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Zwei Gedankenstränge beschäftigen mich seit vorhin massiv,
ausgelöst durch diesen Thread und die aktuellen Kommentare auf Mr Boos Fb Blog: Da ich eine ausgesprochene Aversion gegen Doper im allgemeinen und im besonderen gegen ältere dopende Agegrouper habe, konnte ich mir auf fb ein Kommentar bezüglich des Alters des gesperrten Herren nicht verkneifen. Im Kommentar wählte ich die Initialien und nicht den Klarnamen. ca. 15 Minuten später rief mich der Herr in meiner Firma an ! Da ich neben meiner privaten auch eine geschäftliche Fb Seite besitze , kann ich also sehr fix gestalkt werden. Dies hatte doch zunächst wirklich etwas bedrohliches, auch in Hinsicht der geschilderten Vorgeschichten. Ich werde nun also generell meine Fb-Aktivitäten überdenken. Allerdings gibt es da noch einen anderen Aspekt. Herr M. hat mir nämlich ausführlich seinen Fall geschildert. Und es wurde das allzeit bekannte Wick Medinait erwähnt. Nun frage ich mich, Ob man nicht tatsächlich vorsichtig sein sollte, zu sehr mit dem Finger auf Andere zu zeigen ? Das Telefonat hat mich wirklich in mehrfacher Hinsicht verwirrt... |
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Ich kenne den aktuellen Fall nicht (wann wurde getestet, welches M-W genau....), aber um mal eine Vorstellung zu bekommen: "Um bei einer Dopingkontrolle im Ziel Werte jenseits der 30 Mikrogramm zu produzieren, wie sie bei Bour gefunden wurden, müsste ein Sportler demnach am Vorabend ein Vielfaches der Erwachsenendosis des 18 Volumenprozent Alkohol enthaltenden Kombinationspräparates zu sich nehmen. Neben Alkohol enthält der Saft das Schlafmittel Doxylamin, den dem Morphium verwandten Hustenstiller Dextrometorphan sowie das Schmerzmittel Paracetamol, das in hohen Dosen schwere Leberschäden verursachen kann. Übelkeit, Erbrechen und Herzrhythmusstörungen sind die häufigsten Nebenwirkungen, die schon in normaler Dosierung auftreten können. Bours "Saft-Modell" wird damit als Erklärung der Ephedrin-Werte weniger wahrscheinlich. " Aus:https://www.tri2b.com/triathlonnews/...ls-grund-1126/ |
Ah, vielen Dank für den Link. Es hörte sich schon nach automatisch abgespultem Erklärungsversuch an. Ich frage mich nach wie vor, wer ich bin , dass er mich anruft. Aber offenbar liegen dort die Nerven blank..
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HaFu und CaptainHook werden es bei FB gesehen haben, aber für die anderen Personen, welche diesen Thread hier verfolgen ein Link zu DLF. Die Rechtslage hat sich zwar durch die DSGVO geändert, aber auch in der Zeit zwischen dem DLF-Artikel und der DSGVO hatte sich an der Veröffentlichungspraxis wenig geändert.
Dopingsünder-Liste gehört ins Internet NADA ignoriert Rechtslage Die Nationale Antidoping-Agentur Nada und Sportverbände erweisen sich ausgerechnet beim Umgang mit Dopingsündern als Hüter von Persönlichkeitsrechten. Allerdings ignorieren sie damit die Rechtslage. https://www.deutschlandfunk.de/dopin...V0MsR2SYCn5Sbo |
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§ 241 Bedrohung (1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe. |
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