4. Klasse der Fahrradführerschein in der Schule gemacht. Gewisse Verkehrsregeln sollten ab da vorausgesetzt werden können.

Gute Besserung
Nichtläuferin

nabenschalter 29.05.2010 23:07

Eltern haften für ihre Kinder ist so generell Mumpitz.
Recht und Fairness sind zwei paar Stiefel und das persönliche Rechtsempfinden stimmt nicht notwendigerweise mit dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) überein. Sonst hätten wir ja Zustände wie im wilden Westen....
Nur so grundsätzlich.

Wie gesagt,
Ansprüche geltend machen bei gegnerischer Versicherung, dann gegebenenfalls Anwalt.Gruß
nabenschalter

TomX 29.05.2010 23:17

Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 396731)

Es heißt zwar meist Zeit- oder Wiederbeschaffungswert, stellt aber real eher wie auch bei KFZ den Veräußerungswert dar. Also das was du bei Verkauf unmittelbar vor dem Unfall als Verkaufspreis erzielt hättest.

Jo. So hatte ich das gemeint, nur etwas verklausuliert dargestellt :Cheese:

sybenwurz 29.05.2010 23:18

Zitat:

Zitat von Cruiser (Beitrag 396741)
Egal?

Nee, ich dachte, du hättest nen P2SL (frag jetzt nedd, wie ich drauf komme, keine Ahnung...:Gruebeln: )?
Naja.
Carbon iss im Eimer, wenn wirklich ne Beule drin ist und Fasern gebrochen bzw. -lagen delaminiert sind.
N Lackabplatzer an der Oberfläche oder n Kratzer in der Deckcarbonschicht machen dagegen eher nix, aber das iss ne Geschichte, die man am besten live sehen sollte.

Meik 29.05.2010 23:27

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 396740)
Nu mach n Punkt: prizipiell iss das richtig, aber man kann von ner Zehnjährigen durchaus erwarten, dass sie nicht blindlings wie n Kleinkind hinter nem Auto auf die Strasse rennt (oder fährt)

Sehe ich ja auch so, nur bei der ungenauen Formulierung im Gesetzt ist zwischen dem Glauben Recht zu haben und tatsächlich Recht bekommen oft ein großer Unterschied. :(

@nabenschalter: Ansprüche macht man üblich immer bei der anderen Person geltend. Direkt Ansprüche an die Versicherung stellen kann man nur im Ausnahmefall der KFZ (Gefährdungshaftung mit Versicherungszwang).

Es bleibt IMHO zu hoffen das entweder die Eltern zahlen oder eine Haftpflichtversicherung vorliegt. Könnte etwas dauern bis ein 10jähriges Mädel einen Carbonrenner vom Taschengeld abbezahlt hat. ;)

Ingo77 29.05.2010 23:35

Zitat:

Zitat von Cruiser (Beitrag 396729)
Was ist mit "Eltern haften für ihre Kinder"?

Immerhin war die Mutter ja nicht in der Nähe, dafür aber der unangeleinte Hund...:cool:

Wenn ich auf meinem Schaden sitzenbleiben sollte, fände ich das nicht fair.

Ich hatte vor 2 Jahren ein ähnliches Problem: Kind rennt plötzlich auf die Straße, Ingo mit dem Rad voll rein.

Nicht nur, dass die Mutter (die 3km entfernt zu hause saß) der Göre, die zunächst weglaufen wollte -sie war im Prinzip unverletzt, ich hatte nen Salto gemacht - mich dann auch noch nachträglich angezeigt hat:

Der von mir in aller Eile hinzugezogene Anwalt meinte dann: Da habe ich nochmal Glück gehabt, dass das Mädel schon 11 war. :Nee:

Wäre sie jünger gewesen, hätte ich womöglich keine roten Cent gesehen.

be fast 30.05.2010 00:15

Schöner Mist Cruiser! Vor so ner Gschichten steh ich auch ständig kurz davor. :(

Viel Erfolg!

Cruiser 30.05.2010 00:21

Zitat:

Zitat von be fast (Beitrag 396765)
Schöner Mist Cruiser! Vor so ner Gschichten steh ich auch ständig kurz davor. :(

Viel Erfolg!

Ahh, alles wird gut!

Ich frage mich manchmal, warum wir immer Angst vor den "Schwimmen" :Ertrinken: haben, Radfahren ist letztlich wesentlich gefährlicher:Maso:

Cruiser 30.05.2010 09:47

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 396753)
aber das iss ne Geschichte, die man am besten live sehen sollte.

Dackel deshalb morgen zum "Radhändler meiner Wahl".

Gab es nicht die Möglichkeit Rahmen testen zu lassen, also so art röntgen???

be fast 30.05.2010 09:53

Zitat:

Zitat von Cruiser (Beitrag 396797)
Dackel deshalb morgen zum "Radhändler meiner Wahl".

Zu Wim und Wum S. :Cheese:

GrrIngo 30.05.2010 09:53

Zitat:

Zitat von Cruiser (Beitrag 396766)
Ahh, alles wird gut!

Ich frage mich manchmal, warum wir immer Angst vor den "Schwimmen" :Ertrinken: haben, Radfahren ist letztlich wesentlich gefährlicher:Maso:

Ganz einfach: Beim Schwimmen wissen wir, daß wir es nicht können - selbst wenn wir das ganze Treibholz im Frei/Hallenbad versägen. Dagegen sind wir vollständig überzeugt davon, besser im Zeitfahren zu sein als Jan Ullrich, besser im Klettern zu sein als Marco Pantani und besser als Salvodelli zu sein beim Abfahren zu deren besten Zeiten - und da das nunmal zumindest für uns individuell ganz sicher so ist, kann da doch nichts passieren...

Tatsächlich aber passieren die meisten Todesfälle beim Triathlon-Wettkampf tatsächlich beim Schwimmen (laut US-Statistik zu etwa 50% wohl auch aufgrund von Vorerkrankung/Vorschädigung - Quelle triathlon No. 80 / Mai 2010).

Gruß
GrrIngo

Gruß
GrrIngo

roadrunner 30.05.2010 10:19

Gute besserung und viel erfolg!

Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 396735)
Umgekehrt: Muss ein 10jähriges Kind ein teures Rennrad bezahlen obwohl es vermutlich die Folgen seines Handelns nicht so abschätzen kann wie ein Erwachsener?

Er hat aber doch jetzt keinen Nachteil weil er ein teures Rad hat?

Wenn ich einen spiegel Ferrari abfahre ist das halt teurer als bei einem kleinen Fiat. So stelle ich mir das auch beim Rad vor.:confused:

Meik 30.05.2010 10:33

Zitat:

Zitat von roadrunner (Beitrag 396809)
Wenn ich einen spiegel Ferrari abfahre ist das halt teurer als bei einem kleinen Fiat. So stelle ich mir das auch beim Rad vor.:confused:

Stimmt, aber den Ferrari von einem 10jährigen Kind von dessen Taschengeld bezahlt bekommen? :confused:

Wie gesagt, hoffentlich ist eine Privathaftpflicht für das Kind vorhanden. Dann hat man gute Chancen sein Geld zu bekommen, wenn nicht wird es schwierig.

Raven 30.05.2010 10:34

Zitat:

Zitat von Cruiser (Beitrag 396797)
Gab es nicht die Möglichkeit Rahmen testen zu lassen, also so art röntgen???

Eine Bekannte ist in einer ähnlichen Situation bzgl. etwaiger Rahmenschäden i.V.m. Versicherungsabwicklung. Sie schickt das Fahrrad an einen SV und muss jetzt mehrere Wochen auf das Ergebniss warten.

Gibt mehrere Gutachter:
www.velotech.de
www.zedler.de ("bekannt" aus dem Tour-Magazin)

NBer 30.05.2010 10:37

Zitat:

Zitat von Raven (Beitrag 396821)
Eine Bekannte ist in einer ähnlichen Situation bzgl. etwaiger Rahmenschäden i.V.m. Versicherungsabwicklung. Sie schickt das Fahrrad an einen SV und muss jetzt mehrere Wochen auf das Ergebniss warten.

Gibt mehrere Gutachter:
www.velotech.de
www.zedler.de ("bekannt" aus dem Tour-Magazin)

aber vorsicht. die sachverständigenkosten werden nur bei 100%iger schuld von der gegenseite übernommen. da würde ich in dem aktuellen fall noch warten. nicht dass er sonst auf einem teil dieser kosten auch noch sitzenbleibt. bei zb ner 30%igen mitschuld kann das bei ner dann sicherlich mehrere hunder euro teuren sachverständigenuntersuchung richtig teuer werden. da muss man auch mal den gesamtstreitwert und das risiko eine rmithaftung im auge behalten.

Pascal 30.05.2010 10:39

Zitat:

Zitat von Nichtläuferin (Beitrag 396743)
Ich glaube nicht, daß bei einem 10jährigen Kind die Eltern immer in der Nähe sein müssen. Bei uns fahren fast alle 5. Klässler (ist so etwa 10 Jahre) alleine in den Nachbarort in die Schule mit dem Fahrrad (ca. 2 bis 4km). Da ist auch nie ein Elternteil dabei.
Normalerweise wird ja in der 4. Klasse der Fahrradführerschein in der Schule gemacht.

Das mit dem Fahrradführerschein fiel mir im Zusammenhang mit den 10 Jahren des Mädchens auch ein. Das wäre u.U. wichtig. Hat sie den "Führerschein" dürfte eine Teilnahme am Straßenverkehr völlig in Ordnung sein, zur Schule dürfen Kinder dann doch auch mit dem Fahrrad. Natürlich ohne elterliche Begleitung. Daher würde ich somit auch keine Verletzung elterlicher Aufsichtspflicht sehen.

Meik 30.05.2010 10:43

Zitat:

Zitat von NBer (Beitrag 396824)
aber vorsicht. die sachverständigenkosten werden nur bei 100%iger schuld von der gegenseite übernommen

Und wenn es keine Haftpflichtversicherung gibt kann es passieren dass man trotz 100%iger Schuld des Gegners keinen Cent sieht. :(

Also vorsichtig mit Dingen die hohe Kosten verursachen.

Wir reden ja nicht über einen Autounfall wo es zwangsweise eine Haftpflichtverischerung gibt an die man direkt seine Ansprüche stellt. Das vereinfacht die Sache ungemein.


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