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Hi RibaldCorello,
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Das Versicherungsbeiträge als Einmalzahlung für 7 Jahre anfallen halte ich für sehr unwahrscheinlich. Insofern halte ich auch eine Strafanzeige gegen den Berater durchaus für überdenkenswert. Auf alle Fälle die Unterlagen einem Fachkundigen zeigen und durchsprechen. |
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Zumindest an der Bank vorbeigehen ;).
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Schuldnerberatung wäre auch ein Tipp. |
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Anwalt wäre ein Tip, der allerdiings natürlich daß Risiko birgt, daß eben erstmal neue Kosten entstehen. Daher wären die Verbraucherschützer meine erste Wahl. Ich komme bei 84 Monaten Laufzeit und den genannten 20,-€/Monat auf einen Zinssatz von 8% Wenn ich ohne sonstige Nebenkosten rechne. Das würde eine Restschuld von ca. 11000,-€ zum 30.05.2014 bedeuten. Das wären dann tatsächlich 5000,-€ Vorfälligkeitsentschädigung wenn das neue Darlehen tatsächlich über 27000,-€ bei 5000,-€ Auszahlung läuft. Jetzt halte ich die Vorfälligkeitsentschädigung in dieser Höhe schon durchaus für Sittenwidrig und ich halte es für problematisch Versicherungsbeiträge für 7 Jahre im Voraus zu entrichten das hat Thorsten ja auch schon geschrieben. Wenn ich die Sache richtig verstehe sind die 24000,- ja auch nur der aktuelle Darlehensstand. Da wäre ja eine erneute Vorfälligkeitsentschädigung noch gar nicht drin. Irgendwie mag ich es nicht ganz glauben, daß die Bank tatsächlich entsprechende Vorfälligkeitsentschädigungen aufruft. Um ein wenig besser rechnen zu können fände ich etwas konkretere Daten hilfreich. Sprich Darlehensbeginn, Zinsatz. Da geht ja schnell der eine oder andere € hin oder her. |
Hi RibaldCorello,
nach meiner persönlichen Erfahrung ist es in einem solchen Geschäftsvorgang sehr hilfreich sich, schriftlich mit dem Hinweis "persönlich" an den Vorstandsvorsitzenden, Geschäftsführer oder wie auch immer der bei deiner Volksbank heißen mag, zu wenden. Eine Zustellung per Einschreiben würde ich da empfehlen. Schildere Deinen Vorgang und den Umstand das Du diese "Vertragslage" sehr ungewöhnlich findest. Der entsprechende Vorstandsvorsitzende möge den Vorgang prüfen und Dir mitteilen ob dieser Vorgang so den Geschäftbedingungen entspricht. In dem Schreiben gleich darauf hinweisen, dass Du Dir eine Veröffentlichung des Schreibens ausdrücklich vorbehältst und das Du davon ausgehst, dass sich eine entsprechende Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gegen ihn als Vorstandsvorsitzenden richten würde. An die Staatsanwaltschaft kannst Du Dich wenden ohne die entsprechenden Rechtsnormen kennen oder auch nur benennen zu können. Es reicht wenn Du den Eindruck hast, es könnte sich hier um eine Straftat handeln. Die Prüfung obliegt der Staatsanwaltschaft, die kennen sich da schon aus, keine Angst. Falls Du noch Fragen hast gerne per PN |
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Der ist jederzeit kündbar und die Vorfälligkeitsentschädigung nach BGB darf bei mindestens 12 Monaten Restlaufzeit nicht höher als 1% der Restschuld sein. Also reden wir übern Daumen von 200 €. Anteilige Restschuldversicherung von beiden abgesicherten Krediten abzüglich Provisionen (leider wohl bis zu 30%) ist nach Kündigung zurückforderbar. Zinsen, die in der Zukunft anfallen würden, wenn nicht gekündigt werden würde, sind schnurz, da sie nicht anfallen, sobald gekündigt wird. Und die scheinen mir in der Auflistung zur "Schlussbetrachtung" mit drin zu stecken. Sind aber alle nur Konjunktiv. Bezahlte Zinsen sind halt rechtens, bezahlt und weg. Ob es nun schlanke 4% oder raffgierige 10% waren, egal. Für lau gibt es nun mal kein Geld geliehen. |
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Nur wenn ich es halbwegs überschlage, komme ich bei beiden Darlehen auf ca. 8%, also nix mit günstigere Zinsen in 2014 gegenüber 2011. |
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