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Zweifelt aber die Versicherung bzw. der Unfallgegner die Summe im KV an gibt es Probleme wenn der Schaden danach nicht mehr begutachtet werden kann. Solltest du vorab reparieren wollen (angesichts anstehender WK verständlich) reichlich Fotos vom Schaden machen um hinterher was in der Hand zu haben. Am besten mit dem KV einige Fotos einreichen. |
Mensch, du machst ja Sachen ...
Gute Besserung :Blumen: Du wirst doch hoffentlich ein Zweitrad haben??? |
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So, dann iss mal wieder, damit mit ich nicht Schuld bin, wenn du vorm Fleisch fällst. :cool: |
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Weiß ich aber auch nur vom Hörensagen... |
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dass das Rad zu Lasten des Fahrers geht nur weil die Familie keine Haftpflicht hat (gibts das wirklich - Leute die keine Privathaftpflicht abgeschlossen haben?) wäre schon krass :Nee: gute Besserung Cruiser! |
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Wenn jemand haftpflichtig ist, dann muss er Schadensersatz zahlen. Eine Haftpflichtversicherung übernimmt für den Haftpflichtigen diese Pflicht gegen vorherige Gebühren etc.. Wenn jemand keine Haftpflichtversicherung hat, dann entbindet das nicht von der Zahlungspflicht, es heißt ja Haftpflicht und nicht Haftpflichtnurwennversichert. (Einschränkung: Einem nacktem Mann kann man nicht in die Tasche greifen, wenn der Haftpflichtige nicht versichert ist und kein Geld hat, dann kann er zwangsläufig auch nicht zahlen und der Gläubiger hat evtl Pech - das ist aber ja immer so.) |
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