hazelman |
03.07.2008 11:00 |
Zitat:
Zitat von drullse
(Beitrag 107411)
Ist das Rennen denn jetzt überhaupt noch genehmigungsfähig :confused:
Mein erster Reflex war "Selbst schuld, wenn man da startet" aber natürlich ist das falsch. Noch so eine Windschatten-Orgie wird das Image des Rennens aber sicher nicht verbessern...
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Ach, „genehmigt“ in dem Sinn, wie der Feld-Wald-und-Wiesen-Triathlon werden die Großveranstaltungen doch sowieso schon lang nicht mehr. :Nee:
Zwischen den Gro0ßveranstaltern (nit nut XDream) werden mittlerweile „Veranstalterverträge“ geschlossen, die insbs. die Abgaben detailliert Regeln.
Dafür ist vor nicht allzu langer Zeit in der Veranstalterordnung eine Sonderregelung eingefügt worden, nach der die DTU so ziemlich auf alles verzichten kann, was eigentlich in den Ordnungen steht. Guckst Du da in § 20: „In begründeten Einzelfällen kann das Präsidium der DTU von einzelnen Pflichten der Veranstalterordnung und der Sportordnung eine Befreiung erteilen.“
Ich hatte schon mal früher an dieser wachsweichen Vorschrift Kritik geübt, weil ich mir beispielsweise nicht vorstellen kann, worin der „begründete Einzellfall dafür begründet liegen könnte, beim Ironman auf einmal 18jährige starten zu lassen, wo das doch nach der Sportordnung erst ab 20 geht. Ist der Ironman nicht so belastend wie die Quelle Challenge??? Na, vielleicht wussten die schon, dass beim Eiermann der Radsplit als RTF ausgetragen wird :Cheese:
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