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Herzlichen Glückwunsch Lutz! :Blumen:
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Mensch, hier habe ich die letzten Tage ja richtig was verpasst ...
Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag, lieber Lutz :Blumen: ! Riesen-Glückwunsch auch zu deinem neuen Job als Autor, finde ich sowas von saucool! Und nun mach´das ja nicht gleich wieder runter. Du wirst für ein Online-Portal schreiben und das ist ARBEIT. Der Chefredakteur will dich, weil du ein interessanter Typ bist, der eine faszinierende Geschichte zu erzählen hat und auch noch schreiben kann. Na, ich denke, das neue Lebensjahr fängt eigentlich ganz gut an. |
Zitat:
und mit 300000 km Laufleistung macht es jetzt wenig Unsinn ein bisschen von meinem nicht gerade üppigen Budget in Reparaturen zu stecken.. Ich hab die Kiste 2005 für 450 Euro gekauft und er hat seine Schuldigkeit mehr als getan. :cool: |
Noch mal Zuzahlungen- und vielleicht Entwarnung
Hey Lutz,
noch mal das leidige Thema Zuzahlungen: habe mich gerade noch mal schlauer gemacht, weil mir noch nicht ganz klar ist, wie das mit der gemeinsamen Veranschlagung von Ehepaaren läuft. Das Jahresbruttoeinkommen beider Ehepartner wird zugrunde gelegt, die Summe muss dann aber nur einmal gezahlt werden, also von beiden zusammen. In dem Moment, wo einer der Ehepartner eine chronische Erkrankung hat und in den letzten 12 Monaten mindestens einmal im Quartal wegen dieser Erkrankung beim Arzt war, greift für beide (!) die 1% Regelung. Jetzt aber noch mal zu deiner Situation: Ich bekam die Information, dass in dem Moment, in dem Ehepartner getrennt lebend sind, beide einzeln berechnet werden, unabhängig davon, ob sie noch in derselben Wohnung leben. Das sagt die AOK Rheinland und auch die IKK. Welches war deine Krankenkasse? Das ist also prima für dich, denn wenn ihr nun tatsächlich getrennt lebend seid (was natürlich nicht prima ist), würde das bedeuten, dass du nur 1% deines eigenen Jahresbruttoeinkommens zuzahlen musst. Im Antrag auf Zuzahlungsbefreiung musst du nur ankreuzen, dass du getrennt lebend bist, wenn's denn so ist. Wenn ihr euch wieder zusammen getan habt, also doch nicht getrennt lebend seid, greift das, was ich oben schrieb: Ihr werden zusammen veranschlagt, müsst aber ZUSAMMEN durch deine Erkrankung nur 1% zahlen, wenn du die Bescheinigung über die chron. Erkrankung von deiner Ärztin bekommst. Es ist dann egal, bei welcher Kasse ihr die Zuzahlung beantragt, falls ihr bei verschiedenen Kassen versichert seid. Super, ich habe auch wieder was gelernt. Danke dafür. Noch Fragen? Ruf mich an! Viele Grüße, J. |
Zitat:
Freut mich sehr, dass der Deal mit der KLE geklappt hat! Aber anderwas: ehe du den Deal mit dieser Fahrradgeschichte unter Dach und Fach bringst, vergewissere dich, dass dir dadurch keine Nachteile hinsichtlich deiner Arbeits -(?) oder Erwerbsunfähigkeit entstehen. Ein Sozialversicherungsträger könnte ja der Meinung sein, dass du ohne weiteres auch ne andere "Arbeit" übernehmen könntest, wenn du zu Schreiben in der Lage bist (wenngleich ichs dir natürlich wünsche, dass du irgendwann wieder nem geregelten Job nachgehen kannst). |
Lieber Lutz,
von mir auch Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! :Blumen: |
Hallo Lutz,
ich wünsche Dir einen schönen Geburtstag. :Huhu: der Coach |
Lieber Lutz! Alles Gute zum Geburtstag! :Blumen:
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