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NBer 12.02.2015 15:00

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 1113158)
:Cheese:


Gilt zum Glück nicht im Privatleben.
Die Gedanken sind frei...

Eine Äußerung in einem Forum ist aber kein Gedanke, sondern zunächst einmal eine schriftliche Aussage. Eventuell sogar eine Behauptung oder Unterstellung.

CaraDelevigne 12.02.2015 15:02

Mir dreht sich auch der Magen um wenn ich den herzallerliebsten Ulle bei diversen WKs wie zBsp dem Ötzi bräsig, feist fahren sehe und wie ihm immer noch zugejubelt wird....würg. :Cheese:

Das ist beim Jens V. nicht anders. Wer das braucht bitte schön....:Huhu:

dude 12.02.2015 15:16

Zitat:

Zitat von NBer (Beitrag 1113179)
Eine Äußerung in einem Forum ist aber kein Gedanke, sondern zunächst einmal eine schriftliche Aussage. Eventuell sogar eine Behauptung oder Unterstellung.

Das ist schon so, aber solange es sich um eine Person des oeffentlichen Lebens handelt, ist es eine Meinungsaeusserung.

Ich lass' mich gerne korrigieren von jemandem der mehr als nur mein Halbwissen hat.

Lui 12.02.2015 15:40

Zitat:

Zitat von CaraDelevigne (Beitrag 1113181)
Mir dreht sich auch der Magen um wenn ich den herzallerliebsten Ulle bei diversen WKs wie zBsp dem Ötzi bräsig, feist fahren sehe und wie ihm immer noch zugejubelt wird....würg. :Cheese:

Wieso nicht? Soll man lieber Abfall nach ihm werfen?

NBer 12.02.2015 16:01

Zitat:

Zitat von dude (Beitrag 1113187)
Das ist schon so, aber solange es sich um eine Person des oeffentlichen Lebens handelt, ist es eine Meinungsaeusserung.

Ich lass' mich gerne korrigieren von jemandem der mehr als nur mein Halbwissen hat.

hmmmm, laut wikipedia, hat es nichts mit der stellung der person zu tun:
"Eine Tatsachenbehauptung bezieht sich auf objektive Umstände in der Wirklichkeit, die (zumindest theoretisch) dem Beweis vor einem Gericht zugänglich sind, also etwa durch Urkunden, Zeugen oder Sachverständige bestätigt oder widerlegt werden können. Dagegen ist ein Fakt / eine Tatsache im Sinne der Rechtsprechung ein tatsächlich bewiesener Zustand.

In Abgrenzung dazu ist eine Meinungsäußerung oder eine sonstige Wertung oder Prognose eine subjektive, nicht verifizierbare Äußerung, die rechtlich anders eingeordnet wird."

man unterscheidet also nur, ob eine aussage bestätigt/wiederlegt werden kann, oder ob es nicht verifizierbar ist.
"XYZ ist ein doper" ist demnach eine tatsachenbehauptung, die im zweifelsfall (zb vor gericht) bewiesen werden muss. und man muss selbst beweisen, dass man mit dieser aussage recht hat, nicht die gegenseite muss das gegenteil beweisen.

eine meinungsäußerung wäre vll "XYZ sieht aus wie ein doper". das ist eine subjektive, nicht verifizierbare Einschätzung, die sich aufs aussehen bezieht, nicht auf eine tatsache.

so könnt ichs mir denken......

captain hook 12.02.2015 16:15

Zitat:

Zitat von Lui (Beitrag 1113193)
Wieso nicht? Soll man lieber Abfall nach ihm werfen?

Blutkonserven. :Cheese:

dude 12.02.2015 16:18

Zitat:

NBer
Du hast noch weniger Halbwissen als ich, lass' es lieber sein.

https://de.wikipedia.org/wiki/Person...tlichen_Lebens

Es geht um die entgegenstehenden Grundrechte aus Art. 2 Abs 1 iVm Art 1. auf der einen und Art. 5 auf der anderen Seite.

"Voigt ist ein Doper" kann daher IMO anders als "NBer ist ein Doper" eine straffreie Meinungsaeusserung sein.

Ich wuerde das aber lieber einem Experten ueberlassen, ehe wir uns hier weiter mit Halb- und Zehntelswissen bewerfen.

phonofreund 12.02.2015 17:02

Mann, seid ihr heilige......
Und Hauptsache gedankliche Aggression loswerden und in die Tasten hauen. :confused:


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