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Danksta 24.08.2007 10:47

Gerade hab ich mich für den Frankfurt Marathon angemeldet. Auf ne richtige Vorbereitung hab ich keine Lust, auf nen Marathon am Limit erst recht nicht.
Ich finde, dass ich mit ner 3:21 im IM zurecht davon ausgehen kann, einigermaßen locker unter 3h laufen zu können. Damit wäre dann meine traurige Marathon-Entwicklung mal zumindest leicht
verbessert.

Ob das mit dem Köln Triathlon noch was wird, muss ich sehen. Noch fühlt sich der Finger gar nicht nach Sport an. Mal gucken, wie sich das entwickelt. Außerdem hab ich vorerst keinen Bock mehr auf Triathlon 2007, so sehr mich das überrascht.

Danksta 28.08.2007 08:58

Mittlerweile sind die Fäden raus, die Wunde am Bein wird so langsam, vielleicht kann ich starten :)
Zugegeben, von nem Ironman hätte mich das nie abgehalten. Da hätte ich mir auch wasserdichte Pflaster besorgt und wäre längst im Wasser. Nur ich hab nicht so die riesige Motivation für Köln... Irgendwie habe ich meine Saison an dieser Leitplanke in Wiesbaden abgehakt, als ich mir dachte "Naja, das Ding bringste nur noch nach Hause".
Die Vorjahresplatzierung werde ich angesichts des startenden Feldes knicken können. Da sind ziemlich viele gute Leute am Start, das könnte heftig werden.

Heute mach ich zum ersten Mal seit langem wieder nen langen Lauf über 2h. Den kann ich bis zum Wochenende locker verkraften und für die Marathonvorbereitung ist das ein wichtiger Bestandteil.

Am Wochenende hab ich ebenfalls seit langem endlich mal wieder Radkilometer geschrubbt. 130 am Samstag, 150 am Sonntag. Einfach herrlich. Gut, diesen Hungerast am Sonntag, wo ich nur noch überkreuz geguckt habe, hätte ich mir schenken können, aber egal.
Das bringt mich aber zu ner Frage an die Rechtsexperten:
Wenn ich dehydriert und satt im Unterzucker also einfach vollkommen breit eine Tankstelle überfalle und denen ein paar Kitkat klaue, zählt das als Mundraub? Oder bin ich wenigstens vermindert schuldfähig?
Nícht, dass ich mich das am Wochenende gefragt hätte, nur so zur Info.


@Fuxx
Kauf das Ding, sonst mach ich das noch ;)

mauna_kea 28.08.2007 09:43

Zitat:

Zitat von Danksta (Beitrag 36840)
Oder bin ich wenigstens vermindert schuldfähig?

keine bange, jeder triathlet ist immer vermindert schuldfähig, ist egal was er anstellt.
ob jetzt unterzucker, übertraining oder laktatrausch spielt da keine rolle :Cheese:

Danksta 29.08.2007 11:34

Es ist zwar ein wenig traurig, aber ich mach das Rennen am Sonntag nicht. Ich glaub kaum, dass mich die Radeinheit am Abend heute umstimmen kann.

Die Luft ist halt raus dieses Jahr und es wäre nur noch ein weiteres Rennen zum Abspulen. Das muss einfach nicht sein. Vielleicht würde das anders aussehen, wenn ich Startgeld gezahlt hätte, aber so verschwende ich ja nix :)

Wahrscheinlich lauf ich dann den Halbmarathon in meinem Heimatort. Ein guter Freund läuft da auch mit, vielleicht machen wir ja die Plätze eins und zwei...

dude 29.08.2007 11:49

Zitat:

Zitat von Danksta (Beitrag 36840)
Das bringt mich aber zu ner Frage an die Rechtsexperten:
Wenn ich dehydriert und satt im Unterzucker also einfach vollkommen breit eine Tankstelle überfalle und denen ein paar Kitkat klaue, zählt das als Mundraub? Oder bin ich wenigstens vermindert schuldfähig?

mundraub ist eine erfindung des volksmundes und genauso strafbar.
in aller regel waere es wohl eher bloss ein diebstahl minderwertiger sachen (sub 25€?), dessen Verfahren - falls angezeigt - von der StA eingestellt wird (ausser es ist ein Wiederholungsfall).
ja, unterzucker duerfte als verminderte schuldfaehigkeit funktionieren. aber, wie gesagt, das braucht es gar nicht. nachblechen und evtl. hausverbot ist die realistischste konsequenz.
ein starfrechtsexperte moege mich korrigieren. :o

FinP 29.08.2007 13:05

Zitat:

Zitat von dude (Beitrag 37099)
mundraub ist eine erfindung des volksmundes und genauso strafbar.

Nö, den Straftatbestand Mundraub gab es, ist nur 1975 abgeschafft worden bzw ist mit der "Notentwendung" in den Diebstahl geringwertiger Sachen eingegangen.
Der Mundraub war auch bloß auf Strafantrag strafbar.

Das heißt, heute kommt es für die rechtliche Einordnung in Paragraphen nicht mehr darauf an, warum man irgendetwas klaut (Hunger, Elend, Zeitvertreib) sondern nur noch auf den Wert des entwendeten Gegenstands. Der Geringwertigkeitsbetrag ist irgendwas zwischen 25 und 50 Euro. Wohl mittlerweile mehr Richtung 50 Euro.

Danksta 29.08.2007 13:07

Das heißt, ich könnte 20 Kitkat mitnehmen und noch ein Bounty dazu?
Ich zieh ja eh bald um...

FinP 29.08.2007 13:17

Wenn Du Dich nicht erwischen läßt kannst Du sowieso mitnehmen, was in die Trikottaschen passt... :Lachen2:
Wenn Dich aber doch jemand entdeckt, dann kommt es darauf an, so auf den Entdecker einzuwirken, dass er keinen Strafantrag stellt.
(Bei räuberischem Diebstahl gibt es die Geringwertigkeitsschwelle nicht! Also nicht dem eins auf die Ömme hauen.)


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