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-   -   Wie aus einem Kredit über 13.000 € trotz Abzahlung 35.000 € werden (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=35712)

tandem65 06.04.2015 12:26

Hi RibaldCorello,

Zitat:

Zitat von RibaldCorello (Beitrag 1123586)
Das war mein erster Fehler, denn die Rechnung sah dann so aus, ich bekam 13.000 für mein Konto, dazu 3000 € Versicherung plus Zinsen waren wir schon bei einem Kreditvolumen von 21.000 €. Was ich so nicht bemerkte war das die Versicherungszahlung ein Einmalbetrag war, und wenn ich z. B. nach einem Jahr den Kredit kündigte trotz Zinsen und Tilgung noch immer 2000 € Schulden hätte. Aber wie schon gbeschrieben, ich lies mich vom Gelaber einlullen und unterschrieb, war noch froh so eien guten Berater zu haben.

Die Summe Tilgung und Zinsen betrug 250 € und ich bezahlte ab ende 2011 bis Mitte2014 so insgesamt 8000 €. Im Mai letzten Jahres bekam ich ich wieder einen Anruf vom Kundenberater, mein Konto wäre überzogen , die Zinsen wäre günstig und ich könnte doch meine Easykreditbetrag höhermachen um das auszugleichen.

Ich denke Du solltest zu den verbraucherschützern gehen oder Dir einen Anwalt nehmen. Wenn Du in 2014 wirklich einen neuen Kreditvertrag über 21000,-€ abgeschlossen hast, dann hättest Du wohl tatsächlich das gleiche für den Altkredit bezahlt, als hättest Du ihn normal abbezahlt. Jetzt solltest Du nachsehen ob Du eine Kündigung für den Altvertrag unterschrieben hast in der Dir auch die Kosten dafür sauber aufgeschlüsselt wurden. Ich halte es auch für möglich, daß Dein "Kumpel" Dich auf eigene Rechnung über den Tisch gezogen hat.
Das Versicherungsbeiträge als Einmalzahlung für 7 Jahre anfallen halte ich für sehr unwahrscheinlich. Insofern halte ich auch eine Strafanzeige gegen den Berater durchaus für überdenkenswert.
Auf alle Fälle die Unterlagen einem Fachkundigen zeigen und durchsprechen.

drullse 06.04.2015 15:15

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1123682)
Auf alle Fälle die Unterlagen einem Fachkundigen zeigen und durchsprechen.

Tja - das ist eben das Problem an der Sache. Wie findet man den?

Thorsten 06.04.2015 15:30

Zumindest an der Bank vorbeigehen ;).

coffeecup 06.04.2015 15:49

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 1123705)
Tja - das ist eben das Problem an der Sache. Wie findet man den?

In Österreich würde ich mit einem Anruf beim Konsumentschutz und bei der Arbeiterkammer beginnen. Die haben tlw. sehr gute Juristen und Erfahrung mit solchen Fällen.
Schuldnerberatung wäre auch ein Tipp.

tandem65 06.04.2015 17:30

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 1123705)
Tja - das ist eben das Problem an der Sache. Wie findet man den?

Der eine oder andere Tip wurde doch bereits genannt. Ich habe die Verbraucherschützer genannt.
Anwalt wäre ein Tip, der allerdiings natürlich daß Risiko birgt, daß eben erstmal neue Kosten entstehen. Daher wären die Verbraucherschützer meine erste Wahl.
Ich komme bei 84 Monaten Laufzeit und den genannten 20,-€/Monat auf einen Zinssatz von 8% Wenn ich ohne sonstige Nebenkosten rechne. Das würde eine Restschuld von ca. 11000,-€ zum 30.05.2014 bedeuten.
Das wären dann tatsächlich 5000,-€ Vorfälligkeitsentschädigung wenn das neue Darlehen tatsächlich über 27000,-€ bei 5000,-€ Auszahlung läuft.
Jetzt halte ich die Vorfälligkeitsentschädigung in dieser Höhe schon durchaus für Sittenwidrig und ich halte es für problematisch Versicherungsbeiträge für 7 Jahre im Voraus zu entrichten das hat Thorsten ja auch schon geschrieben.
Wenn ich die Sache richtig verstehe sind die 24000,- ja auch nur der aktuelle Darlehensstand. Da wäre ja eine erneute Vorfälligkeitsentschädigung noch gar nicht drin. Irgendwie mag ich es nicht ganz glauben, daß die Bank tatsächlich entsprechende Vorfälligkeitsentschädigungen aufruft. Um ein wenig besser rechnen zu können fände ich etwas konkretere Daten hilfreich. Sprich Darlehensbeginn, Zinsatz. Da geht ja schnell der eine oder andere € hin oder her.

TriBlade 06.04.2015 17:38

Hi RibaldCorello,

nach meiner persönlichen Erfahrung ist es in einem solchen Geschäftsvorgang sehr hilfreich sich, schriftlich mit dem Hinweis "persönlich" an den Vorstandsvorsitzenden, Geschäftsführer oder wie auch immer der bei deiner Volksbank heißen mag, zu wenden. Eine Zustellung per Einschreiben würde ich da empfehlen. Schildere Deinen Vorgang und den Umstand das Du diese "Vertragslage" sehr ungewöhnlich findest. Der entsprechende Vorstandsvorsitzende möge den Vorgang prüfen und Dir mitteilen ob dieser Vorgang so den Geschäftbedingungen entspricht. In dem Schreiben gleich darauf hinweisen, dass Du Dir eine Veröffentlichung des Schreibens ausdrücklich vorbehältst und das Du davon ausgehst, dass sich eine entsprechende Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gegen ihn als Vorstandsvorsitzenden richten würde. An die Staatsanwaltschaft kannst Du Dich wenden ohne die entsprechenden Rechtsnormen kennen oder auch nur benennen zu können. Es reicht wenn Du den Eindruck hast, es könnte sich hier um eine Straftat handeln. Die Prüfung obliegt der Staatsanwaltschaft, die kennen sich da schon aus, keine Angst.

Falls Du noch Fragen hast gerne per PN

Thorsten 06.04.2015 18:16

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1123730)
5000,-€ Vorfälligkeitsentschädigung ... Vorfälligkeitsentschädigung ... Vorfälligkeitsentschädigung ... Vorfälligkeitsentschädigungen

Das ist ein 08/15-Ratenkredit.

Der ist jederzeit kündbar und die Vorfälligkeitsentschädigung nach BGB darf bei mindestens 12 Monaten Restlaufzeit nicht höher als 1% der Restschuld sein. Also reden wir übern Daumen von 200 €.

Anteilige Restschuldversicherung von beiden abgesicherten Krediten abzüglich Provisionen (leider wohl bis zu 30%) ist nach Kündigung zurückforderbar.

Zinsen, die in der Zukunft anfallen würden, wenn nicht gekündigt werden würde, sind schnurz, da sie nicht anfallen, sobald gekündigt wird. Und die scheinen mir in der Auflistung zur "Schlussbetrachtung" mit drin zu stecken. Sind aber alle nur Konjunktiv.

Bezahlte Zinsen sind halt rechtens, bezahlt und weg. Ob es nun schlanke 4% oder raffgierige 10% waren, egal. Für lau gibt es nun mal kein Geld geliehen.

tandem65 06.04.2015 18:45

Zitat:

Zitat von Thorsten (Beitrag 1123734)
Der ist jederzeit kündbar und die Vorfälligkeitsentschädigung nach BGB darf bei mindestens 12 Monaten Restlaufzeit nicht höher als 1% der Restschuld sein. Also reden wir übern Daumen von 200 €.

Eben :Blumen:

Zitat:

Zitat von Thorsten (Beitrag 1123734)
Bezahlte Zinsen sind halt rechtens, bezahlt und weg. Ob es nun schlanke 4% oder raffgierige 10% waren, egal. Für lau gibt es nun mal kein Geld geliehen.

Völlig klar, ob jetzt 2011 10% raffgierig waren für einen normalen unbesicherten Verbraucherkredit lassen wir mal dahingestellt.
Nur wenn ich es halbwegs überschlage, komme ich bei beiden Darlehen auf ca. 8%, also nix mit günstigere Zinsen in 2014 gegenüber 2011.


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