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Copyright verletzt wird teuer
Unser kleiner Verein mit ca. 60 Mitglieder bekam dieser Tage ein Einschreiben von einem Kartenverlag mit einem Bußgeld von ca. 870 Euro. Grund ist, weil auf unser Homepage ein Auszug eines Stadtplans war und wir so Copyright Rechte verletzen. Klar waren wir zu blauäugig und hätten so etwas ahnen sollen, aber der Student, der damals die Homepage aufbaute, verliess sich auf den Hinweis für nicht private Nutzung nicht erlaubt, folglich für private Nutzung erlaubt.
Dies ist jetzt ein Knackpunkt. Im Gegensatz zu unserem Forum hier verirren sich selten Besucher auf unsere Homepage. Müssen wir das Bußgeld als zudem teueres Lehrgeld akzeptieren oder sieht jemand eine Chance auf Einspruch oder Einigung. Danke vorab.:Blumen: Matthias |
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Zahlen ohne lange nachdenken, würde ich nicht. Ne Homepage ist doch mehr oder weniger private Nutzung und ihr habt damit ja kein Geld verdient, oder? Das ist so typisches Sesselfurzertum! Sowas braucht kein Mensch! |
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Wenn er beweisen kann, dass die HP nicht stark frequentiert ist hat er vielleicht chancen. Prinzipiell geb ich dir aber recht, so einfach bezahlen würd ich auch nicht ungbedingt. sollte sich mal ein jurist melden Bernd |
Guck mal hier zu diesem Thema: http://www.triathlon-szene.de/forum/...ead.php?t=9609, insbesondere zu den Grenzen für die sich an so einem Unsinn gnadenlos bereichernden Abmahnanwälte steht da auch was.
Vermutlich ist es aber kein "Bußgeld", was ihr erhalten habt (http://de.wikipedia.org/wiki/Bu%C3%9Fgeld) sondern ein euch sehr hoch erscheinender Betrag, den sie von euch haben wollen und der sich aus verschiedenen Dingen zusammensetzt. |
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Ehrlich gesagt tun die mir echt leid, dass die auf diese Weise sich ein paar Kröten verdienen müssen!:Nee: Ich würde es auch nicht einfach so bezahlen. Zunächst kostet es den Kläger ja nix, wenn du aber deinerseits (berechtigt) einen Juristen damit beauftragst, könnte es (bei Niederlage) dann recht teuer für ihn werden... |
Hier ist eine interessante Alternative:
http://www.openstreetmap.de/ Diese Karten kannst Du auf jeden Fall benutzen:Cheese: VG Frank |
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Nach jetztigem Stand würden wir den Verlag anschreiben. Eine gerichtliche Auseinandersetzung wollen wir nur, wenn wir auf der sicheren Seite wären, sonst könnte es richtig teuer werden. Danke schon mal für Eure ersten Meldungen:Blumen: Matthias |
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sehr bitter und in eurem Fall etwas überzogen. Aber bevor du fast die gleiche Summe einem Advokaten für die Vertretung "eurer Intererssen" auf den Tisch legst (mit immer ungewissem Ausgang am Ende), würde ich versuchen ein "normales Mensch zu Mensch Gespräch" mit dem Leiter des Verlages zu suchen. Vielleicht kannst du dabei die Summe etwas reduzieren? Kurt |
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Matthias |
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meine versuche, mich bei dem "geschädigten" zu entschuldigen und mich gütlich mit ihm zu einigen wurden ignoriert. ich habe merhmals angerufen und ihm auf´s band gesprochen, mich entschuldigt und ihn um rückruf gebeten - keine antwort. über die "sorte" anwalt, die solche urheberrechtsgeschichten vertreten und deren methoden wurde in dem thread auch viel geschrieben... sind auch alles andere als barmherzige samariter. cengiz aka Jahangir hat in meinem fall (und dafür danke ich ihm bis zur bahre) das gesetzbuch durchforstet und ist dabei auf das hier gestossen: § 97a Abmahnung (1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden. (2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro. du kannst ihn ja mal fragen, ob das in eurem fall ebenfalls zutrifft. alles gute und viel glück! meik |
Zitat:
:Blumen: Dies ist genau der Punkt. Als Schadensanspruch für entgangene Lizenzgebühren bekommen wir ca. 800 Euro angemessene Vertragsstrafe :Nee: plus Aufwandskosten berechnet. Ob rechtlich in Ordnung kann ich nicht sagen, moralisch viel zu hoch, weil dem Verlag ja kein wirklicher Schaden entstanden ist. Zweiter Knackpunkt ist wohl die private Nutzung, auch hier könnte die Rechtsprechung anders urteilen als wir es sehen. Wir verfolgen keine gewerblichen Zwecke damit und mit ca. 30 Aufrufen im Monat ist unsere Homepage ja auch nicht gerade stark frequentiert. Matthias |
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