![]() |
8. Mitnahme von Fahrrädern
8.1 Mitnahmemöglichkeit Die Mitnahme von Fahrrädern ist in Zügen der Produktklasse C und in Zügen, die mit oder gekennzeichnet sind, möglich. Die Beförderung kann bei Platzmangel abgelehnt werden. In Zügen der Produktklasse IC/EC mit dem Symbol ist die Mitnahme von Fahrrädern reservierungspflichtig. In Zügen der Produktklasse ICE ist die Mitnahme von Fahrrädern ausgeschlossen. 8.2 Beschränkungen Jeder Reisende darf nur ein Fahrrad mitnehmen. Die Mitnahme ist auf zweirädrige, einsitzige, nicht- oder elektrohilfsmotorisierte Fahrräder sowie zusammengeklappte Fahrradanhänger beschränkt. In besonderen Zügen können, sofern ausreichend Platz vorhanden ist, auch nichtmotorisierte Liegeräder, Tandems sowie Dreiräder mitgenommen werden. 8.3 Unterbringung In Zügen, die mit gekennzeichnet sind und in Zügen der Produktklasse C ohne besondere Kennzeichnung, dürfen Fahrräder nur in Mehrzweckabteilen, in Einstiegsräumen, in Traglastbereichen mit Klappsitzen, Fahrradabteilen und Gepäckwagen untergebracht werden. 8.4 Beförderungs- und Reservierungsentgelt 8.4.1 Der Reisende hat durch den Erwerb von Fahrradkarten vor Fahrtantritt den für die Beförderung von Fahrrädern festgesetzten Beförderungspreis zu zahlen. Der Beförderungspreis beträgt für Fahrten in den reservierungspflichtigen Zügen der Produktklasse IC/EC 9 €, bei Vorlage einer BahnCard 25/BahnCard 50 6 €. Ein Verkauf im Zug erfolgt nicht, es sei denn, dass auf dem Abgangsbahnhof eine Verkaufsmöglichkeit vor Fahrtantritt nicht vorhanden war. Die Geltungsdauer der Fahrradkarte entspricht der Geltungsdauer einer Fahrkarte für eine einfache Fahrt. 8.4.2 Für die ausschließliche Beförderung in den Zügen der Produktklasse C ist eine Fahrradtageskarte für 4,50 € zu erwerben. Die Fahrradtageskarte gilt für beliebig viele Fahrten an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag. 8.4.3 Die Reservierung eines Stellplatzes ist bei gleichzeitigem Lösen einer Fahrradkarte oder bei gleichzeitiger Reservierung eines Sitzplatzes entgeltfrei. Im Übrigen beträgt das Reservierungsentgelt 4,00 €. Ergänzend gelten die Regelungen in Nr. 5.3. |
Zitat:
Das Fahrrad auf dem Bahnhof in eine Fahrradtransporttasche verpackt (Räder raus, Pedalen weg, Lenker umgelegt), und ich bin so bisher jedesmal mit dem gewünschten ICE sowie auch jedem anderen Zug in DE mit Tasche und Rucksack gereist, xmal schon, besonders zu allen Tria-Veranstaltungen. |
Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Am Wochenende war es wieder soweit. Aus logistischen Gründen musste ich mein Mountainbike nach Köln mitnehmen. Mit der Bahn. Da die Fahrradstellplätze schon lange im voraus ausgebucht waren, habe ich meine selbstgenähte Tasche genommen. Und brav im IC gebucht. Allerdings hatte der wegen Unwetterschaden zwischen München und Stuttgart fast zwei Stunden Verspätung. So bin ich in Mannheim in den ICE eingestiegen. Mit Fahrrad!
Das hat gut reingepasst. Ich würde es allerdings nicht am Freitagnachmittag mitnehmen wollen... Die Tasche ist einfach hergestellt: alte Bettdecke, einen Reißverschluss, der ca. halb um die zusammengelegte Decke herumführt annähen und dann einen umlaufenden breiten Gurt annähen. Da lässt sich auch ein MTB, das über 12 kg wiegt, bequem tragen. Einfach die Räder und den Sattel rausnehmen und alles passt rein. ... und die Leute denken meist, da ist ein Klappbett drin :) |
Hier in der Schweiz darfst Du das Rad gratis mitnehmen, wenns verpackt ist... also entweder Tasche oder Koffer... wenns allerdings noch ganz ist, musst Du dir dafür ein Ticket kaufen.
Hunki |
Zitat:
|
Zitat:
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:17 Uhr. |
Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.